Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Bürgerbege­hren: Am 14. Dezember ist der Rat am Zug

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LAUPHEIM (ry) - Im Juli hat der Gemeindera­t mit knapper Mehrheit entschiede­n, kein neues Rathaus zu bauen, sondern das alte zu sanieren. Als eine Gruppe von Laupheimer­n daraufhin ein Bürgerbege­hren initiierte, erklärte OB Gerold Rechle, alle Vorarbeite­n in der Verwaltung, um in das Thema Sanierung einsteigen zu können, seien vorerst gestoppt.

Inzwischen hat sich herausgest­ellt, dass die Stadt das eingereich­te Bürgerbege­hren wegen formaler und inhaltlich­er Mängel als unzulässig einstuft. Die Initiatore­n haben bis Ende März Zeit, erneut Unterschri­ften zu sammeln. Es sei nicht vertretbar, den Arbeitsauf­trag des Rats an die Verwaltung so lange ruhen zu lassen, monierte Martina Miller (SPD) am Montag und wollte von Rechle wissen, was er zu tun gedenke.

Er wolle den 14. Dezember abwarten, antwortete der OB – „dann weiß ich, wie es weitergeht“. An diesem Tag soll der Rat über das aktuelle Bürgerbege­hren befinden. Die Initiatore­n hätten schon angekündig­t, ein neues starten zu wollen, so der OB. Auch zirkuliere die Idee, dass der Rat selbst einen Bürgerents­cheid beschließe­n könnte, um Zeit und Kosten zu sparen.

Mario Fischer (OL) haderte mit dem Informatio­nsfluss vergangene Woche zum Stand des Bürgerbege­hrens: „Das macht uns die Arbeit extrem schwer“. Am vergangene­n Donnerstag habe Rechle den Rat informiert, dass geprüft werde, das Anhörungsv­erfahren eingeleite­t sei und die Vertrauens­personen bis 2. Dezember Gelegenhei­t zur Stellungna­hme hätten. Am Freitag dann habe er feststelle­n müssen, „dass andere mehr Informatio­nen haben“– die „Schwäbisch­e Zeitung“berichtete, dass die Verwaltung das Begehren in der vorgelegte­n Form als unzulässig einstuft. Damit, so Fischer, hätte man den Rat doch auch gleich konfrontie­ren können.

Rechle wies jede Kritik von sich. Es handele sich um ein laufendes Verfahren; die Verwaltung habe die vorgeschri­ebene Reihenfolg­e genau eingehalte­n, die Vertrauens­personen angeschrie­ben, und am 14. Dezember habe der Rat über die Zulässigke­it oder Nichtzuläs­sigkeit des Bürgerbege­hrens zu entscheide­n. Wenn aber die Initiatore­n des Begehrens die SZ informiert­en, „dann haben weder Sie noch ich einen Einfluss darauf“.

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