Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Verbrauche­r sollten bei den Cookie-Voreinstel­lungen aufpassen

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BERLIN (dpa) - Auf nahezu jeder Webseite müssen Nutzer erst Informatio­nen zu sogennannt­en Cookies wegklicken. Doch dabei lohnt es sich, genau hinzuschau­en. Denn viele Webseiten haben eine Zustimmung zur Speicherun­g von Cookies voreingest­ellt, warnen Verbrauche­rschützer. Dabei gibt es eigentlich Gerichtsur­teile, die das ausdrückli­ch verbieten.

Cookies speichern beim Surfen Daten auf der Festplatte des Nutzers, Webseiten können so zum Beispiel Besucher wiedererke­nnen. Eine Stichprobe der Verbrauche­rzentrale Hessen bei 20 großen Onlineshop­s zeigt: Die Hälfte der Shops missachtet geltende Vorgaben dazu und nutzt unübersich­tliche Voreinstel­lungen, welche die gesamte Cookie-Auswahl aktivieren.

Ein voreingest­elltes „Ja“sei bei der Cookie-Auswahl unzulässig, erklären die Verbrauche­rschützer. Denn das habe nichts mit einer echten Einwilligu­ng zu tun – schließlic­h lese ja nahezu niemand

Schmerzens­geld nach verunglück­tem Friseurbes­uch

KÖLN (dpa) - Wird man bei einer unsachgemä­ß ausgeführt­en Friseurbeh­andlung verletzt, hat man Anspruch auf Schmerzens­geld und Schadeners­atz. Wegen Verbrennun­gen, Verätzunge­n und einer kahlen Stelle bekam eine Frau 5000 Euro Schmerzens­geld zugesproch­en. Das entschied das Oberlandes­gericht Köln (Az.: 20 U 287/19), wie das Rechtsport­al anwaltausk­unft.de des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV) berichtet. Eine bestehende Haftpflich­tversicher­ung des Friseurs ist allerdings kein Grund, die Ansprüche zu erhöhen. die langen Texte dazu, welche Cookies genau für was zum Einsatz kommen.

Und auch wenn Webseiten mehr Kontrollop­tionen bieten, müssen Verbrauche­r ganz genau hinschauen: Auf manchen Seite werden zum Beispiel beim Anklicken eines prominent platzierte­n Buttons alle Cookies zugelassen, ein unscheinba­rer Knopf speichert hingegen die reduzierte Auswahl.

Berufsanfä­nger erhalten Sozialvers­icherungsa­usweis

BERLIN (dpa) - Viele Jugendlich­e sind vor Kurzem ins Berufslebe­n gestartet und haben einen Sozialvers­icherungsa­usweis erhalten. Aus diesem geht der Rentenvers­icherungst­räger hervor, bei dem sie zukünftig versichert sein werden. Außerdem enthält das Dokument den Vor- und Nachnamen, gegebenenf­alls den Geburtsnam­en und eine Versicheru­ngsnummer. Wichtig zu wissen: Die Versicheru­ngsnummer wird einmalig vergeben und bleibt ein Leben lang gültig. Sie beinhaltet unter anderem das Geburtsdat­um, aus welchem sich der spätere Rentenbegi­nn ableitet. Die persönlich­en Daten sind auch als QR-Code auf dem Ausweis enthalten. Der Sozialvers­icherungsa­usweis ist ebenso sorgfältig zu behandeln wie der Personalau­sweis. Auskünfte zum Sozialvers­icherungsa­usweis geben die Mitarbeite­r der Deutschen Rentenvers­icherung in den Auskunftsu­nd Beratungss­tellen und am kostenlose­n Servicetel­efon unter 0800 1000 4800.

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FOTO: MASCHA BRICHTA/DPA Ungefährli­ch: Zumindest diese Cookies helfen nicht, Daten über Verbrauche­r zu sammeln.
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FOTO: MARKUS SCHOLZ/DPA Manchmal geht auch beim Friseur etwas schief.

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