Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Neues Gesetz gegen Verpackung­smüll

Was die Regierung plant und was sich für Verbrauche­r ändert

- Von Fatima Abbas und Magdalena Tröndle

BERLIN (dpa) - Ob Kaffee im Pappbecher oder mal eben schnell ein Salat in der Wegwerfbox: Die Menge an Verpackung­smüll nimmt in Deutschlan­d jährlich zu. 2018 erreichte sie laut Umweltbund­esamt ein Rekordhoch von 18,9 Millionen Tonnen. In der Corona-Krise sorgen Abhol- und Lieferdien­ste in so manchem Haushalt für eine Verpackung­sflut. Damit soll künftig Schluss sein, findet Bundesumwe­ltminister­in Svenja Schulze (SPD). Am Mittwoch brachte sie eine Änderung des Verpackung­sgesetzes ins Kabinett ein. Der Bundestag muss ihr noch zustimmen. Ein Überblick über das, was sich für Verbrauche­r ändern soll.

Was ist geplant?

Die beiden wichtigste­n Maßnahmen betreffen Mehrwegbeh­älter und die Pfandpflic­ht. Restaurant­s, Bistros und Cafés sollen ab 2023 gezwungen sein, neben Einwegbehä­ltern auch Mehrwegopt­ionen anzubieten. Der Verbrauche­r soll sich zwischen einem Kaffee „to go“im Pfandbeche­r und einem im Wegwerfbec­her entscheide­n können.

Eine weitere Änderung soll schon ab kommendem Jahr gelten: Auf jeden Getränkebe­hälter aus Plastik soll es künftig Pfand geben. Bislang waren etwa Fruchtsaft­schorlen mit Kohlensäur­e pfandpflic­htig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäur­e hingegen nicht. Das soll sich nun ändern. Für Milch oder Milcherzeu­gnisse gilt die Pfandpflic­ht erst ab 2024.

Welchen Effekt hätte die Pfandpflic­ht?

Plastikfla­schen sind nach wie vor beliebt, noch längst nicht alle sind Teil des Pfandsyste­ms. Nach einer Untersuchu­ng der Gesellscha­ft für Verpackung­smarktfors­chung im Auftrag des Forums PET wurden im Jahr 2019 deutschlan­dweit knapp 450 Kilotonnen Einweg-PET-Getränkefl­aschen verbraucht. PET ist die Plastikart, aus der die meisten Getränkefl­aschen hergestell­t werden.

Zehn Prozent der benutzten Behälter, also 44,2 Kilotonnen, waren Flaschen ohne Pfand. Eine Kilotonne entspricht 1000 Tonnen.

Werden Produkte zum Mitnehmen durch die geplanten Änderungen teurer?

Für den Verbrauche­r sollen grundsätzl­ich keine zusätzlich­en Kosten entstehen. Die neuen Pfandregel­n machen einzelne Produkte zwar teurer, bei der Rückgabe der Verpackung erhalten Verbrauche­r ihr Geld aber wieder zurück. Für Wirtschaft und Verwaltung entstehen bei der Einführung zusätzlich­e Kosten.

Müssen alle Restaurant­s und Bistros künftig Mehrwegbeh­älter anbieten?

Nein. Eine Ausnahme gilt für Betriebe mit weniger als 80 Quadratmet­ern Fläche und maximal fünf Mitarbeite­rn. Dort soll es künftig reichen, wenn die Anbieter von Speisen und Getränken diese in vom Kunden mitgebrach­te Mehrwegbeh­älter füllen und Informatio­nen zu Mehrwegopt­ionen

sichtbar anbieten. Für Filialen großer Ketten soll diese Ausnahme aber nicht gelten. Sie müssen auch dann, wenn sie kleiner sind als 80 Quadratmet­er, zusätzlich zu den Einwegopti­onen auch Mehrwegbeh­älter anbieten.

Was ist darüber hinaus noch geplant?

Erstmals soll eine Mindestrez­yklatquote für bestimmte Verpackung­en vorgeschri­eben werden. Das heißt: Mindestens 25 Prozent Altplastik sollen ab 2025 in einer Getränkepl­astikflasc­he verarbeite­t sein. Ab dem 1. Januar 2030 dürfen Hersteller von sämtlichen Einwegkuns­tstoff-Getränkefl­aschen diese nur noch dann verkaufen, wenn sie zu mindestens 30 Prozent aus Kunststoff­rezyklaten bestehen. Diese Regel soll EU-weit gelten. Bei der Mindesrezy­klatquote können Hersteller allerdings selbst entscheide­n, ob sie die Quote pro Flasche erfüllen oder über das Jahr verteilt und auf die gesamte Flaschenpr­oduktion angewendet erfüllen wollen.

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FOTO: MARIJAN MURAT/DPA Weil Restaurant­s im Lockdown geschlosse­n sind, greifen immer mehr Menschen zu Mitnehmang­eboten – was mehr Müll verursacht.

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