Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Härterer Kurs gegen Digitalkonzerne
Kartellamt kann mit neuem Wettbewerbsrecht Amazon, Google & Co. künftig besser in die Schranken weisen
BERLIN (dpa) - Die Kartellbehörden in Deutschland können künftig schärfer gegen mögliche Wettbewerbsverstöße der großen Digitalkonzerne wie Amazon, Google und Facebook vorgehen. Der Bundestag stimmte am Donnerstag in dritter Lesung der seit Monaten diskutierten Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu. Demnach kann das Bundeskartellamt künftig leichter gegen Wettbewerbsverzerrungen vorgehen, wenn marktbeherrschende Digitalunternehmen ihre Position ausnutzen.
Die Reform wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition und der Grünen angenommen. Die Oppositionsparteien AfD, FDP und Linke enthielten sich der Stimme. Die Novelle besteht vor allem aus einem neuen Paragrafen 19a. Dieser erlaubt es dem Kartellamt erstmals, eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“von Digitalplattformen festzustellen und ihnen daraufhin bestimmte Praktiken zu untersagen.
Beispielsweise soll sichergestellt werden, dass die Internetriesen ihre eigenen Produkte auf ihren Plattformen nicht bevorzugt vor Produkten von Konkurrenten anbieten. Kartellverfahren sollen beschleunigt werden, damit die Behörden zügiger für einen fairen Wettbewerb sorgen können. Unternehmenszusammenschlüsse sollen erst der Kontrolle unterliegen, wenn ein beteiligtes Unternehmen in Deutschland mindestens einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro macht, statt bisher 25 Millionen und außerdem ein anderes beteiligtes Unternehmen einen Jahresumsatz in Deutschland von mindestens 17,5 Millionen Euro macht, statt bisher fünf Millionen.
Eigentlich hätte das Digital-Update für das Wettbewerbsrecht noch 2020 verabschiedet werden sollen. Doch Union und SPD konnten sich zunächst nicht einigen, ob auch der Rechtsweg verkürzt werden soll, um jahrelange Rechtsstreitigkeiten zwischen den Digitalkonzernen und dem Bundeskartellamt zu vermeiden. Letztlich setzte sich die Union mit ihrer Auffassung durch, dass Beschwerden nicht mehr zuerst beim
Oberlandesgericht Düsseldorf landen, sondern direkt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) als oberster Instanz verhandelt werden. Zuvor hatten der Juraprofessor Hermann-Josef Bunte, ehemaliger Richter am Hanseatischen OLG, sowie der Bundesgerichtshof selbst in kurzen Gutachten die rechtlichen Bedenken aus dem Weg geräumt.
Redner der Regierungsparteien betonten, mit der Novelle wolle man die digitale Wirtschaft nicht ausbremsen, indem man Unternehmen nur wegen ihrer bloßen Größe angehe. „Wir wollen sie lediglich dort in ihre Verantwortung nehmen, wo sie ihre Marktposition zum Nachteil der Wettbewerber, der Verbraucher, der Unternehmen missbräuchlich ausnutzen“, sagte der CDU-Abgeordnete Matthias Heider. Sein Parteikollege Hansjörg Durz sagte: „Wir feiern nicht weniger als die Geburtsstunde der sozialen Digitalwirtschaft.“
Die Grünen stimmten der Novelle zu, bemängelten jedoch das „schleppende Tempo“, mit dem die Reform umgesetzt worden sei. Die AfD machte sich statt einer Änderung des Kartellrechtes für einen freiwilligen Verhaltenskodex stark, der zwischen Unternehmensverbänden und den Verbraucherverbänden ausgehandelt werden sollte. Die Linken forderten dagegen eine präventive Zerschlagung der großen Internetkonzerne, so wie sie derzeit in den USA diskutiert werde.
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, begrüßte den Parlamentsbeschluss. „Der deutsche Gesetzgeber ist hier international Vorreiter.“Ähnliche Instrumente würden zwar auch auf europäischer Ebene diskutiert, aber der Gesetzgebungsprozess stehe hier noch ganz am Anfang. „Wir werden künftig bestimmte Verhaltensweisen der BigTech-Unternehmen schon früher untersagen können, also quasi bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.“
Das sieht der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) anders. Iris Plöger, Mitglied der Hauptgeschäftsführung, kritisierte: „Das Eingreifkriterium sollte weiterhin der Missbrauchsvorwurf, nicht schon das bloße Vorliegen einer kritischen Marktmacht sein.“Die Verschärfung der Missbrauchsaufsicht sei ein Paradigmenwechsel. „Nationale Alleingänge in der Plattformregulierung gefährden deutsche Industrieplattformen in ihrem Wachstum“, warnte Plöger. Lobend hob sie die Erhöhung der Schwellenwerte bei der Fusionskontrolle hervor.
Scheuer will Gutscheine für Internet ausstellen
BERLIN (AFP) - Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will Haushalten mit schlechter Internetverbindung einen 500Euro-Gutschein für einen Satellitenanschluss zur Verfügung stellen. Extrem langsames Internet wirke sich in der Corona-Pandemie auf die Berufsausübung von zu Hause aus oder auf den Fernunterricht von Schülern „besonders negativ“aus, sagte Scheuer den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Bundesweit könnten auf diese Weise über Nacht etwa 200 000 Haushalte mit schnellem Internet versorgt werden, sagte der Politiker. Von der Kaufprämie sollen Haushalte profitieren, die bisher sehr schlecht mit Internet versorgt sind – also mit Geschwindigkeiten von unter zehn Megabit pro Sekunde – und bei denen noch kein Ausbau geplant ist.
Allgäu Airport bietet zusätzliche Flüge nach Kiew
MEMMINGEN (sz) - Insgesamt sechsmal pro Woche werden ab dem 27. Mai Flüge vom Flughafen Memmingen nach Kiew gehen. Mit der Fluglinie SkyUp hat der AllgäuAirport einen neuen Partner, der dreimal wöchentlich die ukrainische Hauptstadt Kiew anfliegen wird, heißt es in einer Pressemitteilung. SkyUp wird zukünftig Flüge am Dienstag, Donnerstag und Samstag zum großen internationalen Airport Kyiv Boryspil anbieten. Wizz Air bietet in seinem Sommerflugplan 2021 am Montag, Mittwoch und Freitag Verbindungen zum kleineren, stadtnahen Flughafen Kyiv-Zhuliany an.
Cum-ex: Warburg-Bank hat Steuerschuld beglichen
HAMBURG (dpa) - Die in den CumEx-Skandal verwickelte WarburgBank hat nach eigenen Angaben alle Steuerforderungen über insgesamt 155 Millionen Euro beglichen. Nachdem die Gruppe bereits im April 2020 rund 44 Millionen Euro an das Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg gezahlt habe, seien nun zum Jahresschluss 2020 noch einmal 111 Millionen Euro überwiesen worden, teilte die Bank am Donnerstag in Hamburg mit. Trotzdem gehe man weiter gegen die Steuerbescheide rechtlich vor, teilte die Bank mit.
Millionen-Geldbußen gegen Kanaldeckel-Hersteller
BONN (dpa) - Wegen verbotener Preis- und Rabattabsprachen hat das Bundeskartellamt gegen die beiden führenden Hersteller von Kanaldeckeln in Deutschland Geldbußen in Millionenhöhe verhängt. Insgesamt sollen die Straßenkanalguss-Hersteller MeierGuss Sales & Logistics GmbH & Co. KG und die Hydrotec Technologies AG sowie ihre Verantwortlichen rund sechs Millionen Euro zahlen, wie die Wettbewerbsbehörde am Donnerstag in Bonn mitteilte.