Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Wasser und Abwasser werden teurer
Damit werden kommende Investitionen finanziert
ACHSTETTEN (son) - Höhere Abwasserund Wasserversorgungsgebühren hat der Achstetter Gemeinderat am Montag beschlossen. Zugrunde lag die Gebührenkalkulation von Kämmerin Rebecca Schuler.
In die Kalkulation für die Schmutzwasserbeseitigung fließen Betriebskosten, Abschreibungen und die kalkulatorische Verzinsung mit ein, was laut Schuler einen gebührenfähigen Aufwand von rund 513 000 Euro ergibt. Dazu kommen 44 700 Euro Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2017. Bemessungsgrundlage sind 196 088 Kubikmeter Wasser.
Bei der Niederschlagswasserbeseitigung belaufen sich die Kosten auf insgesamt 190 899 Euro. Bemessungsgrundlage sind 440 000 Quadratmeter versiegelte Fläche.
Die Höhe der Abwassergebühr beträgt somit künftig je Kubikmeter Schmutzwasser 2,84 Euro (bisher: 2,71 Euro). Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter Fläche und Jahr 0,43 Euro (bisher: 0,39 Euro).
Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip. Das bedeutet, dass der kommunale Versorger Gewinne oder Verluste, die in einer Vorperiode entstanden sind, binnen fünf Jahren nach ihrer Bilanzierung ausgleichen muss.
Aus dem Ratsgremium kam die Anregung, die in die Kalkulation eingerechneten Unterdeckungen zu erhöhen und somit die Gebühren jetzt schon stärker anzuheben, damit später der Sprung bei einer Erhöhung nicht so groß ist. Begründet wurde dies mit den in den kommenden Jahren bevorstehenden größeren Investitionen im Bereich der Kanalisation. Mit diesem Vorschlag zeigten sich Verwaltung und Gemeinderat einverstanden.
Auch für die Wasserversorgungsgebühr legte die Kämmerin eine umfassende Gebührenkalkulation vor. Der gebührenfähige Aufwand beträgt 604 000 Euro. Als Bemessungsgrundlage dienen 219 066 Kubikmeter Wasser. Somit beträgt die Verbrauchsgebühr künftig 2,69 Euro (bisher: 2,54 Euro) pro Kubikmeter Frischwasser. Auch die Grundgebühr verteuert sich, so zum Beispiel bei einem Maximaldurchfluss zwischen drei und fünf Kubikmeter von 0,70 auf 0,73 Euro pro Monat.
Der Gemeinderat stimmte den erforderlichen Satzungsänderungen zu. Sie treten am 1. Januar 2021 in Kraft.
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