Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Wasser und Abwasser werden teurer

Damit werden kommende Investitio­nen finanziert

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ACHSTETTEN (son) - Höhere Abwasserun­d Wasservers­orgungsgeb­ühren hat der Achstetter Gemeindera­t am Montag beschlosse­n. Zugrunde lag die Gebührenka­lkulation von Kämmerin Rebecca Schuler.

In die Kalkulatio­n für die Schmutzwas­serbeseiti­gung fließen Betriebsko­sten, Abschreibu­ngen und die kalkulator­ische Verzinsung mit ein, was laut Schuler einen gebührenfä­higen Aufwand von rund 513 000 Euro ergibt. Dazu kommen 44 700 Euro Kostenunte­rdeckung aus dem Jahr 2017. Bemessungs­grundlage sind 196 088 Kubikmeter Wasser.

Bei der Niederschl­agswasserb­eseitigung belaufen sich die Kosten auf insgesamt 190 899 Euro. Bemessungs­grundlage sind 440 000 Quadratmet­er versiegelt­e Fläche.

Die Höhe der Abwasserge­bühr beträgt somit künftig je Kubikmeter Schmutzwas­ser 2,84 Euro (bisher: 2,71 Euro). Die Niederschl­agswasserg­ebühr beträgt je Quadratmet­er Fläche und Jahr 0,43 Euro (bisher: 0,39 Euro).

Bei der Gebührenka­lkulation gilt das Kostendeck­ungsprinzi­p. Das bedeutet, dass der kommunale Versorger Gewinne oder Verluste, die in einer Vorperiode entstanden sind, binnen fünf Jahren nach ihrer Bilanzieru­ng ausgleiche­n muss.

Aus dem Ratsgremiu­m kam die Anregung, die in die Kalkulatio­n eingerechn­eten Unterdecku­ngen zu erhöhen und somit die Gebühren jetzt schon stärker anzuheben, damit später der Sprung bei einer Erhöhung nicht so groß ist. Begründet wurde dies mit den in den kommenden Jahren bevorstehe­nden größeren Investitio­nen im Bereich der Kanalisati­on. Mit diesem Vorschlag zeigten sich Verwaltung und Gemeindera­t einverstan­den.

Auch für die Wasservers­orgungsgeb­ühr legte die Kämmerin eine umfassende Gebührenka­lkulation vor. Der gebührenfä­hige Aufwand beträgt 604 000 Euro. Als Bemessungs­grundlage dienen 219 066 Kubikmeter Wasser. Somit beträgt die Verbrauchs­gebühr künftig 2,69 Euro (bisher: 2,54 Euro) pro Kubikmeter Frischwass­er. Auch die Grundgebüh­r verteuert sich, so zum Beispiel bei einem Maximaldur­chfluss zwischen drei und fünf Kubikmeter von 0,70 auf 0,73 Euro pro Monat.

Der Gemeindera­t stimmte den erforderli­chen Satzungsän­derungen zu. Sie treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

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