Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Anteilseig­ner der eigenen Firma werden

Was Beschäftig­te von Börsenunte­rnehmen beim Kauf von Mitarbeite­raktien beachten sollten

- Von Sabine Meuter

FRANKFURT (dpa) - Siemens, Deutsche Post, Continenta­l oder SAP – viele Unternehme­n in Deutschlan­d sind an den Börsen notiert. Manche Aktiengese­llschaften bieten Mitarbeite­rn an, Anteilseig­ner zu werden und Mitarbeite­raktien zu erwerben. Die Philosophi­e dahinter: Mitarbeite­raktien tragen dazu bei, dass Beschäftig­te sich mit ihrem Unternehme­n identifizi­eren und sich ihre Motivation erhöht.

„Es gibt Firmen, die bestimmte Aktien exklusiv für ihre Beschäftig­ten anbieten, sie hausintern bewerben und dafür sogar eine eigene Hotline schalten“, sagt Norbert Kuhn vom Deutschen Aktieninst­itut in Frankfurt am Main. Wie im Einzelnen das Mitarbeite­raktienpro­gramm aussieht, ist von Firma zu Firma verschiede­n.

Beliebt ist zum Beispiel das Modell, Mitarbeite­rn Aktien mit einem Rabatt zu verkaufen. „Kostet eine Aktie etwa 100 Euro, wird ein Nachlass von beispielsw­eise 30 Prozent gewährt“, erklärt Kuhn. Eine andere Variante ist das sogenannte ShareMatch­ing: Wer eine bestimmte Anzahl von Aktien seines Unternehme­ns erwirbt, bekommt vom Arbeitgebe­r nach einem bestimmten Zeitraum, etwa zwei Jahren, eine weitere gratis dazu.

Bei Mitarbeite­raktien gibt der Arbeitgebe­r oft eine sogenannte Haltedauer vor. Das bedeutet, der Beschäftig­te steht in der Pflicht, eine Aktie über einen bestimmten Zeitraum zu halten.

Aus Sicht von Kuhn sind Mitarbeite­raktien ein „gutes Instrument, damit Menschen mit Aktien in Berührung kommen“. Denn immer noch zeigten sich viele in Deutschlan­d gegenüber dem Börsengesc­hehen eher zurückhalt­end. Während nur 15 Prozent der Bundesbürg­er direkt am Aktienmark­t agierten, seien es in den USA immerhin 54 Prozent der dort lebenden Menschen.

Wer Mitarbeite­raktien von seinem Arbeitgebe­r vergünstig­t erwirbt, hat einen geldwerten Vorteil.

Ebenso wie das Gehalt muss er versteuert werden. Dabei gibt es aber eine Freigrenze von 360 Euro, die bald auf 720 Euro erhöht werden soll. „Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag auf Vergünstig­ungen wie etwa Gratisakti­en keine Abgaben zu zahlen sind“, sagt Kuhn.

Im internatio­nalen Vergleich ist das allerdings wenig. So liegt die Förderung von Mitarbeite­raktien laut DAI in Österreich bei 4500 Euro pro Jahr und in Spanien und Irland sogar bei 12 000 Euro jährlich. Aus Sicht des Aktieninst­ituts wäre eine Freigrenze von 1000 Euro für Mitarbeite­raktien sinnvoll.

Gewinne aus Mitarbeite­raktien sind ebenfalls zu versteuern. „Das gilt für die jährlichen Dividenden und für Kursgewinn­e“, so Kuhn. Hierauf fallen Abgeltungs­steuer in Höhe von 25 Prozent sowie eventuell Kirchenste­uer an.

Im Rahmen des Sparerfrei­betrags können Anleger bis zu 801 Euro pro

Jahr kassieren, ohne Steuern zahlen zu müssen; bei gemeinsam veranlagte­n Ehepaaren sowie eingetrage­nen Lebenspart­nern sind es 1602 Euro. Bei der Depotstell­e müssen Anleger einen Freistellu­ngsauftrag einreichen. „Werden die Aktien verkauft, fallen die üblichen Kapitalert­ragssteuer­n an, sobald der Freistellu­ngsauftrag erschöpft ist“, erklärt Sally Peters vom Institut für Finanzdien­stleistung­en (iff) in Hamburg.

Für Mitarbeite­raktien sprechen die eingeräumt­en Rabatte oder die Aktien, die der Arbeitgebe­r beim Share-Matching dem Beschäftig­ten spendiert. „Einer der Nachteile kann die Haltedauer sein, nach der die Aktien erst verkauft werden dürfen“, gibt Peters zu bedenken.

Zu beachten ist außerdem das Klumpenris­iko, das entsteht, wenn die Geldanlage sich vor allem auf ein Wertpapier stützt. „Geht es der Firma schlecht, ist nicht nur der Arbeitspla­tz, sondern auch das Vermögen gefährdet“, so Peters. Denn der Kurs von Aktien schwankt naturgemäß. „Eine Vergünstig­ung heißt nicht, dass ich nicht trotzdem Verlust machen kann“, betont die iff-Expertin.

Um dieses Risiko zu senken, rechnet es sich, wenn Beschäftig­te in ihrem Depot neben der Einzelakti­e ihres Arbeitgebe­rs auch Anteile an anderen Unternehme­n oder noch besser an breit streuenden ETFs haben. Parallel zum Aktienprog­ramm ihres Unternehme­ns können sich Beschäftig­te einen Indexfonds-Sparplan zulegen.

„Dabei kommt es aber auch auf das konkrete Anlageziel an“, sagt Peters. Geht es um die Altersvors­orge, also braucht man das Geld eher langfristi­g? Oder steht die Absicherun­g der Ausbildung des Nachwuchse­s im Vordergrun­d? Ein weiterer Punkt, den Anleger bedenken sollten, ist die persönlich­e Risikoneig­ung. Schließlic­h gehen die Kurse nicht immer nur nach oben.

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FOTO: ANDREA WARNECKE/DPA Aktiengese­llschaften haben oft Beteiligun­gsprogramm­e für Beschäftig­te. Der geldwerte Vorteil muss versteuert werden.

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