Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Katzendrama in der Käfigfalle
zu bewerten ist, bleibt allerdings offen. Gerichtlich wiegt deshalb womöglich schwerer, dass die Jägerin und ihre Begleiter eine für Katzen nicht zugelassene Drahtfalle benutzt haben.
Indes scheint es aber um die Frau herum bereits einsam zu werden. Der Bayerische Jagdverband hat empörte Distanz eingenommen. Mit knapp 50 000 Mitgliedern ist er die Generalvertretung der weißblauen Weidmänner – wobei nicht alle bayerischen Jäger in ihm organisiert sind. Davon abgesehen, soll jedoch ein Jägerausschuss des Verbandes prüfen, ob die Frau „gegen die Grundsätze der deutschen Weidgerechtigkeit“verstoßen habe. Käme dieser Ehrenrat zu einer solchen Erkenntnis, hätte dies laut Jagdverband folgende Konsequenz: Er würde den Behörden empfehlen, der Frau den Jagdschein zu nehmen.
Ernst Weidenbuch, Präsident des Bayerischen Jagdverbands und im Hauptberuf CSU-Landtagsabgeordneter, sagt dazu: „Für die weidmännisch jagenden Jäger gilt das ungeschriebene Verbot, kein Tier zu erlegen, das einen Namen tragen könnte.“Er ergänzt: „Wir lehren unseren Jagdschülern, versehentlich gefangene Katzen grundsätzlich in ein Tierheim zu bringen, wenn der Besitzer nicht bekannt ist.“
Bemerkenswerterweise scheinen Jagdverband, Öko- und Tierschutzorganisationen im aktuellen Fall gar nicht so weit auseinander zu sein. Ansonsten verharren Weidmänner, Tierschützer und Umweltaktivisten meist in ihren Schützengräben und feinden die andere Seite an. Aber speziell bei Katzen hat es in jüngerer Zeit Bewegung gegeben. So existiert etwa ein frontüberschreitender Konsens, dass zu viele samtpfötige Räuber ein Problem für andere Arten sein können.
„Wenn es gelänge, die Bestände verwilderter Hauskatzen zu reduzieren, hätte man das Problem sicherlich auf ein erträgliches Maß verringert“, hat etwa Nabu-Vogelschutzexperte Lars Lachmann in diversen Interviews gesagt. Mit Blick auf Forschungen und eigene Erfahrungen geht er davon aus, dass Brennpunkte der Vogelbedrohung besiedelte Gegenden sind – also Wohnviertel, in denen streunende Katzen auch weggeworfene Nahrungsmittel finden. Weniger betroffen seien Feld und Flur.
Bei Katzen kann für ihn und andere Tierschützer die Lösung nicht eine Kugel sein. In Wohnvierteln wäre dies sowieso verboten. Aber auch die verschiedenen Jagdverbände haben in jüngerer Zeit Abstand vom grundsätzlichen Katzentöten genommen – siehe das Statement des bayerischen Jägerpräsidenten. Als Patentlösung wird allerseits das Paderborner Modell gepriesen.
Das Beispiel aus der nordrheinwestfälischen Stadt geht auf das Jahr 2008 zurück. Paderborn litt unter verwilderten Katzen. Worauf der Stadtrat den Beschluss erließ, dass Katzenhalter ihre Tiere zu kastrieren und mittels Mikrochip oder Tätowierung zu kennzeichnen haben, sollten diese Freigang erhalten. Menschen, die streunende Katzen füttern, müssen deren Kastrierung sicherstellen.
Fünf Jahre später wurde das bundesweite Tierschutzgesetz entsprechend ergänzt. Demnach können Länder und Kommunen Katzenhalter zur Kastration ihrer Tiere verpflichten. Um herrenlose Tiere kümmern sich in diesem Zusammenhang oft Vereine oder einzelne Helfer – schon aus Mitleid. „Viele streunende Katzen sind krank, unterernährt oder verletzt“, notiert der Deutsche Tierschutzbund auf seiner Webseite.
Einen Haken hat die Hilfe jedoch: wenn immer neue geschlechtsreife Katzen ins herrenlose Leben drängen. „Entweder werden die Katzen nicht rechtzeitig kastriert und reißen dann aus. Oder sie werden von ihren Besitzern ausgesetzt, weil sie lästig, krank oder trächtig sind“, heißt es aus den Reihen des Katzenschutzbundes.
Gegen Gefühlslosigkeit scheint kein Kraut gewachsen zu sein. Angeblich soll es auch noch Fälle geben, bei denen überzählige Jungkatzen einfach umgebracht werden – so wie es in alten Zeiten auf manchem Hof üblich war. Tierschutzvereine vermuten dies. Ein handfester Nachweis fehlt. Immerhin wäre auch das Töten der Katze bei Augsburg nicht publik geworden, hätte es das im Internet verbreitete Video nicht gegeben. Inzwischen will die Jägerin keine Stellung mehr dazu nehmen. „Aufgrund des laufendes Verfahrens möchte ich mich momentan nicht dazu äußern“, ist ihr bisher letztes öffentliches Zitat.
Ernst Weidenbuch, Präsident des Bayerischen Jagdverbands und CSU-Landtagsabgeordneter
„Für die weidmännisch jagenden Jäger gilt das ungeschriebene Verbot, kein Tier zu erlegen, das einen Namen tragen könnte.“