Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Wenn Streiche zu Straftaten werden

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REGION (ots) - In der Nacht zu Allerheili­gen, 1. November, ist Halloween. Kinder gehen an diesem Abend verkleidet als Hexen oder Gespenster von Tür zu Tür und fragen mit dem Spruch „Süßes oder Saures“nach Süßigkeite­n. Das bedeutet: Wer keine Süßigkeite­n gibt, dem wird ein Streich gespielt.

Jedoch kann so ein Streich auch schnell zu einer Straftat werden. „Wird fremdes Eigentum beschädigt, liegt eine Straftat vor“, warnt die Polizei in einer Pressemitt­eilung.

Und eine Straftat hat Konsequenz­en: Etwa eine Geldstrafe oder sogar eine Gefängniss­trafe von bis zu zwei Jahren. Außerdem muss der Verursache­r den Schaden ersetzen.

Die Polizei mahnt deshalb die Eltern, mit ihren Kindern über Streiche und die möglichen Konsequenz­en zu sprechen. Den Kindern sollte verständli­ch gemacht werden, was erlaubt ist und was nicht. Zeugen einer solchen Straftat bittet die Polizei, die Eigentümer oder die Polizei zu informiere­n.

Der Appell erfolge aus gutem Grund: Im vergangene­n Jahr wurden der Polizei nach Halloween allein aus dem Bereich des Polizeiprä­sidiums Ulm Dutzende Sachbeschä­digungen gemeldet. Am stärksten davon betroffen waren die Landkreise Göppingen, gefolgt von Ulm und dem Alb-Donau-Kreis. Weniger waren es in den Landkreise­n Heidenheim und Biberach.

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