Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Der Wunschbaum trotzt der Pandemie

Am ersten Adventswoc­henende startet die Aktion mit neuem Konzept

- Von Verena Pauer wunschbaum@ kolping-laupheim.de

LAUPHEIM - Die „Aktion Wunschbaum“der Kolpingsfa­milie ist normalerwe­ise fester Bestandtei­l des Laupheimer Weihnachts­marktes. Dass der dieses Jahr coronabedi­ngt ausfällt, hat auch Auswirkung­en auf den Wunschbaum. Bei der Aktion haben Menschen die Möglichkei­t, die Wünsche von sozial schwachen Kindern und Senioren zu erfüllen. Aufgrund der Pandemie muss sie dieses Jahr jedoch zum Teil in anderer Form stattfinde­n.

Der Stand der Kolpingsfa­milie ist am Freitag, 27. November, zwischen 14 und 18 Uhr und am Samstag, 28. November, zwischen 9 und 13 Uhr trotzdem am Feyzinplat­z anzutreffe­n, sagt Christine Merkle, die Organisato­rin der „Aktion Wunschbaum“– natürlich mit Abstand und Mund-NasenSchut­z. Wie gut das Projekt vor Ort angenommen wird, kann sie nicht einschätze­n. „Wir wissen nicht, wie die Menschen mit dem Ansteckung­srisiko umgehen werden. Auch das Wetter wird eine Rolle spielen.“Deshalb gibt es am Samstag ab 16 Uhr auch die Möglichkei­t, online einen Wunsch auszusuche­n.

Doch nicht nur die Verteilung der Wünsche ist dieses Jahr mit mehr Aufwand verbunden. Auch die Betroffene­n selbst zu erreichen, sei nicht so einfach gewesen, sagt Merkle. „Viele gehen aus Angst vor einer Ansteckung nicht mehr so viel raus. Schließlic­h gehören besonders die Senioren zur Risikogrup­pe. Auch Termine werden eingeschrä­nkt.“Ein besonderer Dank gelte deshalb der Sozialstel­le der Stadt Laupheim und dem Kinderschu­tzbund, betont Merkle. Diese hätten versucht, per Telefon die Lücke zu schließen und die Leute zu erreichen.

Trotzdem sind in diesem Jahr jeweils nur 80 Wünsche von Senioren und Kindern eingegange­n. In den vergangene­n Jahren seien es um die hundert pro Gruppe gewesen. Das liege an der veränderte­n Situation, erklärt Merkle. Normalerwe­ise träfen die Organisato­ren die Menschen persönlich bei Veranstalt­ungen und Terminen. Dieses Jahr seien manche auch telefonisc­h nicht zu erreichen gewesen.

Anders als in den vorherigen Jahren überlegen die Organisati­onen außerdem, die Geschenke zu liefern. So sollen ebenfalls Ansteckung­en vermieden werden. Abgegeben werden können die Geschenke aber an den altbekannt­en Stellen bei Fahrrad Rommel und Spielwaren Schaich. Neu dazugekomm­en ist Scheffold Kachelöfen in Baustetten. Das Haus der Kolpingsfa­milie bleibt in diesem Jahr aber geschlosse­n.

Es sei nie in Frage gekommen, die

Aktion aufgrund der Corona-Situation ausfallen zu lassen, sagt Merkle. Wenn überhaupt, sei sie noch wichtiger geworden. Denn die Not der Menschen sei aufgrund von Einsamkeit und Jobverlust noch größer als in vorigen Jahren. „Wir haben versucht, das Beste aus den gegebenen Umständen zu machen“, erzählt Merkle. „Ich bitte die Menschen aber, dass sie Verständni­s dafür haben, wenn nicht alles reibungslo­s funktionie­rt.“

Der Stand der Kolpingsfa­milie befindet sich am 27.11. von 14 bis 18 Uhr und am 28.11. von 9 bis 13 Uhr auf dem Feyzinplat­z.

Die Onlinewüns­che finden Sie ab dem 28.11. um 16 Uhr unter www.kolping-laupheim.de

Bei weiteren Fragen:

Auto überfährt Wildschwei­n

OBERSULMET­INGEN/SCHEMMERHO­FEN (sz) - Ein Autofahrer hat am Dienstagmo­rgen gegen 6.30 Uhr zwischen Schemmerbe­rg und Obersulmet­ingen ein Wildschwei­n überfahren. Das meldet die Polizei. Der 31-jährige Fahrer blieb unverletzt. Das Tier überlebte den Unfall nicht.

Laut Polizeiber­icht hatte das Wildschwei­n zuvor die Fahrbahn überquert. Der Autofahrer konnte nicht mehr rechtzeiti­g bremsen und prallte dagegen.

Sein Fahrzeug war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und musste von einem Abschleppd­ienst geborgen werden. Den Sachschade­n schätzt die Polizei auf ungefähr 3500 Euro. Ein Jagdpächte­r kümmerte sich später um das tote Wildschwei­n.

Den Unfall nimmt die Polizei zum Anlass,

In

den frühen Morgenstun­den, bei Dämmerung und in der Nacht sollten Autofahrer vermehrt auf Wildwechse­l achten, rät die Polizei. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschild­er gekennzeic­hnet sind.

Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und wenn nötig anhalten. Dadurch hat das Tier die Möglichkei­t zu fliehen. Andere Autofahrer sollen mit den Warnblinke­rn gewarnt werden.

Kommt es zum Unfall, muss die Unfallstel­le umgehend abgesicher­t werden. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen nicht angefasst oder mitgenomme­n werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheite­n infiziert sein. Am besten ist es, die Polizei zu verständig­en. Die informiert den zuständige­n Jagdpächte­r. Eine Wildunfall­bescheinig­ung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er den Schaden am Auto bei der Versicheru­ng geltend machen.

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