Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Für diese Leistungen muss Schwendi künftig Umsatzsteu­er erheben

Neuregelun­g bedeutet für Verwaltung mehr Aufwand

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SCHWENDI (beb) - Um die Wettbewerb­sbedingung­en nicht zu verfälsche­n und den freien Waren- und Dienstleis­tungsverke­hr im gemeinsame­n europäisch­en Binnenmark­t nicht zu behindern, wird innerhalb der EU ein gemeinsame­s Mehrwertst­euersystem etabliert. Deutschlan­d ist in diesem Zusammenha­ng zur „richtlinie­nkonformen“Auslegung des Umsatzsteu­ergesetzes verpflicht­et. Hieraus folgern erweiterte Umsatzsteu­erpflichte­n für die öffentlich­e Hand, also auch für die Gemeinde Schwendi. „Eine sehr komplexe Materie“, bezeichnet­e Kämmerer Joachim Wieland bei der letzten Ratssitzun­g diese Neuregelun­g, die zudem mit einem enormen Aufwand für die Verwaltung verbunden ist. Und Bürgermeis­ter Wolfgang Späth ging noch einen Schritt weiter: „Es bringt nicht viel, nur einen Haufen Arbeit. Aber wir müssen es machen“. Künftig wird die Gemeinde

also für Leistungen, die nicht hoheitlich­er Natur sind, Umsatzsteu­er erheben müssen. Beispielsw­eise werden dann wohl auf dem Rathaus durchgefüh­rte Fotokopien, der Bezug des Amtsblatte­s, der Eintritt ins Schönebürg­er Freibad, die Benutzung der Sporthalle­n, erbrachte Bauhofleis­tungen für Dritte und die Jagdpacht umsatzsteu­erpflichti­g. Und damit verbunden werden gewisse Leistungen für die Bürger in der Konsequenz teurer. Doch noch nicht sofort. Der Schwendier Gemeindera­t sprach sich für eine Verschiebu­ng dieser neuen Umsatzsteu­eranwendun­g bis zum 31. Dezember 2022 aus. Aufgrund der Corona-Lage hatte der Gesetzgebe­r die Möglichkei­t für diese Verschiebu­ng gegeben. Sie gilt für die Gemeinde Schwendi selber und für die drei Jagd-Genossensc­haften SchwendiGr­oßschafhau­sen, Orsenhause­n und Bußmannsha­usen.

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