Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Stangenschlösser und Fenstersicherungen sollen Einbrecher abhalten
Die Stiftung Warentest hat Produkte unter die Lupe genommen
triftige Gründe für Änderungen geben und diese müssen für Kunden zumutbar sein“, sagt Monz.
„Unwirksam ist auch die Vertragsregelung, dass der Bauherr nur eine Woche nach dem Aufbau des Hauses Zeit hat, Mängel anzuzeigen.“Ebenfalls unzulässig ist das Ansinnen eines Bauunternehmens, die Preise für Teilleistungen nach der aktuellen Preisliste bei Fertigstellung des Objekts abrechnen zu wollen.
Gern werben Anbieter damit, dass Bauherren den Preis durch Eigenleistungen reduzieren können. Das ist meist unproblematisch bei Ausbauleistungen wie Malerarbeiten
oder dem Verlegen des Bodenbelags. „Mit einem höheren Risiko sind hingegen Eigenleistungen verbunden, die einen direkten Einfluss auf den Baufortschritt haben“, so Große. Für eine Verzögerung müsse der Bauherr in solchen Fällen unter Umständen selbst aufkommen.
Fallen können auch im Zahlungsplan stecken. „Der ist oft kopflastig“, erklärt Monz. „Das heißt, die ersten Raten werden zu früh und zu hoch angesetzt.“Bauherren sollten auf ihr Recht pochen, schon von der ersten Rate 5 Prozent des Gesamtwerklohnes als Sicherheit einzubehalten, rät der Jurist. „Außerdem muss die letzte Rate
Rechtsanwalt Wendelin Monz vom Bauherren-Schutzbund mindestens 10 Prozent betragen. So hat der Bauherr am Ende jedenfalls 15 Prozent, die er erforderlichenfalls für Mängel und Restleistungen verwenden kann.“
Auch die Bauunternehmen wollen sich absichern, denn sie gehen mit hohen Summen in Vorleistung, wenn sie das Haus industriell vorfertigen. „Sie dürfen von ihren Kunden in engem Rahmen Sicherheiten verlangen“, stellt Wendelin Monz klar. „Aber dabei schießen sie schon mal über das Ziel hinaus.“
Bereits 2017 untersagte das Oberlandesgericht Koblenz die verbraucherfeindliche Klausel in Verträgen eines Fertighausunternehmens, nach der Bauherren den Anspruch auf Auszahlung ihres Darlehens an das Bauunternehmen abtreten, um dieses abzusichern. 2020 wies der Bundesgerichtshof (BGH) die Nichtzulassungsbeschwerde
des Unternehmens zurück.
„Die Abtretung des Darlehens an die Baufirma hat enorme Nachteile für den Bauherrn“, erklärt Monz. „Die Baufirma hat dann praktisch das Zugriffsrecht auf das Darlehen des Bauherrn.“Sie könne etwa Raten anfordern, wenn das gar nicht gerechtfertigt ist.
Auch beim Termin der Fertigstellung gibt es Streitpotenzial. „Grundsätzlich muss die Dauer der Bauausführung zwingend in den Vertrag aufgenommen werden“, sagt Rechtsanwalt Monz. „Doch versuchen es manche Unternehmen mit Tricks.“
Einer davon: Sie geben im Vertrag eine Ausführungsfrist an, machen deren Beginn aber von bestimmten Voraussetzungen abhängig, zum Beispiel von der Erstellung einer Baustraße durch den Bauherrn. Dem
Was nicht im Vertrag steht, bekommt man nicht.
– mit der Bewertung „sehr gut“. Ein anderes Produkt bekam „gut“und ein drittes die Note „mangelhaft“.
Fenster
Die Tester empfehlen immer beide Seiten der Fenster zu sichern – also die Griff-Seite und die Scharnierseite. Im Test bekamen zwei Produkte, die beide Seiten zugleich absichern, die Note „sehr gut“: das Fuhr-Set (plusprotect 150V2 für 63 Euro) sowie die Fenstersicherung von Deni (Softline für 37 Euro).
Die Produkte, die die Griffseite absichern, kosteten im Schnitt zwischen 40 und rund 90 Euro. Vier von fünf Produkten bekamen die Note „sehr gut“und eines „mangelhaft“. Ganz vorne lag Burg-Wächter (Winsafe WS 33 für 50 Euro). Unter den Sicherungen für die Scharnierseite bekam Abus für zwei Produkte die Note „sehr gut“– für das Modell FAS101 für 57 Euro sowie für das Modell FAS97 für 60 Euro. Ein Produkt bekam die Bewertung „mangelhaft“.
weitere Informationen dazu. Auf der Internetseite sind viele Sicherheitstipps für unterschiedliche Kategorien wie Fenster, Türen, Rolläden, Garage sowie Keller und Dachboden gelistet. Auch Verhaltensregeln gibt es dort nachzulesen.