Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Wenn Streiche zu Straftaten werden
REGION (ots) - In der Nacht zu Allerheiligen, 1. November, ist Halloween. Kinder gehen an diesem Abend verkleidet als Hexen oder Gespenster von Tür zu Tür und fragen mit dem Spruch „Süßes oder Saures“nach Süßigkeiten. Das bedeutet: Wer keine Süßigkeiten gibt, dem wird ein Streich gespielt.
Jedoch kann so ein Streich auch schnell zu einer Straftat werden. „Wird fremdes Eigentum beschädigt, liegt eine Straftat vor“, warnt die Polizei in einer Pressemitteilung.
Und eine Straftat hat Konsequenzen: Etwa eine Geldstrafe oder sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren. Außerdem muss der Verursacher den Schaden ersetzen.
Die Polizei mahnt deshalb die Eltern, mit ihren Kindern über Streiche und die möglichen Konsequenzen zu sprechen. Den Kindern sollte verständlich gemacht werden, was erlaubt ist und was nicht. Zeugen einer solchen Straftat bittet die Polizei, die Eigentümer oder die Polizei zu informieren.
Der Appell erfolge aus gutem Grund: Im vergangenen Jahr wurden der Polizei nach Halloween allein aus dem Bereich des Polizeipräsidiums Ulm Dutzende Sachbeschädigungen gemeldet. Am stärksten davon betroffen waren die Landkreise Göppingen, gefolgt von Ulm und dem Alb-Donau-Kreis. Weniger waren es in den Landkreisen Heidenheim und Biberach.
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