Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Für diese Leistungen muss Schwendi künftig Umsatzsteuer erheben
Neuregelung bedeutet für Verwaltung mehr Aufwand
SCHWENDI (beb) - Um die Wettbewerbsbedingungen nicht zu verfälschen und den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt nicht zu behindern, wird innerhalb der EU ein gemeinsames Mehrwertsteuersystem etabliert. Deutschland ist in diesem Zusammenhang zur „richtlinienkonformen“Auslegung des Umsatzsteuergesetzes verpflichtet. Hieraus folgern erweiterte Umsatzsteuerpflichten für die öffentliche Hand, also auch für die Gemeinde Schwendi. „Eine sehr komplexe Materie“, bezeichnete Kämmerer Joachim Wieland bei der letzten Ratssitzung diese Neuregelung, die zudem mit einem enormen Aufwand für die Verwaltung verbunden ist. Und Bürgermeister Wolfgang Späth ging noch einen Schritt weiter: „Es bringt nicht viel, nur einen Haufen Arbeit. Aber wir müssen es machen“. Künftig wird die Gemeinde
also für Leistungen, die nicht hoheitlicher Natur sind, Umsatzsteuer erheben müssen. Beispielsweise werden dann wohl auf dem Rathaus durchgeführte Fotokopien, der Bezug des Amtsblattes, der Eintritt ins Schönebürger Freibad, die Benutzung der Sporthallen, erbrachte Bauhofleistungen für Dritte und die Jagdpacht umsatzsteuerpflichtig. Und damit verbunden werden gewisse Leistungen für die Bürger in der Konsequenz teurer. Doch noch nicht sofort. Der Schwendier Gemeinderat sprach sich für eine Verschiebung dieser neuen Umsatzsteueranwendung bis zum 31. Dezember 2022 aus. Aufgrund der Corona-Lage hatte der Gesetzgeber die Möglichkeit für diese Verschiebung gegeben. Sie gilt für die Gemeinde Schwendi selber und für die drei Jagd-Genossenschaften SchwendiGroßschafhausen, Orsenhausen und Bußmannshausen.