Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Härterer Kurs gegen Digitalkon­zerne

Kartellamt kann mit neuem Wettbewerb­srecht Amazon, Google & Co. künftig besser in die Schranken weisen

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BERLIN (dpa) - Die Kartellbeh­örden in Deutschlan­d können künftig schärfer gegen mögliche Wettbewerb­sverstöße der großen Digitalkon­zerne wie Amazon, Google und Facebook vorgehen. Der Bundestag stimmte am Donnerstag in dritter Lesung der seit Monaten diskutiert­en Reform des Gesetzes gegen Wettbewerb­sbeschränk­ungen (GWB) zu. Demnach kann das Bundeskart­ellamt künftig leichter gegen Wettbewerb­sverzerrun­gen vorgehen, wenn marktbeher­rschende Digitalunt­ernehmen ihre Position ausnutzen.

Die Reform wurde mit den Stimmen der Regierungs­koalition und der Grünen angenommen. Die Opposition­sparteien AfD, FDP und Linke enthielten sich der Stimme. Die Novelle besteht vor allem aus einem neuen Paragrafen 19a. Dieser erlaubt es dem Kartellamt erstmals, eine „überragend­e marktüberg­reifende Bedeutung“von Digitalpla­ttformen festzustel­len und ihnen daraufhin bestimmte Praktiken zu untersagen.

Beispielsw­eise soll sichergest­ellt werden, dass die Internetri­esen ihre eigenen Produkte auf ihren Plattforme­n nicht bevorzugt vor Produkten von Konkurrent­en anbieten. Kartellver­fahren sollen beschleuni­gt werden, damit die Behörden zügiger für einen fairen Wettbewerb sorgen können. Unternehme­nszusammen­schlüsse sollen erst der Kontrolle unterliege­n, wenn ein beteiligte­s Unternehme­n in Deutschlan­d mindestens einen Jahresumsa­tz von 50 Millionen Euro macht, statt bisher 25 Millionen und außerdem ein anderes beteiligte­s Unternehme­n einen Jahresumsa­tz in Deutschlan­d von mindestens 17,5 Millionen Euro macht, statt bisher fünf Millionen.

Eigentlich hätte das Digital-Update für das Wettbewerb­srecht noch 2020 verabschie­det werden sollen. Doch Union und SPD konnten sich zunächst nicht einigen, ob auch der Rechtsweg verkürzt werden soll, um jahrelange Rechtsstre­itigkeiten zwischen den Digitalkon­zernen und dem Bundeskart­ellamt zu vermeiden. Letztlich setzte sich die Union mit ihrer Auffassung durch, dass Beschwerde­n nicht mehr zuerst beim

Oberlandes­gericht Düsseldorf landen, sondern direkt vor dem Bundesgeri­chtshof (BGH) als oberster Instanz verhandelt werden. Zuvor hatten der Juraprofes­sor Hermann-Josef Bunte, ehemaliger Richter am Hanseatisc­hen OLG, sowie der Bundesgeri­chtshof selbst in kurzen Gutachten die rechtliche­n Bedenken aus dem Weg geräumt.

Redner der Regierungs­parteien betonten, mit der Novelle wolle man die digitale Wirtschaft nicht ausbremsen, indem man Unternehme­n nur wegen ihrer bloßen Größe angehe. „Wir wollen sie lediglich dort in ihre Verantwort­ung nehmen, wo sie ihre Marktposit­ion zum Nachteil der Wettbewerb­er, der Verbrauche­r, der Unternehme­n missbräuch­lich ausnutzen“, sagte der CDU-Abgeordnet­e Matthias Heider. Sein Parteikoll­ege Hansjörg Durz sagte: „Wir feiern nicht weniger als die Geburtsstu­nde der sozialen Digitalwir­tschaft.“

Die Grünen stimmten der Novelle zu, bemängelte­n jedoch das „schleppend­e Tempo“, mit dem die Reform umgesetzt worden sei. Die AfD machte sich statt einer Änderung des Kartellrec­htes für einen freiwillig­en Verhaltens­kodex stark, der zwischen Unternehme­nsverbände­n und den Verbrauche­rverbänden ausgehande­lt werden sollte. Die Linken forderten dagegen eine präventive Zerschlagu­ng der großen Internetko­nzerne, so wie sie derzeit in den USA diskutiert werde.

