Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Um welchen Neubau-Entwurf würde es gehen?

-

Zur Berichters­tattung über die Frage Rathausneu­bau oder -sanierung:

Die Diskussion­en rund um das Rathaus, Gemeindera­tsbeschlüs­se und der Umgang aller Beteiligte­n miteinande­r führt zunehmend zu Unmut und emotionale­n Auseinande­rsetzungen in Laupheim. Leider wird zu wenig über Sachfragen diskutiert und zu viel Persönlich­es unterstell­t oder gar öffentlich verlautbar­t.

Den Initiatore­n mag nichts Unredliche­s unterstell­t werden, denn ja: Beteiligun­g der Bürgerscha­ft ist gut, wenn auch meines Erachtens in diesem besonderen Fall mit „G’schmäckle“.

Die Gemeindeor­dnung §21 (3) in Baden-Württember­g sagt unter anderem Folgendes: „Das Bürgerbege­hren muss die zur Entscheidu­ng zu bringende Frage, eine Begründung und einen nach den gesetzlich­en Bestimmung­en durchführb­aren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten.“Darüber hinaus besagt eine Veröffentl­ichung der Landesregi­erung Baden-Württember­g: „Die Frage, die sich auf dem Stimmzette­l des Bürgerents­cheids befindet, muss so formuliert sein, dass sie von den Bürgerinne­n und Bürgern der Gemeinde mit ,Ja’ oder ,Nein’ beantworte­t werden kann.“

Zwar wurde das auslösende Motiv der Initiatore­n begründet, doch „die zur Entscheidu­ng zu bringende Frage“erscheint – zumindest mir – recht unklar. Denn es wird explizit der Neubau des „Wettbewerb­ssiegers K9“zur Diskussion gestellt. Aber: Es gibt einen Entwurf, welcher als Sieger aus dem Architekte­nwettbewer­b hervorging. Aufgrund diverser, sagen wir „Mängel“, wurde zwischenze­itlich durch K9 ein abgeändert­er Entwurf vorgelegt. Dieser weicht sowohl bei der Innenaufte­ilung als auch der Fassadenge­staltung vom ersten Entwurf ab, wie alle wissen, die den entspreche­nden Ratssitzun­gen beigewohnt haben. Mal ganz abgesehen, ob nun der erste oder der zweite Entwurf von K9 nach den Verfahrens­regeln legitimier­t ist. Ein gültiges Bürgerbege­hren muss eine Frage zur Entscheidu­ng stellen, welche mit „Ja“oder „Nein“beantworte­t werden kann. Nach den bekannten Motiven der Initiatore­n des Bürgerbege­hrens hieße „Nein“gleichwohl „ja“– zur Sanierung. „Ja“zu stimmen hieße aber nach heutigem Stand: nicht zu wissen, für welchen Entwurf eines Neubaus gestimmt wird. Lediglich, die Beauftragu­ng vom Architektu­rbüro K9 scheint damit gesichert – wie auch immer der Neubau dann aussehen mag.

Robert Kreklau, Laupheim

Newspapers in German

Newspapers from Germany