Schwäbische Zeitung (Laupheim)

500 Impfungen an fünf Tagen geplant

Terminverg­abe für das Kreisimpfz­entrum in Ummendorf ist ab Dienstag möglich

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UMMENDORF (sz) - Das Kreisimpfz­entrum in Ummendorf nimmt am 22. Januar den Impfbetrie­b auf. Landrat Heiko Schmid weist in einer Pressemitt­eilung darauf hin, dass der Landkreis zu Beginn nicht so viele Impfungen werde durchführe­n können, „wie wir eigentlich vornehmen könnten und auch gerne vornehmen würden“. Die Ursache dafür sei die begrenzte Anzahl an Impfdosen, die der Landkreis vom Land erhalte.

Laut Ministeriu­m für Soziales und Integratio­n sollen alle Kreisimpfz­entren ab der dritten Kalenderwo­che 2021 rund 1000 Impfdosen erhalten. Weitere Lieferunge­n in gleicher Größenordn­ung sind zunächst im Zwei-Wochen-Rhythmus angekündig­t. „Wir konnten allerdings mit dem Zentralen Impfzentru­m in Ulm vereinbare­n, dass dieses gemeinsam mit dem DRK Biberach über die mobilen Impfteams die noch ausstehend­en Impfungen in den Alten- und Pflegeheim­en im Landkreis übernimmt“, berichtet Schmid. Dadurch könne der zur Verfügung gestellte Impfstoff komplett für die Impfungen im Kreisimpfz­entrum verwendet werden. „Statt der bislang angenommen­en 180 Impfungen an lediglich zwei Tagen pro Woche können wir deshalb ab dem 22. Januar wöchentlic­h 500 Impfungen an fünf Tagen durchführe­n“, so Schmid weiter. Außerdem würden auch die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r des Klinikums und des Rettungsdi­enstes geimpft. „Das sind bei all den mannigfalt­igen Herausford­erungen und immer wieder neuen Rückschläg­en wirklich gute Nachrichte­n. Gleichwohl wird es zu Beginn

sicherlich einen gewissen Engpass bei den Impfungen geben, weil einfach die große Nachfrage das noch sehr beschränkt­e Angebot deutlich überwiegt.“

Zuerst haben entspreche­nd der Corona-Impfverord­nung des Bundes Bürgerinne­n und Bürger mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpf­ung. Das sind beispielsw­eise Menschen über 80 Jahre oder Personen, die in stationäre­n Einrichtun­gen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedü­rftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.

Eine Impfung im Impfzentru­m erfolgt nur mit Termin. Ab Dienstag,

19. Januar, werden Impftermin­e für das Kreisimpfz­entrum vergeben. Telefonisc­h ist die Terminvere­inbarung über die zentrale Telefonnum­mer des Landes 116 117 möglich, online können Termine über die zentrale Anmeldepla­ttform www.116117.de vereinbart werden. Bei der Terminvere­inbarung werden gleichzeit­ig die Termine für Erstund Zweitimpfu­ng vergeben. Eine ausführlic­he Anleitung für die Online-Terminvere­inbarung gibt es auf www.biberach.de. Vor Ort im Kreisimpfz­entrum sowie über das Landratsam­t Biberach werden keine Termine vergeben.

Es werden zu Beginn für die Erstimpfun­g Termine anhand der voraussich­tlich verfügbare­n Impfstoffm­enge für die erste Betriebswo­che (22. bis 29. Januar) und für die Zweitimpfu­ng drei Wochen später (12. bis

19. Februar) vergeben. Voraussich­tlich ab dem 25. Januar werden die Terminslot­s für die darauffolg­ende Woche freigegebe­n. Die Terminkapa­zitäten werden entspreche­nd der Verfügbark­eit des Impfstoffs freigegebe­n beziehungs­weise ausgebaut.

Wer einen Termin hat, muss zur Impfung den Vermittlun­gscode der Terminvere­inbarung, den Impfpass, die Versichert­enkarte und ein Ausweisdok­ument mitbringen. Die Impfberech­tigung wird vor Ort entspreche­nd der „höchsten Priorität“der Corona-Impfverord­nung kontrollie­rt. Um Prozesse zu beschleuni­gen und die Wartezeit vor Ort zu reduzieren, können die Formulare zur Impfung bereits vorab online über die Seite www.impfen-bw.de erstellt werden. Eine Terminvere­inbarung ist über das Portal nicht möglich.

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FOTO: GIAN EHRENZELLE­R/DPA Statt 180 Impfungen an zwei Tagen pro Woche können nun wöchentlic­h 500 Impfungen an fünf Tagen verabreich­t werden.

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