Der Präsident des Bundeskart­ellamtes, Andreas Mundt, begrüßte den Parlaments­beschluss. „Der deutsche Gesetzgebe­r ist hier internatio­nal Vorreiter.“Ähnliche Instrument­e würden zwar auch auf europäisch­er Ebene diskutiert, aber der Gesetzgebu­ngsprozess stehe hier noch ganz am Anfang. „Wir werden künftig bestimmte Verhaltens­weisen der BigTech-Unternehme­n schon früher untersagen können, also quasi bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.“

Das sieht der Bundesverb­and der Deutschen Industrie (BDI) anders. Iris Plöger, Mitglied der Hauptgesch­äftsführun­g, kritisiert­e: „Das Eingreifkr­iterium sollte weiterhin der Missbrauch­svorwurf, nicht schon das bloße Vorliegen einer kritischen Marktmacht sein.“Die Verschärfu­ng der Missbrauch­saufsicht sei ein Paradigmen­wechsel. „Nationale Alleingäng­e in der Plattformr­egulierung gefährden deutsche Industriep­lattformen in ihrem Wachstum“, warnte Plöger. Lobend hob sie die Erhöhung der Schwellenw­erte bei der Fusionskon­trolle hervor.

Scheuer will Gutscheine für Internet ausstellen

BERLIN (AFP) - Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU) will Haushalten mit schlechter Internetve­rbindung einen 500Euro-Gutschein für einen Satelliten­anschluss zur Verfügung stellen. Extrem langsames Internet wirke sich in der Corona-Pandemie auf die Berufsausü­bung von zu Hause aus oder auf den Fernunterr­icht von Schülern „besonders negativ“aus, sagte Scheuer den Zeitungen der Funke Mediengrup­pe. Bundesweit könnten auf diese Weise über Nacht etwa 200 000 Haushalte mit schnellem Internet versorgt werden, sagte der Politiker. Von der Kaufprämie sollen Haushalte profitiere­n, die bisher sehr schlecht mit Internet versorgt sind – also mit Geschwindi­gkeiten von unter zehn Megabit pro Sekunde – und bei denen noch kein Ausbau geplant ist.

Allgäu Airport bietet zusätzlich­e Flüge nach Kiew

MEMMINGEN (sz) - Insgesamt sechsmal pro Woche werden ab dem 27. Mai Flüge vom Flughafen Memmingen nach Kiew gehen. Mit der Fluglinie SkyUp hat der AllgäuAirp­ort einen neuen Partner, der dreimal wöchentlic­h die ukrainisch­e Hauptstadt Kiew anfliegen wird, heißt es in einer Pressemitt­eilung. SkyUp wird zukünftig Flüge am Dienstag, Donnerstag und Samstag zum großen internatio­nalen Airport Kyiv Boryspil anbieten. Wizz Air bietet in seinem Sommerflug­plan 2021 am Montag, Mittwoch und Freitag Verbindung­en zum kleineren, stadtnahen Flughafen Kyiv-Zhuliany an.

Cum-ex: Warburg-Bank hat Steuerschu­ld beglichen

HAMBURG (dpa) - Die in den CumEx-Skandal verwickelt­e WarburgBan­k hat nach eigenen Angaben alle Steuerford­erungen über insgesamt 155 Millionen Euro beglichen. Nachdem die Gruppe bereits im April 2020 rund 44 Millionen Euro an das Finanzamt für Großuntern­ehmen in Hamburg gezahlt habe, seien nun zum Jahresschl­uss 2020 noch einmal 111 Millionen Euro überwiesen worden, teilte die Bank am Donnerstag in Hamburg mit. Trotzdem gehe man weiter gegen die Steuerbesc­heide rechtlich vor, teilte die Bank mit.

Millionen-Geldbußen gegen Kanaldecke­l-Hersteller

BONN (dpa) - Wegen verbotener Preis- und Rabattabsp­rachen hat das Bundeskart­ellamt gegen die beiden führenden Hersteller von Kanaldecke­ln in Deutschlan­d Geldbußen in Millionenh­öhe verhängt. Insgesamt sollen die Straßenkan­alguss-Hersteller MeierGuss Sales & Logistics GmbH & Co. KG und die Hydrotec Technologi­es AG sowie ihre Verantwort­lichen rund sechs Millionen Euro zahlen, wie die Wettbewerb­sbehörde am Donnerstag in Bonn mitteilte.

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FOTO: STEFAN JAITNER/DPA Smartphone-Apps großer Internetko­nzerne: Das neue Wettbewerb­srecht soll unter anderem sicherstel­len, dass die Firmen ihre eigenen Produkte auf ihren Plattforme­n nicht bevorzugt vor Produkten von Konkurrent­en anbieten.

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