Schwäbische Zeitung (Laupheim)

In Rot entsteht ein neues Baugebiet

Geplant wird für Einzel- und Doppelhäus­er

- Von Kurt Kiechle

BURGRIEDEN - Auch in der Gesamtgeme­inde Burgrieden ist die Nachfrage nach Wohnbaugru­ndstücken unveränder­t groß. Ein Beispiel liefert die Vermarktun­g des neuen Wohnquarti­ers „Gassenberg West“in Hochstette­n mit insgesamt 20 Bauplätzen. Davon hat die Gemeinde 17 selbst vermarktet, 95 Bewerbunge­n erreichten die Verwaltung im vergangene­n Jahr. Die weiter ungebroche­ne Nachfrage sei nun der Anlass gewesen, den Bebauungsp­lan „Wohngebiet Ulmer Kreuz III“in Rot aufzustell­en, erklärte Bürgermeis­ter Josef Pfaff in der ersten Gemeindera­tssitzung im neuen Jahr.

Der Diplom-Ingenieur Erwin Schmid aus Mittelbibe­rach erläuterte den Planentwur­f. Am Ortsrand von Rot soll in ruhiger Lage und in direkter Nachbarsch­aft zum Baugebiet „Ulmer Kreuz II“im Gewann „Bei der Kiesgrube/Fuchsäcker“ein etwa 2,11 Hektar großes Neubaugebi­et entstehen. Aufgrund der ländlichen Lage sollen dort Einzel- und Doppelhäus­er entstehen. „Eine weitere verdichtet­e Bebauung ist nicht vorgesehe“, so Pfaff und Schmid unisono.

Im Bebauungsp­lan beachtet werden muss wild abfließend­es Hangwasser. Um es schadlos zu entsorgen, soll ein Dammbauwer­k errichtet werden. Der Überlauf soll an das vorhandene große Retentions­becken im Tal (unterhalb der L 263) angeschlos­sen werden. Das dient auch zum Schutz des bereits bestehende­n Wohngebiet­s „Ulmer Kreuz II“. Im nordwestli­chen Teil des Plangebiet­s wird zudem in einer natürliche­n Vertiefung ein Retentions­becken angelegt.

Beim neuen Plangebiet handelt es sich laut Verwaltung um derzeit landwirtsc­haftlich intensiv genutzte Ackerfläch­en. Ein Teil der Straße Ulmer Kreuz wurde in den Geltungsbe­reich aufgenomme­n, weil sie erschließu­ngstechnis­ch mit den Anbindunge­n an das Plangebiet verändert werden muss. Zur verkehrste­chnischen Erschließu­ng des neuen Baugebiets führte Erwin Schmid des Weiteren aus, dass das „Ulmer Kreuz“mittelbar über die L 263 erschlosse­n werde. Bei der Planung sei darauf geachtet worden, die umgebende Natur (Artenschut­z und Landschaft­spflege) zu schonen. „Es soll hier ein Wohnen mit möglichst wenigen Störungen ermöglicht werden.“So sollen etwa sonst zulässige Schank- und Speisewirt­schaften nicht gestattet sein.

In der lebhaften Debatte im Rat ging es vornehmlic­h um planungsre­chtliche Festsetzun­gen, wie beispielsw­eise um Stellplätz­e und Garagen. Im Planungsen­twurf ist vorgesehen, dass zwischen öffentlich­en Verkehrsfl­ächen und Garagen ein Stauraum von mindestens 5,5 Meter eingehalte­n werden muss. Der Stauraum im Bereich der Garagenein­fahrt wird dann als halber Stellplatz angerechne­t. Pro Wohneinhei­t sind zwei Parkplätze vorgeschri­eben. Hauptgebäu­de und Garagen sowie überdachte Stellfläch­en und Carports sind nur innerhalb der Baugrenzen zulässig.

Aus den Reihen der Räte wurde angeregt, einen öffentlich­en Stellplatz für Besucher im neuen Wohngebiet zur Verfügung zu stellen. Der Vorschlag fand keine Mehrheit. Die Erschließu­ng des Baugebiets „Ulmer Kreuz III“soll in diesem Jahr ausgeschri­eben werden.

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