Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Stadt stuft Bürgerbegehren zum Rathaus als unzulässig ein
Prüfbericht moniert formale und inhaltliche Fehler – Initiatoren wollen einen neuen Anlauf unternehmen
LAUPHEIM - Das Bürgerbegehren, mit dem eine Laupheimer Initiative erreichen möchte, dass die Bürgerschaft über die Frage Rathaussanierung oder -neubau entscheiden darf, wird von der Stadtverwaltung aus formalen und inhaltlichen Gründen als unzulässig eingestuft. Das geht aus einem Prüfbericht vom 13. November hervor, der der „Schwäbischen Zeitung“vorliegt. Die Initiative, die einen Neubau nach den Plänen des Wettbewerbssiegers K9 Architekten befürwortet, will die Fehler beheben und in einem zweiten Anlauf erneut Unterschriften sammeln (siehe unten).
„Deutlich über 2000 gültige Unterschriften sind für unseren am 19. Oktober im Rathaus abgegebenen Antrag zusammengekommen. Das hat die Stadt inzwischen geprüft“, berichten Irmgard Maier und Klaus Breitling, Vertrauensleute der Initiative. Etwas mehr als 1200 Unterstützer – sieben Prozent der wahlberechtigten Laupheimer – hätten laut Gemeindeordnung genügt. An Zuspruch aus der Bevölkerung war mithin kein Mangel.
Die Prüfer haben indes Mängel in anderen Bereichen festgestellt. Punkt eins: die Ausgestaltung der Unterschriftenlisten. Die Initiative hat ihren zweiseitigen „Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids“jeweils mit mehreren als „Anhang“gekennzeichneten Blättern für Unterschriften kombiniert und über die gesamte Blatthöhe zusammengetackert. Das reiche nicht aus, sagt die Stadt und beruft sich auf die ständige Rechtsprechung. Demnach muss auf jedem einzelnen Unterschriftenblatt der komplette Antrag stehen, samt der Begründung und der Frage, über die entschieden werden soll.
Wer unterschreibe, müsse auf den ersten Blick erkennen können, dass er ein Bürgerbegehren von womöglich weitreichender Bedeutung für die Gemeinde unterstützt, um was genau es geht und warum abgestimmt werden soll, erläutert das Rathaus. Die von der Initiative gewählte Methode gewährleiste jedoch nicht, dass die Blätter auch beim Sammeln der Unterschriften verbunden waren und Leute, die beispielsweise auf Seite drei unterzeichnet haben, die Erläuterungen
auf Blatt eins und zwei zur Kenntnis nehmen konnten. Fazit der Prüfer: „Bereits aus diesem Grund dürfte das Bürgerbegehren als unzulässig einzustufen sein.“
Fehler Nummer zwei: Die Initiative macht in ihrem Antrag zwar generelle Angaben, wie der von ihr favorisierte Rathausneubau zu finanzieren wäre, nennt aber keine Kosten. Das freilich sei geboten, sagt die Stadt und verweist auf die Gemeindeordnung, wonach den Bürgern die finanzielle Tragweite des Entscheids deutlich zu machen sei. Wenn ein Projekt noch nicht bis ins Detail geplant sei, genüge eine überschlägige Kostenschätzung. Aus der Niederschrift zur öffentlichen Ratssitzung am 20. Juli lasse sich eine detaillierte Kostenprognose entnehmen. Zudem sei die Stadt verpflichtet, zur Erstellung eines Kostendeckungsvorschlags Auskünfte zur Sach- und Rechtslage zu erteilen – von diesem Angebot habe die Initiative bisher keinen Gebrauch gemacht.
„Ein Kostendeckungsvorschlag muss sämtliche anfallenden Kostenpositionen überschlägig schätzen und durch einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag gegenfinanzieren“, heißt es im Prüfbericht. Hinweise, dass „Mittel im Haushalt“bereitgestellt wurden und „Kredite zu historisch niedrigen Zinsen“aufgenommen werden könnten, reichten nicht aus. Somit sei das Bürgerbegehren auch aus diesem Grund als unzulässig einzustufen.
Die Stadtverwaltung gibt der Initiative Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äußern, erklärt allerdings abschließend im Prüfbericht, aus den genannten Gründen werde „vorgeschlagen, dass das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt wird“. Am 14. Dezember soll sich der Gemeinderat, der über das Begehren zu beschließen hat, in öffentlicher Sitzung mit dem Thema befassen.