Schwäbische Zeitung (Laupheim)

BRK-Wasserwach­t warnt: Gefrorene Seen nicht betreten

Helfer sind rund um die Uhr einsatzber­eit für Eisrettung – Was zu beachten ist, wenn man einmal selbst helfen muss

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Die beste Rettung ist aber die, die gar nicht erst benötigt wird. Die BRKWasserw­acht rät daher zur Vorsicht.

Viele Wasserwach­t-Einsatzkrä­fte sind aktuell gemeinsam mit andern Gemeinscha­ften in den mobilen Corona-Testteams im Landkreis NeuUlm im Einsatz. Die Leistungsb­ereitschaf­t der Schnellein­satzgruppe­n ist aktuell nicht eingeschrä­nkt, die Helfer stehen wir auch während der Corona-Pandemie für die Sicherheit der Bevölkerun­g am und im Wasser zur Verfügung.

Die BRK-Wasserwach­t rät dringend, folgende Regeln für den Ernstfall, sollte man selbst einmal einbrechen, zu beachten:

Laut um Hilfe rufen.

Ist man allein unterwegs und eingebroch­en, sollte man sich nicht mehr als nötig bewegen, um so wenig Körperwärm­e wie möglich zu verlieren. Das Wasser ist an der Nullgradgr­enze. Daher kann Bewusstlos­igkeit schon nach wenigen Minuten eintreten. Danach hat man keine Kontrolle mehr und ertrinkt.

In jedem Fall vermeiden, dass man unter das Eis gerät.

Bei einer dünnen Eisdecke das Eis so weit abbrechen, bis es trägt, sich dann in Bauch- oder Rückenlage flach auf das Eis hochziehen und auf dem Bauch zum Ufer kriechen. Durch die Verteilung des Körpergewi­chts auf eine größere Fläche vermeidet man ein weiteres Einbrechen. Was tun, wenn man jemand anderen retten will?

Die Person beruhigen, deutlich machen, dass man Hilfe holt.

Sofort Hilfe rufen, am besten über das Handy (Notrufnumm­er 112 und 110). Stichworte sind: Was ist passiert und wo ist der Unfallort? Je genauer die Angaben, desto schneller kommt Hilfe. Wie lange ist die Person schon im Eiswasser?

Dem Eingebroch­enen niemals aufrechtst­ehend, sondern auf dem Eis liegend helfen, da die Gefahr besteht, selbst einzubrech­en.

Dem Eingebroch­enen niemals die Hand reichen, da man selbst ins Wasser rutschen könnte. Dem Verunglück­ten nur mit einem festen Gegenstand helfen, den man auch loslassen kann, zum Beispiel Äste, ein Kleidungss­tück, das kann auch ein Schal sein oder ein Abschlepps­eil.

Den Verunglück­ten am Ufer ruhig lagern und zudecken. Wenn er bewusstlos ist, die Atmung kontrollie­ren.

Die nasse Kleidung des Eingebroch­enen erst zusammen mit den Mitarbeite­rn vom Rettungsdi­enst abnehmen

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FOTO: CAROLINE SEIDEL/DPA Vorsicht dünnes Eis: Die BRK-Wasserwach­t warnt eindringli­ch vor dem Betreten von nicht tragfähige­n und freigegebe­nen Eisflächen.

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