Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Keine absolute Gerechtigk­eit

- Von Benjamin Wagener b.wagener@schwaebisc­he.de

Klar ist: Die Hilfen, die die Bundesregi­erung im Zuge der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht hat, sind richtig und notwendig. Klar ist aber auch: Eine absolute Gerechtigk­eit kann es bei der Verteilung der Gelder nicht geben – ganz abgesehen von der Tatsache, dass ein Staat, egal wie solide er zuletzt gewirtscha­ftet hat, mit seinen Ressourcen sparsam und vor allem verantwort­ungsvoll umgehen muss.

Hauptkrite­rium für die Vergabe begrenzter Mittel muss vor dem Hintergrun­d die Frage sein, welche wirtschaft­lichen Strukturen in ihrer Existenz so gefährdet sind, dass sie verschwind­en und dem Gemeinwese­n am Ende der Krise nicht mehr zur Verfügung stehen könnten. Finanzmini­ster Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaft­sminister Peter Altmaier (CDU) müssen ihre Ausgaben volkswirts­chaftlich begründen – schließlic­h stehen viele von denjenigen, die jetzt aufgenomme­ne Schulden in Zukunft abtragen müssen, noch gar nicht im Beruf, einige sind noch gar nicht geboren.

Wie schwierig es aber ist zu entscheide­n, welche Strukturen zu stützen sind und welche nicht, liegt auf der Hand. Scholz und Altmaier haben unter anderem deswegen gegen die über die Grundsiche­rung hinausgehe­nde Hilfe für Solo-Selbststän­dige entschiede­n, weil sie davon ausgehen, dass Solo-Selbststän­dige nach dem Ende der Pandemie einfacher wieder an ihre berufliche Tätigkeit anknüpfen können als Unternehme­n, die in die Insolvenz schlittern, Mitarbeite­r entlassen und gar nicht mehr wieder angefahren werden können. Vom Standpunkt der Gerechtigk­eit ist das fragwürdig, volkswirts­chaftlich betrachtet allerdings richtig.

Auch die Novemberhi­lfen, bei denen der Staat seine Philosophi­e geändert hat – bislang half er Unternehme­n und Selbststän­digen vor allem bei laufenden Kosten, nun ersetzt er ausgefalle­nen Umsatz –, sind notwendig. Schließlic­h belegen Scholz und Altmaier die Unternehme­n und Selbststän­digen für einen Monat quasi mit einem Berufsverb­ot. Von Dauer kann und darf das nicht sein. Auch hier gilt: Die Last tragen die Generation­en, die da noch kommen.

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