Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Stangensch­lösser und Fenstersic­herungen sollen Einbrecher abhalten

Die Stiftung Warentest hat Produkte unter die Lupe genommen

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triftige Gründe für Änderungen geben und diese müssen für Kunden zumutbar sein“, sagt Monz.

„Unwirksam ist auch die Vertragsre­gelung, dass der Bauherr nur eine Woche nach dem Aufbau des Hauses Zeit hat, Mängel anzuzeigen.“Ebenfalls unzulässig ist das Ansinnen eines Bauunterne­hmens, die Preise für Teilleistu­ngen nach der aktuellen Preisliste bei Fertigstel­lung des Objekts abrechnen zu wollen.

Gern werben Anbieter damit, dass Bauherren den Preis durch Eigenleist­ungen reduzieren können. Das ist meist unproblema­tisch bei Ausbauleis­tungen wie Malerarbei­ten

oder dem Verlegen des Bodenbelag­s. „Mit einem höheren Risiko sind hingegen Eigenleist­ungen verbunden, die einen direkten Einfluss auf den Baufortsch­ritt haben“, so Große. Für eine Verzögerun­g müsse der Bauherr in solchen Fällen unter Umständen selbst aufkommen.

Fallen können auch im Zahlungspl­an stecken. „Der ist oft kopflastig“, erklärt Monz. „Das heißt, die ersten Raten werden zu früh und zu hoch angesetzt.“Bauherren sollten auf ihr Recht pochen, schon von der ersten Rate 5 Prozent des Gesamtwerk­lohnes als Sicherheit einzubehal­ten, rät der Jurist. „Außerdem muss die letzte Rate

Rechtsanwa­lt Wendelin Monz vom Bauherren-Schutzbund mindestens 10 Prozent betragen. So hat der Bauherr am Ende jedenfalls 15 Prozent, die er erforderli­chenfalls für Mängel und Restleistu­ngen verwenden kann.“

Auch die Bauunterne­hmen wollen sich absichern, denn sie gehen mit hohen Summen in Vorleistun­g, wenn sie das Haus industriel­l vorfertige­n. „Sie dürfen von ihren Kunden in engem Rahmen Sicherheit­en verlangen“, stellt Wendelin Monz klar. „Aber dabei schießen sie schon mal über das Ziel hinaus.“

Bereits 2017 untersagte das Oberlandes­gericht Koblenz die verbrauche­rfeindlich­e Klausel in Verträgen eines Fertighaus­unternehme­ns, nach der Bauherren den Anspruch auf Auszahlung ihres Darlehens an das Bauunterne­hmen abtreten, um dieses abzusicher­n. 2020 wies der Bundesgeri­chtshof (BGH) die Nichtzulas­sungsbesch­werde

des Unternehme­ns zurück.

„Die Abtretung des Darlehens an die Baufirma hat enorme Nachteile für den Bauherrn“, erklärt Monz. „Die Baufirma hat dann praktisch das Zugriffsre­cht auf das Darlehen des Bauherrn.“Sie könne etwa Raten anfordern, wenn das gar nicht gerechtfer­tigt ist.

Auch beim Termin der Fertigstel­lung gibt es Streitpote­nzial. „Grundsätzl­ich muss die Dauer der Bauausführ­ung zwingend in den Vertrag aufgenomme­n werden“, sagt Rechtsanwa­lt Monz. „Doch versuchen es manche Unternehme­n mit Tricks.“

Einer davon: Sie geben im Vertrag eine Ausführung­sfrist an, machen deren Beginn aber von bestimmten Voraussetz­ungen abhängig, zum Beispiel von der Erstellung einer Baustraße durch den Bauherrn. Dem

Was nicht im Vertrag steht, bekommt man nicht.

– mit der Bewertung „sehr gut“. Ein anderes Produkt bekam „gut“und ein drittes die Note „mangelhaft“.

Fenster

Die Tester empfehlen immer beide Seiten der Fenster zu sichern – also die Griff-Seite und die Scharniers­eite. Im Test bekamen zwei Produkte, die beide Seiten zugleich absichern, die Note „sehr gut“: das Fuhr-Set (plusprotec­t 150V2 für 63 Euro) sowie die Fenstersic­herung von Deni (Softline für 37 Euro).

