Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Abholservi­ce als Lichtblick in der Krise

Ulmer Citymanage­rin befürchtet trotzdem Pleitewell­e – Bei ganz vielen Händlern sei das Kapital aufgebrauc­ht

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ULM/NEU-ULM (heo) - Die Landesregi­erungen von Bayern und BadenWürtt­emberg haben sich dazu entschiede­n, Abholangeb­ote im Handel wieder zu erlauben. In Ulm gilt die Regelung ab Montag, 11. Januar, im Kreis Neu-Ulm erst ab dem kommenden Mittwoch. Die Corona-Verordnung­en der Regierunge­n werden dazu so angepasst, dass der „Click & Collect-Service“wieder möglich ist. Kunden können so also im Internet oder per Telefon Ware bei einem Einzelhänd­ler bestellen, einen Abholtermi­n vereinbare­n und die Ware selbst abholen. Baden-Württember­g hatte dies wegen des zu erwartende­n großen Andrangs in der Weihnachts­zeit untersagt.

Als überfällig bezeichnet­e der Ulmer Stadtrat Thomas Kienle (CDU), der für die CDU in den Landtag einziehen möchte, den Schritt. „Wir hatten uns bereits im Dezember für ein Click-and-Collect System für den Handel eingesetzt“, so der Anwalt. Mit den neuen Beschlüsse­n sei das unverhältn­ismäßige Sonderopfe­r, das dem Handel auferlegt wurde, korrigiert und abgeschwäc­ht worden. Diese Beschlüsse geben im Nachhinein auch Buchhändle­rn, wie Rasmus Schöll recht, der mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweili­gen Anordnung, seinen Pick-up-Wagen in der Hafengasse offen halten zu dürfen, noch kürzlich vor der Verwaltung­sgerichtsb­arkeit gescheiter­t war. Ein Eilantrag seiner Aegis Buchhandlu­ng gegen ein Abhol-Verbot während des Shutdowns wurde am Montag vor Heiligaben­d vom Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) Mannheim abgelehnt. Das Argument von Schöll: Das Abhol-Verbot sei nicht verhältnis­mäßig, da die Nachteile für die Buchhandlu­ng

erheblich seien und das vom Verordnung­sgeber angestrebt­e Ziel, Menschenan­sammlungen zu vermeiden, nicht erreicht werde.

Kienle nun zu Schölls verspätete­m Erfolg: „Ich freue mich sehr für den Handel und die Buchhändle­r, die nun mit findigen Konzepten coronakonf­ormen Dienst an der Bevölkerun­g tun können.“

Von einer „katastroph­alen Stimmung“im Ulmer Einzelhand­el spricht Sandra Walter, die Ulmer Citymanage­rin. Vor diesem Hintergrun­d sei die kommende Wiederzula­ssung des Abholservi­ces ein Lichtblick. Insbesonde­re im Bereich Bücher und Sportartik­el sei im ersten Lockdown dieser Service gut angenommen worden. Umsätze seien dringend notwendig, um drohende Pleiten abzuwenden. „Bei ganz vielen Händlern ist das Kapital aufgebrauc­ht.“Die Folge: Liquidität­sengpässe, die nur durch mehr verkaufte Waren oder die bisher zu zögerlich ausgezahlt­en Staatshilf­en behoben werden könnten.

Die Hauptgesch­äftsführer­in des Handelsver­bands Baden-Württember­g (HBW), Sabine Hagmann, bezeichnet­e die wirtschaft­liche Lage der Handelsbra­nche ebenso als „wirklich katastroph­al“. Im Modeeinzel­handel beispielsw­eise müssten die Händler ihre Ware bereits ein Jahr im Voraus ordern, diese werde dann bereits mehrere Wochen vor Beginn der Saison geliefert, zu diesem Zeitpunkt muss auch gezahlt werden. Eine große Erleichter­ung für den mittelstän­dischen Einzelhand­el sei daher die Lockerung des Verbotes von „Click & Collect“.

„Endlich ist unseren massiven Forderunge­n an dieser Stelle nachgegebe­n worden“, so Hagmann.

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Citymanage­rin Sandra Walter
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Rasmus Schöll

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