Schwäbische Zeitung (Laupheim)
500 Impfungen an fünf Tagen geplant
Terminvergabe für das Kreisimpfzentrum in Ummendorf ist ab Dienstag möglich
UMMENDORF (sz) - Das Kreisimpfzentrum in Ummendorf nimmt am 22. Januar den Impfbetrieb auf. Landrat Heiko Schmid weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass der Landkreis zu Beginn nicht so viele Impfungen werde durchführen können, „wie wir eigentlich vornehmen könnten und auch gerne vornehmen würden“. Die Ursache dafür sei die begrenzte Anzahl an Impfdosen, die der Landkreis vom Land erhalte.
Laut Ministerium für Soziales und Integration sollen alle Kreisimpfzentren ab der dritten Kalenderwoche 2021 rund 1000 Impfdosen erhalten. Weitere Lieferungen in gleicher Größenordnung sind zunächst im Zwei-Wochen-Rhythmus angekündigt. „Wir konnten allerdings mit dem Zentralen Impfzentrum in Ulm vereinbaren, dass dieses gemeinsam mit dem DRK Biberach über die mobilen Impfteams die noch ausstehenden Impfungen in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis übernimmt“, berichtet Schmid. Dadurch könne der zur Verfügung gestellte Impfstoff komplett für die Impfungen im Kreisimpfzentrum verwendet werden. „Statt der bislang angenommenen 180 Impfungen an lediglich zwei Tagen pro Woche können wir deshalb ab dem 22. Januar wöchentlich 500 Impfungen an fünf Tagen durchführen“, so Schmid weiter. Außerdem würden auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums und des Rettungsdienstes geimpft. „Das sind bei all den mannigfaltigen Herausforderungen und immer wieder neuen Rückschlägen wirklich gute Nachrichten. Gleichwohl wird es zu Beginn
sicherlich einen gewissen Engpass bei den Impfungen geben, weil einfach die große Nachfrage das noch sehr beschränkte Angebot deutlich überwiegt.“
Zuerst haben entsprechend der Corona-Impfverordnung des Bundes Bürgerinnen und Bürger mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung. Das sind beispielsweise Menschen über 80 Jahre oder Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.
Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur mit Termin. Ab Dienstag,
19. Januar, werden Impftermine für das Kreisimpfzentrum vergeben. Telefonisch ist die Terminvereinbarung über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 möglich, online können Termine über die zentrale Anmeldeplattform www.116117.de vereinbart werden. Bei der Terminvereinbarung werden gleichzeitig die Termine für Erstund Zweitimpfung vergeben. Eine ausführliche Anleitung für die Online-Terminvereinbarung gibt es auf www.biberach.de. Vor Ort im Kreisimpfzentrum sowie über das Landratsamt Biberach werden keine Termine vergeben.
Es werden zu Beginn für die Erstimpfung Termine anhand der voraussichtlich verfügbaren Impfstoffmenge für die erste Betriebswoche (22. bis 29. Januar) und für die Zweitimpfung drei Wochen später (12. bis
19. Februar) vergeben. Voraussichtlich ab dem 25. Januar werden die Terminslots für die darauffolgende Woche freigegeben. Die Terminkapazitäten werden entsprechend der Verfügbarkeit des Impfstoffs freigegeben beziehungsweise ausgebaut.
Wer einen Termin hat, muss zur Impfung den Vermittlungscode der Terminvereinbarung, den Impfpass, die Versichertenkarte und ein Ausweisdokument mitbringen. Die Impfberechtigung wird vor Ort entsprechend der „höchsten Priorität“der Corona-Impfverordnung kontrolliert. Um Prozesse zu beschleunigen und die Wartezeit vor Ort zu reduzieren, können die Formulare zur Impfung bereits vorab online über die Seite www.impfen-bw.de erstellt werden. Eine Terminvereinbarung ist über das Portal nicht möglich.