Schwäbische Zeitung (Laupheim)
30 Hektar für Gewerbe und Wohnbau
Die meisten Teiländerungen im Flächennutzungsplan sind jetzt genehmigungsreif
LAUPHEIM - Acht Teiländerungen des Flächennutzungsplans strebt die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Laupheim an, der die Große Kreisstadt und die Gemeinden Achstetten, Burgrieden und Mietingen angehören. Sechs davon haben das Verfahren inzwischen erfolgreich durchlaufen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden machte im letzten Schritt keine Anpassungen mehr erforderlich.
Der Gemeinsame Ausschuss der VVG hat am Dienstag diesen sechs Vorhaben final zugestimmt; sie werden jetzt dem Regierungspräsidium Tübingen zur Genehmigung vorgelegt. „Bei zwei Teiländerungen müssen wir noch ein bisschen nacharbeiten“, berichtete Daniel Dobner vom städtischen Baudezernat.
als „Guthaben“für künftige Entwicklungen.
Teiländerung 4: „Riedweg – Erweiterung“in Achstetten
Die Gemeinde Achstetten hat aktuell keine Gewerbeflächen in petto. Um die Nachfrage zu bedienen, soll das Gewerbegebiet „Riedweg“um 2,5 Hektar erweitert werden. Es rückt damit in direkte Nachbarschaft zur Wohnbebauung und kann deshalb nur als eingeschränktes Gewerbegebiet („nicht wesentlich störende Betriebe“) ausgewiesen werden. Zudem sind etwa 100 Meter Abstand zu den Wohnhäusern einzuhalten.
Teiländerung 5: „Lehen – Erweiterung“in Oberholzheim
Die 7,5 Hektar große Fläche soll der Gemeinde Achstetten ebenfalls neue Optionen im gewerblichen Bereich bieten. Laut Verwaltung möchten sich fünf Betriebe in Oberholzheim ansiedeln, ihr Flächenbedarf summiert sich auf 30 000 Quadratmeter.
Teiländerung 6: „Im Katzenwinkel“in Achstetten
Ein im Gewerbegebiet „Katzenwinkel“ansässiger Betrieb möchte an diesem Standort wachsen. Dazu soll die Baufläche um 1,2 Hektar vergrößert werden.
Teiländerung 8: „Sondergebiet Feuerwehr“in Baltringen
Die Gemeinde Mietingen hat für die Baltringer Wehr an der Straße Hornberg einen neuen Stützpunkt mit Fahrzeughalle, Gerätehaus, Waschhalle und Sozialräumen realisiert. Dafür wird im Flächennutzungsplan ein 0,34 Hektar großes Sondergebiet ausgewiesen.
Bei zwei beabsichtigten Teiländerungen mussten aufgrund von Einwänden beziehungsweise der nachgelagerten Bebauungsplanung Anpassungen vorgenommen werden. Die Pläne werden jetzt erneut ausgelegt:
Teiländerung 2: „Krautgärten III“in Achstetten
Die Gemeinde Achstetten wollte in dem Gebiet „Krautgärten“0,8 Hektar Wohnbaufläche ausweisen. Jetzt wird dieses Gelände aber auf 0,5 Hektar verkleinert, zugunsten von Streuobstwiesen. Ihnen wird in der jüngsten Fassung des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes ein besonderer Schutzstatus zuerkannt.
Teiländerung 7: „Gassenberg-Ost“in Burgrieden-Hochstetten
Um Hochstetten vor Überschwemmungen nach Starkregen zu schützen, will die Gemeinde den Ortsrand bebauen, inklusive Leitdamm und Hochwasserrückhaltebecken. Im westlichen Teil wurde ein allgemeines Wohngebiet entwickelt. Weil das östlich anschließende Gebiet „Gassenberg Ost“durch Geruchsimmissionen landwirtschaftlicher Betriebe tangiert wird, konnte dort die reine Wohnbebauung nicht fortgesetzt werden. Dieses 1,7 Hektar große Plangebiet sollte deshalb zunächst als Mischgebiet entwickelt werden, jetzt soll es aber eine rein gewerbliche Baufläche werden, um – so Daniel Dobner – „dem Planungswillen Rechnung zu tragen und eine solide rechtliche Basis zu schaffen für die Realisierung des Bebauungsplans“.