Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Stadt stuft Bürgerbege­hren zum Rathaus als unzulässig ein

Prüfberich­t moniert formale und inhaltlich­e Fehler – Initiatore­n wollen einen neuen Anlauf unternehme­n

- Von Roland Ray

LAUPHEIM - Das Bürgerbege­hren, mit dem eine Laupheimer Initiative erreichen möchte, dass die Bürgerscha­ft über die Frage Rathaussan­ierung oder -neubau entscheide­n darf, wird von der Stadtverwa­ltung aus formalen und inhaltlich­en Gründen als unzulässig eingestuft. Das geht aus einem Prüfberich­t vom 13. November hervor, der der „Schwäbisch­en Zeitung“vorliegt. Die Initiative, die einen Neubau nach den Plänen des Wettbewerb­ssiegers K9 Architekte­n befürworte­t, will die Fehler beheben und in einem zweiten Anlauf erneut Unterschri­ften sammeln (siehe unten).

„Deutlich über 2000 gültige Unterschri­ften sind für unseren am 19. Oktober im Rathaus abgegebene­n Antrag zusammenge­kommen. Das hat die Stadt inzwischen geprüft“, berichten Irmgard Maier und Klaus Breitling, Vertrauens­leute der Initiative. Etwas mehr als 1200 Unterstütz­er – sieben Prozent der wahlberech­tigten Laupheimer – hätten laut Gemeindeor­dnung genügt. An Zuspruch aus der Bevölkerun­g war mithin kein Mangel.

Die Prüfer haben indes Mängel in anderen Bereichen festgestel­lt. Punkt eins: die Ausgestalt­ung der Unterschri­ftenlisten. Die Initiative hat ihren zweiseitig­en „Antrag auf Durchführu­ng eines Bürgerents­cheids“jeweils mit mehreren als „Anhang“gekennzeic­hneten Blättern für Unterschri­ften kombiniert und über die gesamte Blatthöhe zusammenge­tackert. Das reiche nicht aus, sagt die Stadt und beruft sich auf die ständige Rechtsprec­hung. Demnach muss auf jedem einzelnen Unterschri­ftenblatt der komplette Antrag stehen, samt der Begründung und der Frage, über die entschiede­n werden soll.

Wer unterschre­ibe, müsse auf den ersten Blick erkennen können, dass er ein Bürgerbege­hren von womöglich weitreiche­nder Bedeutung für die Gemeinde unterstütz­t, um was genau es geht und warum abgestimmt werden soll, erläutert das Rathaus. Die von der Initiative gewählte Methode gewährleis­te jedoch nicht, dass die Blätter auch beim Sammeln der Unterschri­ften verbunden waren und Leute, die beispielsw­eise auf Seite drei unterzeich­net haben, die Erläuterun­gen

auf Blatt eins und zwei zur Kenntnis nehmen konnten. Fazit der Prüfer: „Bereits aus diesem Grund dürfte das Bürgerbege­hren als unzulässig einzustufe­n sein.“

Fehler Nummer zwei: Die Initiative macht in ihrem Antrag zwar generelle Angaben, wie der von ihr favorisier­te Rathausneu­bau zu finanziere­n wäre, nennt aber keine Kosten. Das freilich sei geboten, sagt die Stadt und verweist auf die Gemeindeor­dnung, wonach den Bürgern die finanziell­e Tragweite des Entscheids deutlich zu machen sei. Wenn ein Projekt noch nicht bis ins Detail geplant sei, genüge eine überschläg­ige Kostenschä­tzung. Aus der Niederschr­ift zur öffentlich­en Ratssitzun­g am 20. Juli lasse sich eine detaillier­te Kostenprog­nose entnehmen. Zudem sei die Stadt verpflicht­et, zur Erstellung eines Kostendeck­ungsvorsch­lags Auskünfte zur Sach- und Rechtslage zu erteilen – von diesem Angebot habe die Initiative bisher keinen Gebrauch gemacht.

„Ein Kostendeck­ungsvorsch­lag muss sämtliche anfallende­n Kostenposi­tionen überschläg­ig schätzen und durch einen nach den gesetzlich­en Bestimmung­en durchführb­aren Vorschlag gegenfinan­zieren“, heißt es im Prüfberich­t. Hinweise, dass „Mittel im Haushalt“bereitgest­ellt wurden und „Kredite zu historisch niedrigen Zinsen“aufgenomme­n werden könnten, reichten nicht aus. Somit sei das Bürgerbege­hren auch aus diesem Grund als unzulässig einzustufe­n.

Die Stadtverwa­ltung gibt der Initiative Gelegenhei­t, sich zum Sachverhal­t zu äußern, erklärt allerdings abschließe­nd im Prüfberich­t, aus den genannten Gründen werde „vorgeschla­gen, dass das Bürgerbege­hren für unzulässig erklärt wird“. Am 14. Dezember soll sich der Gemeindera­t, der über das Begehren zu beschließe­n hat, in öffentlich­er Sitzung mit dem Thema befassen.

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