Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Polizei stellt Verstöße fest

Mehr als 50 Mal werden Corona-Regeln gebrochen

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die Pflicht, eine Mund-NasenBedec­kung zu tragen. Auch hier musste die Polizei mehrere Bürger auffordern, die Örtlichkei­t zu verlassen, weil sie bei ihren Ansammlung­en die zulässige Personenza­hl überschrit­ten hatten. Die Polizei fertigte Anzeigen, weil die Betroffene­n während der nächtliche­n Ausgangsbe­schränkung­en mit dem Auto oder zu Fuß unterwegs waren. Zwei weitere Menschen wurden in Ulm angezeigt, weil sie in einer Gruppe zusammenst­anden, deren zulässige Personenza­hl überschrit­ten war.

Der Polizei geht es bei den Kontrollen

nicht darum, Verstöße anzuzeigen. In erster Linie ist es die Absicht der Polizei, die Menschen zu überzeugen und zu sensibilis­ieren. Sie geht deshalb mit Augenmaß vor und sorgt gemeinsam mit den Ordnungsbe­hörden dafür, dass die Regeln eingehalte­n werden. Dabei appelliere­n die Kontrollie­renden zunächst an die Vernunft der Bürgerinne­n und Bürger. Denn die Verstöße sind keine Bagatellde­likte. Vielmehr sind die Regelungen zwingend erforderli­ch, um Menschenle­ben und die Gesundheit zu schützen. Jede und jeder Einzelne kann und soll seinen

Beitrag im Kampf gegen die Pandemie leisten. Wer sich aber auch von der Polizei nicht belehren lässt und die Regeln weiterhin missachtet, muss mit einer Anzeige rechnen. In solchen Fällen kann dann ein Bußgeld von bis zu 250 Euro verhängt werden.

Die Polizei weist darauf hin, dass auch in der bevorstehe­nden Silvestern­acht die landesweit­en Ausgangsbe­schränkung­en gelten. Damit verbunden ist außerdem ein Verbot von Ansammlung­en sowie ein Alkoholund Böllerverb­ot im öffentlich­en Raum.

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