Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Kokain-Prozess: Angeklagte wollen auspacken
Verfahren um Rauschgift-Schmuggel nach Neu-Ulm könnte schneller enden als gedacht
NEU-ULM/MEMMINGEN - Zunächst gab es lange Verzögerungen, dann aber wuchs die Aussicht, dass das Verfahren erheblich abgekürzt werden könnte: So verlief, vereinfacht ausgedrückt, der zweite Verhandlungstag um den Fund von Kokain im Marktwert von rund 50 Millionen Euro vor dem Landgericht Memmingen.
Der Prozesstag kam nur schleppend in Gang, weil sich offenbar schon vor Beginn des Termins Angeklagte und Verteidiger über einen Dolmetscher beschwert hatten, der nicht gut verständlich sei. Und genau dieser Mann kam dann auch eine halbe Stunde zu spät: Er habe den Verhandlungssaal nicht gefunden. Obwohl er um 9.07 Uhr in Memmingen angekommen sei, habe man ihn von einem Gericht zum anderen geschickt. Als er schließlich eintraf, wurde bekannt gegeben, dass bereits ein Ersatzmann aus München unterwegs sei, sodass zunächst bis 11 Uhr vertagt wurde.
Die Unterbrechung wurde bis 12 Uhr verlängert, dann gab der Vorsitzende Richter Christian Liebhart bekannt, dass der ursprüngliche Dolmetscher durch den inzwischen neu eingetroffenen Kollegen ersetzt werde. Nur unter ständigen Beschwerden und nach mehreren Aufforderungen des Richters war der entpflichtete Dolmetscher schließlich doch bereit, seinen Platz zu räumen, sodass das Verfahren seinen Gang nehmen konnte.
Richter Liebhart wiederholte den „Verständigungsvorschlag“, der zwischen der Strafkammer und allen Beteiligten am Vortag ausgehandelt worden war: Fünf Angeklagte haben Freiheitsstrafen zwischen fünfeinhalb und sechseinhalb Jahren zu erwarten, der sechste Mann muss wegen Vorstrafen eine Haftdauer zwischen sechs Jahren und zwei Monaten und sieben Jahren und drei Monaten in Kauf nehmen. Als Straftatbestand, so erläuterte der Richter, komme „gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“oder zumindest Beihilfe dazu in Betracht. Man bewege sich im „Grenzbereich“zwischen den beiden Vorwürfen.
Voraussetzung, so wiederholte der Richter vom Vortag her, sei allerdings ein „überprüfbares Geständnis mit glaubhaften Angaben“, so beispielsweise, wann und wie sich die Angeklagten zu der Tat verabredet hätten.
Auf Nachfrage gaben alle Angeklagten an, dass sie alles gut verstanden hätten und dass sie dem Vorschlag zustimmen, was auch von Oberstaatsanwalt Markus Schroth erklärt wurde. Weiter gaben die Verteidiger bekannt, dass sie gemeinsam mit ihren Mandanten bis zum nächsten Prozesstag schriftliche Erklärungen vorbereiten würden, in denen auf die Forderungen des Gerichts eingegangen werde. Auch die persönlichen Verhältnisse der Angeklagten sollen in die Erklärungen aufgenommen werden. Somit, so resümierte der Vorsitzende Richter, könne man dann „das Beweisprogramm verschlanken“, also weniger Zeugen hören und den Verfahrensgang beschleunigen.
Vorsorglich gelten aber sämtliche angesetzten Termine weiter. Als wiederum alle Angeklagten erklärt hatten, mit allem einverstanden zu sein, wurde der Verhandlungstag beendet und die Fortsetzung auf Donnerstag, 22. Oktober, um 9.30 Uhr, wiederum in der Stadthalle Memmingen, einberufen.