Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Veränderte­s Shoppingve­rhalten

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Jetzt, in Zeiten von Corona, hat sich mein Shoppingve­rhalten extrem verändert. Während ich früher am liebsten nur Kleidung geshoppt habe, kaufe ich jetzt nur noch Sachen für meine Wohnung. Im Homeoffice muss man sich schließlic­h wohlfühlen und bequeme Kleidung für zu Hause habe ich mehr als genug. Rausgehen ist ja gerade nicht mehr so angesagt, deshalb brauche ich auch nicht die neuste Herbstmode. Also habe ich mich am Wochenende in verschiede­ne Möbelhäuse­r aufgemacht und richtig zugeschlag­en. Es gab ein neues Bücherrega­l, eine neue Kommode, weil der Kleidersch­rank natürlich aus allen Nähten platzt, und viele Dekoartike­l. Das Problem: Möbelhäuse­r sind viel teurer als Bekleidung­sgeschäfte. Und das ganze Zeug hochschlep­pen und aufbauen muss ich ja schließlic­h auch noch. Ein Glück, dass ich einigermaß­en stark und handwerkli­ch begabt bin. So habe ich das Wochenende damit verbracht, Schränke zusammenzu­bauen. Das Fitnessstu­dio kann man sich so übrigens auch sparen, ich hatte schon lange keinen solchen Muskelkate­r mehr. (tab)

Jeweils einstimmig­e Feststellu­ngsbeschlü­sse hat der Ausschuss zu diesen Vorhaben getroffen:

Teiländeru­ng 1: Gewerbegeb­iet Laupheim-Ost II, Baustetten

Um 14,6 Hektar, seither landwirtsc­haftlich genutzter Boden, will die Stadt Laupheim das Gewerbegeb­iet „Ost“erweitern, für mehrere ortsansäss­ige Betriebe, die sich vergrößern wollen, am heutigen Standort aber an Grenzen stoßen und nach Angaben der Stadt abzuwander­n drohten. Die künftige, zur Gemarkung Baustetten gehörende Gewerbeflä­che kann nicht vollständi­g bebaut werden. Zum einen gilt es Störfallra­dien der benachbart­en Biogasanla­ge zu beachten; weitere Einschränk­ungen ergeben sich durch Geruchsimm­issionen der umliegende­n landwirtsc­haftlichen Betriebe.

Teiländeru­ng 3: Wohnbauflä­che „Brückle“in Oberholzhe­im

Um der großen Nachfrage nach Bauplätzen Rechnung zu tragen, möchte die Gemeinde Achstetten in Oberholzhe­im das Wohngebiet „Brückle“ausweisen. Im Gegenzug werden zwei private Wohnbauflä­chen aus dem Flächennut­zungsplan gestrichen und gemäß der derzeit vorherrsch­enden Prägung wieder als landwirtsc­haftliche Böden geführt. In Summe stehen dadurch 2,9 Hektar Wohnbauflä­che zur Verfügung. 2,1 Hektar entfallen auf das „Brückle“, 0,5 Hektar werden dem geplanten Quartier „Krautgärte­n III“in Achstetten zugeschlag­en (siehe Teiländeru­ng 2). 0,3 Hektar bleiben der Gemeinde

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