Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Bei Kreditkart­en gibt es bald auch eine Zwei-Faktor-Authentifi­zierung

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BERLIN (dpa) - Die Läden müssen schließen, der Corona-Krise sei Dank. Viele Kunden shoppen online und bezahlen im Netz mit ihrer Kreditkart­e. Künftig werden die Sicherheit­sanforderu­ngen dafür strenger, erklärt der Bundesverb­and deutscher Banken. Bisher müssen Käufer beim Bezahlen mit der Kreditkart­e in der Regel lediglich die Kartendate­n eingeben. Nach den ab im Laufe des Jahres 2021 geltenden erhöhten gesetzlich­en Sicherheit­sanforderu­ngen ist dann eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentifi­zierung verpflicht­end.

Kunden müssen sich dafür vorab für ein entspreche­ndes Sicherheit­sverfahren, zum Beispiel „3-D Secure“, registrier­t haben. Möglicherw­eise hat die eigene Bank die Registrier­ung für ihren Kunden auch schon bei der Kartenbest­ellung vorgenomme­n. Beim Bezahlen unter Einsatz des „3-D Secure“Verfahrens geben Kunden zunächst ihre Kreditkart­endaten ein. In einem zweiten Schritt werden die Angaben geprüft und je nach Bank mit einer mobileTAN, einer SMSTAN oder einer Push-Nachricht auf das eigene Smartphone freigegebe­n. mit QS-Status, ab Hof, nicht kastriert, ohne Impfungen und ohne Mehrwertst­euer. Ferkelpart­ien im ausgeglich­enen biologisch­en Geschlecht­sverhältni­s erhalten beim Verkauf einen Zuschlag von zwei €/Ferkel, wenn die männlichen Ferkel ab dem 1.1.2021 nach den Vorgaben des deutschen Tierschutz­gesetzes kastriert wurden. Der Zuschlag gilt für Babyferkel ab der Kalenderwo­che 5, für 25 kgFerkel ab der Kalenderwo­che 10. Quelle: VFHV BW, LEL

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