Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Teil meines Selbstbestimmungsrechtes
Wilhelm Gerbracht engagiert sich seit vielen Jahren im Arbeitskreis „Vorsorge treffen“. Im Interview erklärt er, wie man selbstbestimmt vorsorgt und warum man keinen Missbrauch fürchten muss.
Herr Gerbracht, wie wichtig ist es, schon in jungen Jahren Vorsorge zu treffen?
Die Situation kann jeden treffen, unabhängig vom Alter.
Ab welchem Alter kann ich eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht machen?
Mit der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren.
Wofür sollte ich überhaupt Vorsorge treffen?
Die Patientenverfügung ist ein wichtiger Teil meines Selbstbestimmungsrechtes.
Muss ich nicht einen Missbrauch befürchten?
Nein! Da ich nur Bevollmächtigte einsetze, die mein volles, uneingeschränktes Vertrauen besitzen.
Wo bewahre ich die Dokumente auf ?
An einem sicheren Platz, der den Bevollmächtigten bekannt sein muss, damit sie diese auch im Ernstfall den behandelnden Ärzten vorlegen können.
Ab wann gilt das, was ich verfügt habe?
Mit meiner Unterschrift sind die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht rechtsgültig.
Muss ich die Verfügungen und Vollmachten erneuern oder aktualisieren?
Es ist nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll in empfohlenen Zeitabständen, alle ein oder zwei Jahre, diese zu überprüfen. Ich könnte schließlich in dem einen oder anderen Punkt meine Meinung geändert haben. Auch könnten Änderungen vom Gesetzgeber erfolgt sein, die ich dann berücksichtigen muss.