Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Verbraucher sollten bei den Cookie-Voreinstellungen aufpassen
BERLIN (dpa) - Auf nahezu jeder Webseite müssen Nutzer erst Informationen zu sogennannten Cookies wegklicken. Doch dabei lohnt es sich, genau hinzuschauen. Denn viele Webseiten haben eine Zustimmung zur Speicherung von Cookies voreingestellt, warnen Verbraucherschützer. Dabei gibt es eigentlich Gerichtsurteile, die das ausdrücklich verbieten.
Cookies speichern beim Surfen Daten auf der Festplatte des Nutzers, Webseiten können so zum Beispiel Besucher wiedererkennen. Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Hessen bei 20 großen Onlineshops zeigt: Die Hälfte der Shops missachtet geltende Vorgaben dazu und nutzt unübersichtliche Voreinstellungen, welche die gesamte Cookie-Auswahl aktivieren.
Ein voreingestelltes „Ja“sei bei der Cookie-Auswahl unzulässig, erklären die Verbraucherschützer. Denn das habe nichts mit einer echten Einwilligung zu tun – schließlich lese ja nahezu niemand
Schmerzensgeld nach verunglücktem Friseurbesuch
KÖLN (dpa) - Wird man bei einer unsachgemäß ausgeführten Friseurbehandlung verletzt, hat man Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Wegen Verbrennungen, Verätzungen und einer kahlen Stelle bekam eine Frau 5000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das entschied das Oberlandesgericht Köln (Az.: 20 U 287/19), wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Eine bestehende Haftpflichtversicherung des Friseurs ist allerdings kein Grund, die Ansprüche zu erhöhen. die langen Texte dazu, welche Cookies genau für was zum Einsatz kommen.
Und auch wenn Webseiten mehr Kontrolloptionen bieten, müssen Verbraucher ganz genau hinschauen: Auf manchen Seite werden zum Beispiel beim Anklicken eines prominent platzierten Buttons alle Cookies zugelassen, ein unscheinbarer Knopf speichert hingegen die reduzierte Auswahl.
Berufsanfänger erhalten Sozialversicherungsausweis
BERLIN (dpa) - Viele Jugendliche sind vor Kurzem ins Berufsleben gestartet und haben einen Sozialversicherungsausweis erhalten. Aus diesem geht der Rentenversicherungsträger hervor, bei dem sie zukünftig versichert sein werden. Außerdem enthält das Dokument den Vor- und Nachnamen, gegebenenfalls den Geburtsnamen und eine Versicherungsnummer. Wichtig zu wissen: Die Versicherungsnummer wird einmalig vergeben und bleibt ein Leben lang gültig. Sie beinhaltet unter anderem das Geburtsdatum, aus welchem sich der spätere Rentenbeginn ableitet. Die persönlichen Daten sind auch als QR-Code auf dem Ausweis enthalten. Der Sozialversicherungsausweis ist ebenso sorgfältig zu behandeln wie der Personalausweis. Auskünfte zum Sozialversicherungsausweis geben die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung in den Auskunftsund Beratungsstellen und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.