Schwäbische Zeitung (Laupheim)
In Rot entsteht ein neues Baugebiet
Geplant wird für Einzel- und Doppelhäuser
BURGRIEDEN - Auch in der Gesamtgemeinde Burgrieden ist die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken unverändert groß. Ein Beispiel liefert die Vermarktung des neuen Wohnquartiers „Gassenberg West“in Hochstetten mit insgesamt 20 Bauplätzen. Davon hat die Gemeinde 17 selbst vermarktet, 95 Bewerbungen erreichten die Verwaltung im vergangenen Jahr. Die weiter ungebrochene Nachfrage sei nun der Anlass gewesen, den Bebauungsplan „Wohngebiet Ulmer Kreuz III“in Rot aufzustellen, erklärte Bürgermeister Josef Pfaff in der ersten Gemeinderatssitzung im neuen Jahr.
Der Diplom-Ingenieur Erwin Schmid aus Mittelbiberach erläuterte den Planentwurf. Am Ortsrand von Rot soll in ruhiger Lage und in direkter Nachbarschaft zum Baugebiet „Ulmer Kreuz II“im Gewann „Bei der Kiesgrube/Fuchsäcker“ein etwa 2,11 Hektar großes Neubaugebiet entstehen. Aufgrund der ländlichen Lage sollen dort Einzel- und Doppelhäuser entstehen. „Eine weitere verdichtete Bebauung ist nicht vorgesehe“, so Pfaff und Schmid unisono.
Im Bebauungsplan beachtet werden muss wild abfließendes Hangwasser. Um es schadlos zu entsorgen, soll ein Dammbauwerk errichtet werden. Der Überlauf soll an das vorhandene große Retentionsbecken im Tal (unterhalb der L 263) angeschlossen werden. Das dient auch zum Schutz des bereits bestehenden Wohngebiets „Ulmer Kreuz II“. Im nordwestlichen Teil des Plangebiets wird zudem in einer natürlichen Vertiefung ein Retentionsbecken angelegt.
Beim neuen Plangebiet handelt es sich laut Verwaltung um derzeit landwirtschaftlich intensiv genutzte Ackerflächen. Ein Teil der Straße Ulmer Kreuz wurde in den Geltungsbereich aufgenommen, weil sie erschließungstechnisch mit den Anbindungen an das Plangebiet verändert werden muss. Zur verkehrstechnischen Erschließung des neuen Baugebiets führte Erwin Schmid des Weiteren aus, dass das „Ulmer Kreuz“mittelbar über die L 263 erschlossen werde. Bei der Planung sei darauf geachtet worden, die umgebende Natur (Artenschutz und Landschaftspflege) zu schonen. „Es soll hier ein Wohnen mit möglichst wenigen Störungen ermöglicht werden.“So sollen etwa sonst zulässige Schank- und Speisewirtschaften nicht gestattet sein.
In der lebhaften Debatte im Rat ging es vornehmlich um planungsrechtliche Festsetzungen, wie beispielsweise um Stellplätze und Garagen. Im Planungsentwurf ist vorgesehen, dass zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und Garagen ein Stauraum von mindestens 5,5 Meter eingehalten werden muss. Der Stauraum im Bereich der Garageneinfahrt wird dann als halber Stellplatz angerechnet. Pro Wohneinheit sind zwei Parkplätze vorgeschrieben. Hauptgebäude und Garagen sowie überdachte Stellflächen und Carports sind nur innerhalb der Baugrenzen zulässig.
Aus den Reihen der Räte wurde angeregt, einen öffentlichen Stellplatz für Besucher im neuen Wohngebiet zur Verfügung zu stellen. Der Vorschlag fand keine Mehrheit. Die Erschließung des Baugebiets „Ulmer Kreuz III“soll in diesem Jahr ausgeschrieben werden.