Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Bürgerbegehren: Am 14. Dezember ist der Rat am Zug
LAUPHEIM (ry) - Im Juli hat der Gemeinderat mit knapper Mehrheit entschieden, kein neues Rathaus zu bauen, sondern das alte zu sanieren. Als eine Gruppe von Laupheimern daraufhin ein Bürgerbegehren initiierte, erklärte OB Gerold Rechle, alle Vorarbeiten in der Verwaltung, um in das Thema Sanierung einsteigen zu können, seien vorerst gestoppt.
Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Stadt das eingereichte Bürgerbegehren wegen formaler und inhaltlicher Mängel als unzulässig einstuft. Die Initiatoren haben bis Ende März Zeit, erneut Unterschriften zu sammeln. Es sei nicht vertretbar, den Arbeitsauftrag des Rats an die Verwaltung so lange ruhen zu lassen, monierte Martina Miller (SPD) am Montag und wollte von Rechle wissen, was er zu tun gedenke.
Er wolle den 14. Dezember abwarten, antwortete der OB – „dann weiß ich, wie es weitergeht“. An diesem Tag soll der Rat über das aktuelle Bürgerbegehren befinden. Die Initiatoren hätten schon angekündigt, ein neues starten zu wollen, so der OB. Auch zirkuliere die Idee, dass der Rat selbst einen Bürgerentscheid beschließen könnte, um Zeit und Kosten zu sparen.
Mario Fischer (OL) haderte mit dem Informationsfluss vergangene Woche zum Stand des Bürgerbegehrens: „Das macht uns die Arbeit extrem schwer“. Am vergangenen Donnerstag habe Rechle den Rat informiert, dass geprüft werde, das Anhörungsverfahren eingeleitet sei und die Vertrauenspersonen bis 2. Dezember Gelegenheit zur Stellungnahme hätten. Am Freitag dann habe er feststellen müssen, „dass andere mehr Informationen haben“– die „Schwäbische Zeitung“berichtete, dass die Verwaltung das Begehren in der vorgelegten Form als unzulässig einstuft. Damit, so Fischer, hätte man den Rat doch auch gleich konfrontieren können.
Rechle wies jede Kritik von sich. Es handele sich um ein laufendes Verfahren; die Verwaltung habe die vorgeschriebene Reihenfolge genau eingehalten, die Vertrauenspersonen angeschrieben, und am 14. Dezember habe der Rat über die Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Wenn aber die Initiatoren des Begehrens die SZ informierten, „dann haben weder Sie noch ich einen Einfluss darauf“.