Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Bis 31. März 2021 bleibt Zeit, nochmals Unterschriften zu sammeln
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sind dazu bereit – Sie appellieren an den Gemeinderat, den Bürgerwillen nicht zu ignorieren
LAUPHEIM (ry) - Ein Wechselbad der Gefühle haben die Mitglieder der Initiative, die einen Bürgerentscheid in Sachen Rathausneubau oder -sanierung herbeiführen möchte, zuletzt erlebt. Am Montag erfuhren sie, dass die Stadt das von ihnen eingereichte Bürgerbegehren für unzulässig erklären will (siehe oben). Am Dienstag sagten Irmgard Maier und Klaus Breitling der „Schwäbischen Zeitung“, dass es keinen neuen Anlauf geben werde. „Die Verwaltung informierte uns, dass wir bis 31. Dezember Zeit hätten, noch einmal die notwendige Anzahl Unterschriften beizubringen“, berichteten sie. „Angesichts der aktuellen Corona-Restriktionen, die womöglich andauern oder weiter verschärft werden, und mit Blick auf die Weihnachtsfeiertage sehen wir aber keine Chance, das in diesem Zeitfenster zu schaffen.“
Am Mittwoch sah das schon wieder ganz anders aus. „Wir wollen nun doch erneut Unterschriften sammeln, für ein Bürgerbegehren, das formal und inhaltlich allen Erfordernissen entspricht“, meldete Breitling. „Weil sich herausgestellt hat, dass bis 31. März 2021 Zeit dafür ist. Das halten wir für machbar.“Die Verwaltung habe eine falsche Frist genannt.
Normalerweise müssen Bürgerbegehren, die sich gegen einen Gemeinderatsbeschluss richten, spätestens drei Monate später vorliegen. Weil es in Corona-Zeiten schwieriger ist, Unterschriften zu sammeln, hat der baden-württembergische Landtag diese Frist jedoch bis Jahresende ausgesetzt. Erst dann tickt wieder die Dreimonatsuhr – in der Laupheimer Rathausfrage bis Ende März.
Darauf aufmerksam wurde Breitling im Gespräch mit Edgar Wunder, Vorstandsmitglied im Landesverband des Vereins „Mehr Demokratie“, der Bürgerinitiativen ebenso berät wie Kommunalverwaltungen und Ratsgremien. Frieder Mauch, NabuVorsitzender in Laupheim, hatte den Wissenschaftler vor Wochen ins Spiel gebracht mit der Bitte um eine Einschätzung, ob das Bürgerbegehren in dieser Form zulässig wäre. Er interessiere sich für das Thema Bürgerbeteiligung und sei über die Gestaltung des Unterschriftenformulars und Passagen im Textteil gestolpert, sagte Mauch der SZ. „Meine Sorge war, dass die Stadt nur die Unterschriften prüft. Das hätte dumm ausgehen können. Ganz entscheidend ist doch, dass es richtig gemacht wird, sonst wird dieses Instrument mehr beschädigt als dass es nützt.“Wunders Antwort deckt sich mit den Einwänden im städtischen Prüfbericht. Er schreibt: „Vor einem Verwaltungsgericht hätte dieses Bürgerbegehren keinerlei Chance, als zulässig durchzugehen.“Mauch leitete die Auskunft an das Regierungspräsidium Tübingen weiter, mit der Bitte um Prüfung.
Die formalen Hürden, ein Bürgerbegehren fehlerfrei zu gestalten, seien zum Teil unverhältnismäßig hoch, bedauern Irmgard Maier und Klaus Breitling. Die gemachten Fehler änderten jedoch nichts daran, dass mehr als 2000 Menschen, Befürworter eines Neubaus ebenso wie Befürworter einer Rathaussanierung, mit ihrer Unterschrift zum
Ausdruck gebracht hätten: „Wir, die Bürger, wollen in dieser Sache entscheiden“. Diesem Anliegen fühle man sich verpflichtet und werde auch deshalb einen neuen, regelkonformen Antrag aufsetzen und einen zweiten Anlauf starten, sagt Breitling – es sei denn, der Gemeinderat beschließt am 14. Dezember mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit von sich aus einen Bürgerentscheid, was dem Gremium freisteht. „Die Ratsmitglieder können doch nicht sagen, 2000 Unterschriften interessieren nicht“, findet Irmgard Maier. Sie appelliert an den Rat, ein Votum dieser Größenordnung ernst zu nehmen und sich dem Bürgerwillen zu stellen. Wie immer ein Bürgerentscheid dann ausgeht, „wir werden das Ergebnis akzeptieren“, versichert Maier.