Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Neue Regeln für E-Scooter gefordert
TÜV und Polizei wollen Helmpflicht
WIESBADEN (dpa) - Seit Mitte 2019 dürfen E-Scooter auf den Straßen umherflitzen. Nun liegen neue Unfallzahlen vor. Experten sehen ihre Warnungen bestätigt: Sieben Tote und Hunderte Verletzte hat die Polizei bei Unfällen mit E-Scootern nach den bisher verfügbaren Zahlen im vergangenen Jahr registriert. Insgesamt zählte die Polizei 1570 Unfälle mit den neuen Elektrokleinstfahrzeugen.
Für den Straßenverkehr zugelassen sind die kleinen Roller in Deutschland seit Juni 2019. Ab 14 Jahren darf man sie ohne Prüfung steuern – auf dem Radweg. Fehlt dieser, müssen die maximal 20 Stundenkilometer schnellen Gefährte die Straße benutzen. Besetzt sein dürfen sie nur mit einer Person.
Eine große Zahl von Rollerfahrern halte sich nicht an die Vorschriften und fahre auf Bürgersteigen, zu zweit oder alkoholisiert, sagt der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. „Vor allem verkehrsschwächere Menschen wie Ältere, Sehschwache oder Gehbehinderte, aber auch Kinder seien unkalkulierbaren Risiken ausgesetzt“, beklagt er. „Ältere Menschen leben gefährlich auf dem Gehweg, weil sie von hinten lautlos angerast werden.“
Die Polizeigewerkschaft appellierte an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), die geltende Rechtslage zu überprüfen. Neben einer Helmpflicht verlangte die Gewerkschaft eine Prüfbescheinigung als Voraussetzung für Nutzer, einen verpflichtenden Anbau von Blinkern und Bremsleuchten sowie den Ausbau von Radwegen und -spuren.
Siegfried Brockmann von der Unfallforschung der Versicherungen sieht in den nun verfügbaren Zahlen Befürchtungen bestätigt. Insgesamt seien bei den E-Scooter-Unfällen 1696 Verunglückte gezählt worden, darunter 1372 Fahrer der Roller. Jeder Fünfte sei also beispielsweise ein Fußgänger oder Radfahrer gewesen. Dies zeige, dass E-Scooter „massiv“auf Verkehrsflächen unterwegs seien, auf denen sie gar nicht fahren dürften, auf Bürgersteigen und in Fußgängerzonen etwa. Helfen würden laut Brockmann vorerst EU-weit einheitliche Nutzungsbedingungen, etwa ein Sachkundenachweis wie ein Mofa-Führerschein. Scooter wurden häufig von Touristen genutzt, die von den deutschen Vorschriften nichts wüssten.
Der TÜV-Verband mahnt, jetzt im Winter mit Scootern besonders vorsichtig zu fahren. Viele Menschen stiegen auf die Roller aus Angst vor Ansteckung mit dem Coronavirus um, anstelle Bus oder Bahn zu benutzen. Doch diese seien wie Fahrräder oder Motorräder besonders anfällig für rutschige oder glatte Fahrbahnen. Bei Schnee- oder Eisglätte sollte man auf keinen Scooter steigen, rät der TÜV. Er fordert, die Fahrzeuge müssten mit Blinkern, Helmen und größeren Reifen ausgestattet werden.