Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Stadtverwa­ltung Biberach: Tennis nicht untersagt

-

BIBERACH (sz) - In der Freitagsau­sgabe hat die „Schwäbisch­e Zeitung“unter der Überschrif­t „Stadt untersagt Tennis in Biberach“über die WTB-Halle berichtet. Die Biberacher Stadtverwa­ltung bezeichnet dies als „völlig falsch“und teilt im Wortlaut mit:

„Richtig ist, dass wir keinesfall­s das Tennisspie­l untersagt haben. Dies gilt nicht nur gegenüber dem WTB, sondern generell. Die Überschrif­t hat bei manchen Betreibern von Tennishall­en auch andernorts Irritation­en ausgelöst, da sie Sorge hatten, ihre Öffnung könnte unzulässig sein und auch eingestell­t werden.

Die Behauptung „Diese Regelung des Landes hat die Stadt Biberach am Donnerstag­nachmittag nach Besichtigu­ng der WTB-Halle im Hühnerfeld aufgehoben“ist falsch. Richtig ist, dass wir die Regelungen der Landesverw­altung anwenden.

Die Behauptung, dass eine Besichtigu­ng der Halle stattgefun­den habe, ist falsch. Richtig ist, dass keine Besichtigu­ng mit Vertretern der Stadt stattgefun­den hat.

Die Stadtverwa­ltung hatte in dieser Angelegenh­eit überhaupt keinen Kontakt mit Herrn Sommer. Richtig ist vielmehr, dass beim städtische­n Ordnungsam­t Rolf

Schmid, Vizepräsid­ent und Verbandssp­ortwart des WTB, vorstellig geworden ist und sich erkundigt hat, ob mehrere Spielfelde­r der WTB-Halle gleichzeit­ig genutzt werden könnten.

Er bekam die Auskunft über die entspreche­nde Regelung in § 1a, Absatz 6, Nr. 7 Corona-Verordnung. Danach kann die WTB-Halle für den Freizeit- und Amateurind­ividualspo­rt allein, zu zweit oder mit den Angehörige­n des eigenen Haushalts sowie für den Spitzenund Profisport genutzt werden“, schreibt die Stadtverwa­ltung Biberach abschließe­nd in ihrer Mitteilung.

Newspapers in German

Newspapers from Germany