Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Der Wunschbaum trotzt der Pandemie
Am ersten Adventswochenende startet die Aktion mit neuem Konzept
LAUPHEIM - Die „Aktion Wunschbaum“der Kolpingsfamilie ist normalerweise fester Bestandteil des Laupheimer Weihnachtsmarktes. Dass der dieses Jahr coronabedingt ausfällt, hat auch Auswirkungen auf den Wunschbaum. Bei der Aktion haben Menschen die Möglichkeit, die Wünsche von sozial schwachen Kindern und Senioren zu erfüllen. Aufgrund der Pandemie muss sie dieses Jahr jedoch zum Teil in anderer Form stattfinden.
Der Stand der Kolpingsfamilie ist am Freitag, 27. November, zwischen 14 und 18 Uhr und am Samstag, 28. November, zwischen 9 und 13 Uhr trotzdem am Feyzinplatz anzutreffen, sagt Christine Merkle, die Organisatorin der „Aktion Wunschbaum“– natürlich mit Abstand und Mund-NasenSchutz. Wie gut das Projekt vor Ort angenommen wird, kann sie nicht einschätzen. „Wir wissen nicht, wie die Menschen mit dem Ansteckungsrisiko umgehen werden. Auch das Wetter wird eine Rolle spielen.“Deshalb gibt es am Samstag ab 16 Uhr auch die Möglichkeit, online einen Wunsch auszusuchen.
Doch nicht nur die Verteilung der Wünsche ist dieses Jahr mit mehr Aufwand verbunden. Auch die Betroffenen selbst zu erreichen, sei nicht so einfach gewesen, sagt Merkle. „Viele gehen aus Angst vor einer Ansteckung nicht mehr so viel raus. Schließlich gehören besonders die Senioren zur Risikogruppe. Auch Termine werden eingeschränkt.“Ein besonderer Dank gelte deshalb der Sozialstelle der Stadt Laupheim und dem Kinderschutzbund, betont Merkle. Diese hätten versucht, per Telefon die Lücke zu schließen und die Leute zu erreichen.
Trotzdem sind in diesem Jahr jeweils nur 80 Wünsche von Senioren und Kindern eingegangen. In den vergangenen Jahren seien es um die hundert pro Gruppe gewesen. Das liege an der veränderten Situation, erklärt Merkle. Normalerweise träfen die Organisatoren die Menschen persönlich bei Veranstaltungen und Terminen. Dieses Jahr seien manche auch telefonisch nicht zu erreichen gewesen.
Anders als in den vorherigen Jahren überlegen die Organisationen außerdem, die Geschenke zu liefern. So sollen ebenfalls Ansteckungen vermieden werden. Abgegeben werden können die Geschenke aber an den altbekannten Stellen bei Fahrrad Rommel und Spielwaren Schaich. Neu dazugekommen ist Scheffold Kachelöfen in Baustetten. Das Haus der Kolpingsfamilie bleibt in diesem Jahr aber geschlossen.
Es sei nie in Frage gekommen, die
Aktion aufgrund der Corona-Situation ausfallen zu lassen, sagt Merkle. Wenn überhaupt, sei sie noch wichtiger geworden. Denn die Not der Menschen sei aufgrund von Einsamkeit und Jobverlust noch größer als in vorigen Jahren. „Wir haben versucht, das Beste aus den gegebenen Umständen zu machen“, erzählt Merkle. „Ich bitte die Menschen aber, dass sie Verständnis dafür haben, wenn nicht alles reibungslos funktioniert.“
Der Stand der Kolpingsfamilie befindet sich am 27.11. von 14 bis 18 Uhr und am 28.11. von 9 bis 13 Uhr auf dem Feyzinplatz.
Die Onlinewünsche finden Sie ab dem 28.11. um 16 Uhr unter www.kolping-laupheim.de
Bei weiteren Fragen:
Auto überfährt Wildschwein
OBERSULMETINGEN/SCHEMMERHOFEN (sz) - Ein Autofahrer hat am Dienstagmorgen gegen 6.30 Uhr zwischen Schemmerberg und Obersulmetingen ein Wildschwein überfahren. Das meldet die Polizei. Der 31-jährige Fahrer blieb unverletzt. Das Tier überlebte den Unfall nicht.
Laut Polizeibericht hatte das Wildschwein zuvor die Fahrbahn überquert. Der Autofahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und prallte dagegen.
Sein Fahrzeug war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und musste von einem Abschleppdienst geborgen werden. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf ungefähr 3500 Euro. Ein Jagdpächter kümmerte sich später um das tote Wildschwein.
Den Unfall nimmt die Polizei zum Anlass,
In
den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht sollten Autofahrer vermehrt auf Wildwechsel achten, rät die Polizei. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind.
Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und wenn nötig anhalten. Dadurch hat das Tier die Möglichkeit zu fliehen. Andere Autofahrer sollen mit den Warnblinkern gewarnt werden.
Kommt es zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen nicht angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist es, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er den Schaden am Auto bei der Versicherung geltend machen.