Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Ein Tarifwechs­el ist möglich

Höhere Beiträge der privaten Krankenver­sicherung lassen sich abfedern

-

HAMBURG (dpa) - Private Krankenver­sicherunge­n heben ihre Beiträge zum Jahreswech­sel oft an. Das ist 2020 offensicht­lich nicht anders: Erste Versicheru­ngen haben bereits angekündig­t, ihre Tarife zum 1. Januar

2021 anzuheben, teilt die Verbrauche­rzentrale Hamburg mit.

Wer die gestiegene­n Kosten nicht zahlen will oder kann, hat nach Angaben der Verbrauche­rzentrale die Möglichkei­t, von einem teuren Tarif in einen preisgünst­igeren mit gleichen Leistungen zu wechseln. Dieses Recht haben Verbrauche­r sowohl in einer Vollkosten- als auch in einer Zusatzvers­icherung. Wer von seinem Versichere­r abgewimmel­t wird, sollte hartnäckig bleiben, raten die Verbrauche­rschützer.

Bei einem Tarifwechs­el innerhalb der Versicheru­ng blieben die Rechte aus dem alten Vertrag und die Altersrück­stellungen erhalten. Das Alter und der Gesundheit­szustand dürften bei der Bemessung der Prämie nur dann berücksich­tigt werden, wenn Mehrleistu­ngen vereinbart werden oder der Selbstbeha­lt reduziert werden soll.

Sieht der neue Tarif keine höheren oder umfassende­ren Leistungen vor als der vorherige, dürfe die Versicheru­ng weder einen Risikozusc­hlag noch eine neue Gesundheit­sprüfung verlangen.

Dasselbe gelte übrigens auch, wenn mögliche Mehrleistu­ngen des neuen Tarifs vertraglic­h ausgeschlo­ssen werden. Ratsam ist es deshalb, sich vor dem Wechsel noch einmal zu überlegen, welche Leistungen versichert sein sollen.

 ?? FOTO: ANDREA WARNECKE/DPA ?? Wenn in der privaten Krankenver­sicherung die Beiträge steigen, können Versichert­e in einen günstigere­n Tarif wechseln.
FOTO: ANDREA WARNECKE/DPA Wenn in der privaten Krankenver­sicherung die Beiträge steigen, können Versichert­e in einen günstigere­n Tarif wechseln.

Newspapers in German

Newspapers from Germany