Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Tücken beim Fertighaus
Bequem bauen, schnell einziehen – Doch bei der Vertragsgestaltung sollten Bauherren genau hinschauen
BERLIN (dpa) - In wenigen Wochen zum Traumhaus – das ist mit einem Fertighaus durchaus möglich. Es besteht aus vorgefertigten Elementen und wird auf der Baustelle nur noch aufgebaut. Danach braucht es allerdings noch etwas Zeit für den Innenausbau. Fertighäuser können dabei durchaus individuell geplant und auf die Nutzer zugeschnitten werden.
„Das mutet unkompliziert an, ist es aber nicht“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Mike Große von der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. „Im Bauvertrag und auch im Bauverlauf können erhebliche Risiken lauern.“Es sei durchaus keine Seltenheit, dass in Verträgen Leistungen ausgenommen sind, die dann durch die Bauherren zusätzlich bereitgestellt werden müssen. So können die Errichtung von Baustraßen oder Lagerplätzen, die Herstellung der Ver- und Entsorgungsleitungen auf dem Grundstück oder die Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser die Kosten in die Höhe treiben.
Das sieht der Bundesverband Deutscher Fertigbau anders. „Bei jedem Bauvorhaben, egal ob Fertighaus oder nicht, muss sich der Bauherr darum kümmern, dass Grundstück, Zufahrt, Strom, Wasser, behördliche Genehmigungen und so weiter rechtzeitig vorhanden sind“, betont Pressesprecher Christoph Windscheif. Das ist Voraussetzung, damit gebaut werden kann. „Wer ein Fertighaus plant, kann mit seinem Baupartner aber auf Wunsch auch Unterstützung bei diesen Vorleistungen vereinbaren.“
Eine weitere Tücke: „Sonderwünsche, die vorher bei den Vertragsverhandlungen besprochen wurden, bleiben ebenfalls gern außen vor“, sagt Wendelin Monz vom Bauherren-Schutzbund. Bauherren sollten darauf bestehen, dass sie in den Vertrag aufgenommen werden.
„Viele denken, das wird sich dann später schon regeln und füllen die Lücken im Bauvertrag mit Fantasie und Optimismus“, beobachtet Rechtsanwalt Monz. „Am Ende müssen sie aber die Erfahrung machen: Was nicht im Vertrag steht, bekommt man nicht.“
Nicht zulässig, aber in der Praxis durchaus zu finden, sind Klauseln, die es dem Unternehmen erlauben, vertraglich vereinbarte Leistungen nachträglich zu ändern. „Es muss
Bauherrn empfehlen sie dann für die Arbeiten eine bestimmte Firma. Diese beginnt aber erst, wenn es dem Bauunternehmen passt. Damit lässt sich der Beginn der Ausführungsfrist beliebig steuern.
„Bauherren sollten Verträge stets aufmerksam prüfen und sich im Zweifelsfall fachlichen Rat einholen“, sagt Verbandsvertreter Windscheif. Aus seiner Sicht bieten Fertighäuser durchaus Vorteile: So seien der Baufortschritt, also der Zeitplan und damit die zu leistenden Zahlungen, bei einem Fertighaus im Voraus gut planbar.
Auch das Wetter spiele bei Fertighäusern keine so große Rolle während der Bauphase. Der Großteil der Bauleistung werde nämlich nicht auf der Baustelle, sondern schon bei der Produktion der Bauelemente erbracht. „Das Risiko für den Bauherren ist bei einem Fertighaus-Bauvertrag also insgesamt geringer.“