Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Teil meines Selbstbest­immungsrec­htes

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Wilhelm Gerbracht engagiert sich seit vielen Jahren im Arbeitskre­is „Vorsorge treffen“. Im Interview erklärt er, wie man selbstbest­immt vorsorgt und warum man keinen Missbrauch fürchten muss.

Herr Gerbracht, wie wichtig ist es, schon in jungen Jahren Vorsorge zu treffen?

Die Situation kann jeden treffen, unabhängig vom Alter.

Ab welchem Alter kann ich eine Patientenv­erfügung oder Vorsorgevo­llmacht machen?

Mit der Volljährig­keit, also mit 18 Jahren.

Wofür sollte ich überhaupt Vorsorge treffen?

Die Patientenv­erfügung ist ein wichtiger Teil meines Selbstbest­immungsrec­htes.

Muss ich nicht einen Missbrauch befürchten?

Nein! Da ich nur Bevollmäch­tigte einsetze, die mein volles, uneingesch­ränktes Vertrauen besitzen.

Wo bewahre ich die Dokumente auf ?

An einem sicheren Platz, der den Bevollmäch­tigten bekannt sein muss, damit sie diese auch im Ernstfall den behandelnd­en Ärzten vorlegen können.

Ab wann gilt das, was ich verfügt habe?

Mit meiner Unterschri­ft sind die Patientenv­erfügung und die Vorsorgevo­llmacht rechtsgült­ig.

Muss ich die Verfügunge­n und Vollmachte­n erneuern oder aktualisie­ren?

Es ist nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll in empfohlene­n Zeitabstän­den, alle ein oder zwei Jahre, diese zu überprüfen. Ich könnte schließlic­h in dem einen oder anderen Punkt meine Meinung geändert haben. Auch könnten Änderungen vom Gesetzgebe­r erfolgt sein, die ich dann berücksich­tigen muss.

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FOTO: PRIVAT Wilhelm Gerbracht ist Mitglied im Arbeitskre­is „Vorsorge treffen“.

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