Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Um welchen Neubau-Entwurf würde es gehen?
Zur Berichterstattung über die Frage Rathausneubau oder -sanierung:
Die Diskussionen rund um das Rathaus, Gemeinderatsbeschlüsse und der Umgang aller Beteiligten miteinander führt zunehmend zu Unmut und emotionalen Auseinandersetzungen in Laupheim. Leider wird zu wenig über Sachfragen diskutiert und zu viel Persönliches unterstellt oder gar öffentlich verlautbart.
Den Initiatoren mag nichts Unredliches unterstellt werden, denn ja: Beteiligung der Bürgerschaft ist gut, wenn auch meines Erachtens in diesem besonderen Fall mit „G’schmäckle“.
Die Gemeindeordnung §21 (3) in Baden-Württemberg sagt unter anderem Folgendes: „Das Bürgerbegehren muss die zur Entscheidung zu bringende Frage, eine Begründung und einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten.“Darüber hinaus besagt eine Veröffentlichung der Landesregierung Baden-Württemberg: „Die Frage, die sich auf dem Stimmzettel des Bürgerentscheids befindet, muss so formuliert sein, dass sie von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde mit ,Ja’ oder ,Nein’ beantwortet werden kann.“
Zwar wurde das auslösende Motiv der Initiatoren begründet, doch „die zur Entscheidung zu bringende Frage“erscheint – zumindest mir – recht unklar. Denn es wird explizit der Neubau des „Wettbewerbssiegers K9“zur Diskussion gestellt. Aber: Es gibt einen Entwurf, welcher als Sieger aus dem Architektenwettbewerb hervorging. Aufgrund diverser, sagen wir „Mängel“, wurde zwischenzeitlich durch K9 ein abgeänderter Entwurf vorgelegt. Dieser weicht sowohl bei der Innenaufteilung als auch der Fassadengestaltung vom ersten Entwurf ab, wie alle wissen, die den entsprechenden Ratssitzungen beigewohnt haben. Mal ganz abgesehen, ob nun der erste oder der zweite Entwurf von K9 nach den Verfahrensregeln legitimiert ist. Ein gültiges Bürgerbegehren muss eine Frage zur Entscheidung stellen, welche mit „Ja“oder „Nein“beantwortet werden kann. Nach den bekannten Motiven der Initiatoren des Bürgerbegehrens hieße „Nein“gleichwohl „ja“– zur Sanierung. „Ja“zu stimmen hieße aber nach heutigem Stand: nicht zu wissen, für welchen Entwurf eines Neubaus gestimmt wird. Lediglich, die Beauftragung vom Architekturbüro K9 scheint damit gesichert – wie auch immer der Neubau dann aussehen mag.
Robert Kreklau, Laupheim