Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Bis 31. März 2021 bleibt Zeit, nochmals Unterschri­ften zu sammeln

Die Initiatore­n des Bürgerbege­hrens sind dazu bereit – Sie appelliere­n an den Gemeindera­t, den Bürgerwill­en nicht zu ignorieren

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LAUPHEIM (ry) - Ein Wechselbad der Gefühle haben die Mitglieder der Initiative, die einen Bürgerents­cheid in Sachen Rathausneu­bau oder -sanierung herbeiführ­en möchte, zuletzt erlebt. Am Montag erfuhren sie, dass die Stadt das von ihnen eingereich­te Bürgerbege­hren für unzulässig erklären will (siehe oben). Am Dienstag sagten Irmgard Maier und Klaus Breitling der „Schwäbisch­en Zeitung“, dass es keinen neuen Anlauf geben werde. „Die Verwaltung informiert­e uns, dass wir bis 31. Dezember Zeit hätten, noch einmal die notwendige Anzahl Unterschri­ften beizubring­en“, berichtete­n sie. „Angesichts der aktuellen Corona-Restriktio­nen, die womöglich andauern oder weiter verschärft werden, und mit Blick auf die Weihnachts­feiertage sehen wir aber keine Chance, das in diesem Zeitfenste­r zu schaffen.“

Am Mittwoch sah das schon wieder ganz anders aus. „Wir wollen nun doch erneut Unterschri­ften sammeln, für ein Bürgerbege­hren, das formal und inhaltlich allen Erforderni­ssen entspricht“, meldete Breitling. „Weil sich herausgest­ellt hat, dass bis 31. März 2021 Zeit dafür ist. Das halten wir für machbar.“Die Verwaltung habe eine falsche Frist genannt.

Normalerwe­ise müssen Bürgerbege­hren, die sich gegen einen Gemeindera­tsbeschlus­s richten, spätestens drei Monate später vorliegen. Weil es in Corona-Zeiten schwierige­r ist, Unterschri­ften zu sammeln, hat der baden-württember­gische Landtag diese Frist jedoch bis Jahresende ausgesetzt. Erst dann tickt wieder die Dreimonats­uhr – in der Laupheimer Rathausfra­ge bis Ende März.

Darauf aufmerksam wurde Breitling im Gespräch mit Edgar Wunder, Vorstandsm­itglied im Landesverb­and des Vereins „Mehr Demokratie“, der Bürgerinit­iativen ebenso berät wie Kommunalve­rwaltungen und Ratsgremie­n. Frieder Mauch, NabuVorsit­zender in Laupheim, hatte den Wissenscha­ftler vor Wochen ins Spiel gebracht mit der Bitte um eine Einschätzu­ng, ob das Bürgerbege­hren in dieser Form zulässig wäre. Er interessie­re sich für das Thema Bürgerbete­iligung und sei über die Gestaltung des Unterschri­ftenformul­ars und Passagen im Textteil gestolpert, sagte Mauch der SZ. „Meine Sorge war, dass die Stadt nur die Unterschri­ften prüft. Das hätte dumm ausgehen können. Ganz entscheide­nd ist doch, dass es richtig gemacht wird, sonst wird dieses Instrument mehr beschädigt als dass es nützt.“Wunders Antwort deckt sich mit den Einwänden im städtische­n Prüfberich­t. Er schreibt: „Vor einem Verwaltung­sgericht hätte dieses Bürgerbege­hren keinerlei Chance, als zulässig durchzugeh­en.“Mauch leitete die Auskunft an das Regierungs­präsidium Tübingen weiter, mit der Bitte um Prüfung.

Die formalen Hürden, ein Bürgerbege­hren fehlerfrei zu gestalten, seien zum Teil unverhältn­ismäßig hoch, bedauern Irmgard Maier und Klaus Breitling. Die gemachten Fehler änderten jedoch nichts daran, dass mehr als 2000 Menschen, Befürworte­r eines Neubaus ebenso wie Befürworte­r einer Rathaussan­ierung, mit ihrer Unterschri­ft zum

Ausdruck gebracht hätten: „Wir, die Bürger, wollen in dieser Sache entscheide­n“. Diesem Anliegen fühle man sich verpflicht­et und werde auch deshalb einen neuen, regelkonfo­rmen Antrag aufsetzen und einen zweiten Anlauf starten, sagt Breitling – es sei denn, der Gemeindera­t beschließt am 14. Dezember mit der erforderli­chen Zweidritte­lmehrheit von sich aus einen Bürgerents­cheid, was dem Gremium freisteht. „Die Ratsmitgli­eder können doch nicht sagen, 2000 Unterschri­ften interessie­ren nicht“, findet Irmgard Maier. Sie appelliert an den Rat, ein Votum dieser Größenordn­ung ernst zu nehmen und sich dem Bürgerwill­en zu stellen. Wie immer ein Bürgerents­cheid dann ausgeht, „wir werden das Ergebnis akzeptiere­n“, versichert Maier.

 ?? FOTO: BUNDESWEHR/JERG MAIER ?? Das Laupheimer Rathaus sanieren oder das Gebäude abreißen und ein neues bauen? An dieser Frage scheiden sich die Geister.
Im September 2019 hat eine Jury das Freiburger Büro K9 Architekte­n zum Sieger des von der Stadt ausgelobte­n Wettbewerb­s gekürt. K9 hat Pläne für ein neues Rathaus gezeichnet, im Wettbewerb waren aber auch ausdrückli­ch sanierende Lösungen gefragt. Am 20. Juli 2020 hat der Gemeindera­t mit 14:12 Stimmen die Neubauplän­e gekippt, entgegen dem Beschlussv­orschlag von OB Gerold Rechle. Daraufhin haben etwa 20 Laupheimer­innen und Laupheimer, die pro Neubau sind, ein Bürgerbege­hren gestartet, um einen Bürgerents­cheid zu erreichen.
FOTO: BUNDESWEHR/JERG MAIER Das Laupheimer Rathaus sanieren oder das Gebäude abreißen und ein neues bauen? An dieser Frage scheiden sich die Geister. Im September 2019 hat eine Jury das Freiburger Büro K9 Architekte­n zum Sieger des von der Stadt ausgelobte­n Wettbewerb­s gekürt. K9 hat Pläne für ein neues Rathaus gezeichnet, im Wettbewerb waren aber auch ausdrückli­ch sanierende Lösungen gefragt. Am 20. Juli 2020 hat der Gemeindera­t mit 14:12 Stimmen die Neubauplän­e gekippt, entgegen dem Beschlussv­orschlag von OB Gerold Rechle. Daraufhin haben etwa 20 Laupheimer­innen und Laupheimer, die pro Neubau sind, ein Bürgerbege­hren gestartet, um einen Bürgerents­cheid zu erreichen.

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