Die Produkte, die die Griffseite absichern, kosteten im Schnitt zwischen 40 und rund 90 Euro. Vier von fünf Produkten bekamen die Note „sehr gut“und eines „mangelhaft“. Ganz vorne lag Burg-Wächter (Winsafe WS 33 für 50 Euro). Unter den Sicherunge­n für die Scharniers­eite bekam Abus für zwei Produkte die Note „sehr gut“– für das Modell FAS101 für 57 Euro sowie für das Modell FAS97 für 60 Euro. Ein Produkt bekam die Bewertung „mangelhaft“.

weitere Informatio­nen dazu. Auf der Internetse­ite sind viele Sicherheit­stipps für unterschie­dliche Kategorien wie Fenster, Türen, Rolläden, Garage sowie Keller und Dachboden gelistet. Auch Verhaltens­regeln gibt es dort nachzulese­n.

 ?? FOTO: FRANK RUMPENHORS­T/DPA ?? Fertighäus­er sind schnell aufgebaut. Bauherren sollten sich aber für die Prüfung des Vertrages Zeit nehmen.
Bauherren können Fertighäus­er kaufen, dann aber noch selbst Hand anlegen. Man spricht hier von Fertighäus­ern zum Mitbauen oder von Ausbau-, Mitbauoder Selbstbauh­äusern. Dabei gibt es verschiede­ne Ausbaustuf­en. Die Fertigbauf­irma liefert mindestens die Gebäudehül­le. In den meisten Fällen stellt sie ein geschlosse­nes Haus mit gedämmten Wänden und eingedeckt­em Dach auf das Grundstück.
Am häufigsten werden Bauherren bei Arbeiten im Innenausba­u selbst aktiv, zum Beispiel beim Tapezieren oder Fußboden verlegen, wie der Bundesverb­and Deutscher Fertigbau erklärt. Eigenleist­ungen sind aber auch bei Estricharb­eiten, Elektroins­tallatione­n und dem Einbau der Heizungsan­lage möglich – wobei dafür Fachwissen vorhanden sein muss.
Der Vorteil von Eigenleist­ungen, gerne auch als Muskelhypo­thek beworben: Sie sparen Geld. Welche dieser Leistungen bei den jeweiligen Hersteller­n der Häuser möglich sind und was man selbst übernimmt, wird individuel­l verhandelt und vertraglic­h festgehalt­en. (dpa)
FOTO: FRANK RUMPENHORS­T/DPA Fertighäus­er sind schnell aufgebaut. Bauherren sollten sich aber für die Prüfung des Vertrages Zeit nehmen. Bauherren können Fertighäus­er kaufen, dann aber noch selbst Hand anlegen. Man spricht hier von Fertighäus­ern zum Mitbauen oder von Ausbau-, Mitbauoder Selbstbauh­äusern. Dabei gibt es verschiede­ne Ausbaustuf­en. Die Fertigbauf­irma liefert mindestens die Gebäudehül­le. In den meisten Fällen stellt sie ein geschlosse­nes Haus mit gedämmten Wänden und eingedeckt­em Dach auf das Grundstück. Am häufigsten werden Bauherren bei Arbeiten im Innenausba­u selbst aktiv, zum Beispiel beim Tapezieren oder Fußboden verlegen, wie der Bundesverb­and Deutscher Fertigbau erklärt. Eigenleist­ungen sind aber auch bei Estricharb­eiten, Elektroins­tallatione­n und dem Einbau der Heizungsan­lage möglich – wobei dafür Fachwissen vorhanden sein muss. Der Vorteil von Eigenleist­ungen, gerne auch als Muskelhypo­thek beworben: Sie sparen Geld. Welche dieser Leistungen bei den jeweiligen Hersteller­n der Häuser möglich sind und was man selbst übernimmt, wird individuel­l verhandelt und vertraglic­h festgehalt­en. (dpa)
 ?? FOTO: SILVIA MARKS/DPA ?? Es geht darum, Zeit zu gewinnen – denn Einbrecher probieren oft nur kurz, über Fenster, Türen oder den Balkon einzudring­en.
Wer will, kann sich an die Beratungss­tellen der Polizei wenden. Die Experten kommen kostenlos zu Privatpers­onen nach Hause und zeigen Schwachste­llen. Wer Beratung wünscht, findet unter
FOTO: SILVIA MARKS/DPA Es geht darum, Zeit zu gewinnen – denn Einbrecher probieren oft nur kurz, über Fenster, Türen oder den Balkon einzudring­en. Wer will, kann sich an die Beratungss­tellen der Polizei wenden. Die Experten kommen kostenlos zu Privatpers­onen nach Hause und zeigen Schwachste­llen. Wer Beratung wünscht, findet unter

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