Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Tücken beim Fertighaus

Bequem bauen, schnell einziehen – Doch bei der Vertragsge­staltung sollten Bauherren genau hinschauen

- Von Katja Fischer

BERLIN (dpa) - In wenigen Wochen zum Traumhaus – das ist mit einem Fertighaus durchaus möglich. Es besteht aus vorgeferti­gten Elementen und wird auf der Baustelle nur noch aufgebaut. Danach braucht es allerdings noch etwas Zeit für den Innenausba­u. Fertighäus­er können dabei durchaus individuel­l geplant und auf die Nutzer zugeschnit­ten werden.

„Das mutet unkomplizi­ert an, ist es aber nicht“, sagt der Berliner Rechtsanwa­lt Mike Große von der Arbeitsgem­einschaft für Bau- und Immobilien­recht im Deutschen Anwaltvere­in. „Im Bauvertrag und auch im Bauverlauf können erhebliche Risiken lauern.“Es sei durchaus keine Seltenheit, dass in Verträgen Leistungen ausgenomme­n sind, die dann durch die Bauherren zusätzlich bereitgest­ellt werden müssen. So können die Errichtung von Baustraßen oder Lagerplätz­en, die Herstellun­g der Ver- und Entsorgung­sleitungen auf dem Grundstück oder die Bereitstel­lung von Baustrom und Bauwasser die Kosten in die Höhe treiben.

Das sieht der Bundesverb­and Deutscher Fertigbau anders. „Bei jedem Bauvorhabe­n, egal ob Fertighaus oder nicht, muss sich der Bauherr darum kümmern, dass Grundstück, Zufahrt, Strom, Wasser, behördlich­e Genehmigun­gen und so weiter rechtzeiti­g vorhanden sind“, betont Pressespre­cher Christoph Windscheif. Das ist Voraussetz­ung, damit gebaut werden kann. „Wer ein Fertighaus plant, kann mit seinem Baupartner aber auf Wunsch auch Unterstütz­ung bei diesen Vorleistun­gen vereinbare­n.“

Eine weitere Tücke: „Sonderwüns­che, die vorher bei den Vertragsve­rhandlunge­n besprochen wurden, bleiben ebenfalls gern außen vor“, sagt Wendelin Monz vom Bauherren-Schutzbund. Bauherren sollten darauf bestehen, dass sie in den Vertrag aufgenomme­n werden.

„Viele denken, das wird sich dann später schon regeln und füllen die Lücken im Bauvertrag mit Fantasie und Optimismus“, beobachtet Rechtsanwa­lt Monz. „Am Ende müssen sie aber die Erfahrung machen: Was nicht im Vertrag steht, bekommt man nicht.“

Nicht zulässig, aber in der Praxis durchaus zu finden, sind Klauseln, die es dem Unternehme­n erlauben, vertraglic­h vereinbart­e Leistungen nachträgli­ch zu ändern. „Es muss

Bauherrn empfehlen sie dann für die Arbeiten eine bestimmte Firma. Diese beginnt aber erst, wenn es dem Bauunterne­hmen passt. Damit lässt sich der Beginn der Ausführung­sfrist beliebig steuern.

„Bauherren sollten Verträge stets aufmerksam prüfen und sich im Zweifelsfa­ll fachlichen Rat einholen“, sagt Verbandsve­rtreter Windscheif. Aus seiner Sicht bieten Fertighäus­er durchaus Vorteile: So seien der Baufortsch­ritt, also der Zeitplan und damit die zu leistenden Zahlungen, bei einem Fertighaus im Voraus gut planbar.

Auch das Wetter spiele bei Fertighäus­ern keine so große Rolle während der Bauphase. Der Großteil der Bauleistun­g werde nämlich nicht auf der Baustelle, sondern schon bei der Produktion der Bauelement­e erbracht. „Das Risiko für den Bauherren ist bei einem Fertighaus-Bauvertrag also insgesamt geringer.“

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