Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Arbeiten im Ausland kann für Rentenansp­rüche zählen

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BERLIN (dpa) - Auch wenn die Corona-Pandemie es derzeit etwas umständlic­h macht – in verschiede­nen europäisch­en Staaten zu leben und zu arbeiten ist für viele Menschen Alltag. Das Europarech­t gewährleis­tet, dass ihnen keine Nachteile bei der sozialen Absicherun­g entstehen. Darauf weist die Deutsche Rentenvers­icherung Bund hin. Auch Zeiten im Ausland können für den späteren Rentenansp­ruch relevant sein. Sie sollten deshalb beim zuständige­n Rentenvers­icherungst­räger angegeben werden.

Um eine Rente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetz­ungen erfüllt sein, zum Beispiel muss eine

Ausbildung­sfreibetra­g zahlt sich für Eltern aus

BERLIN (dpa) - Das Finanzamt gewährt Eltern auch für ihre erwachsene­n Kinder steuerlich­e Vorteile: Stecken Volljährig­e in einer Berufsausb­ildung, können Eltern zur Abgeltung des entstehend­en Sonderbeda­rfs zusätzlich zum Kinderfrei­betrag einen Ausbildung­sfreibetra­g in Höhe von 924 Euro jährlich erhalten. Darauf macht die Bundessteu­erberaterk­ammer in Berlin aufmerksam. sogenannte Mindestver­sicherungs­zeit erreicht werden. Für langjährig Versichert­e, die mit 63 in Rente gehen wollen, liegt diese in Deutschlan­d derzeit bei 35 Jahren. Beschäftig­ungszeiten, die in verschiede­nen Ländern zurückgele­gt wurden, können dafür zusammenge­rechnet werden. Eine Zusammenre­chnung der Zeiten erfolgt nach europäisch­em Gemeinscha­ftsrecht zwischen den Staaten der Europäisch­en Union sowie bei Liechtenst­ein, Island, Norwegen und der Schweiz. Mit vielen anderen Staaten hat Deutschlan­d sogenannte Sozialvers­icherungsa­bkommen geschlosse­n, etwa mit Tunesien, der Türkei, den USA und Australien.

Stuttgart

(25. November) – Schlachtsc­hweineprei­se des Landesbaue­rnverbands in Baden-Württember­g: Orientieru­ng für den Direktabsa­tz, Woche vom 26. November bis 2. Dezember, abgeleitet vom Vereinigun­gspreis für Schlachtsc­hweine vom 25. November: aktuell: 1,07 Euro, Vorwoche: 1,07 Euro je kg Lebendgewi­cht. Quelle: VFHV BW, LBV

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