Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Polizei stellt Verstöße fest
Mehr als 50 Mal werden Corona-Regeln gebrochen
die Pflicht, eine Mund-NasenBedeckung zu tragen. Auch hier musste die Polizei mehrere Bürger auffordern, die Örtlichkeit zu verlassen, weil sie bei ihren Ansammlungen die zulässige Personenzahl überschritten hatten. Die Polizei fertigte Anzeigen, weil die Betroffenen während der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mit dem Auto oder zu Fuß unterwegs waren. Zwei weitere Menschen wurden in Ulm angezeigt, weil sie in einer Gruppe zusammenstanden, deren zulässige Personenzahl überschritten war.
Der Polizei geht es bei den Kontrollen
nicht darum, Verstöße anzuzeigen. In erster Linie ist es die Absicht der Polizei, die Menschen zu überzeugen und zu sensibilisieren. Sie geht deshalb mit Augenmaß vor und sorgt gemeinsam mit den Ordnungsbehörden dafür, dass die Regeln eingehalten werden. Dabei appellieren die Kontrollierenden zunächst an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. Denn die Verstöße sind keine Bagatelldelikte. Vielmehr sind die Regelungen zwingend erforderlich, um Menschenleben und die Gesundheit zu schützen. Jede und jeder Einzelne kann und soll seinen
Beitrag im Kampf gegen die Pandemie leisten. Wer sich aber auch von der Polizei nicht belehren lässt und die Regeln weiterhin missachtet, muss mit einer Anzeige rechnen. In solchen Fällen kann dann ein Bußgeld von bis zu 250 Euro verhängt werden.
Die Polizei weist darauf hin, dass auch in der bevorstehenden Silvesternacht die landesweiten Ausgangsbeschränkungen gelten. Damit verbunden ist außerdem ein Verbot von Ansammlungen sowie ein Alkoholund Böllerverbot im öffentlichen Raum.