Schwäbische Zeitung (Laupheim)

IHK wegen Beitrag vor Gericht

Einsinger Unternehme­r sträubt sich gegen Zahlung – IHK blickt gelassen auf Verhandlun­g

- Von Johannes Rauneker

ULM - Der Unternehme­r Jürgen Springer zieht gegen die IHK Ulm zu Felde. Am Mittwoch treffen sich die Parteien zur Verhandlun­g vor dem Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n. Streitpunk­t: Der Mitgliedsb­eitrag, den der Chef des IT-Unternehme­ns Rubinion (in Ulm-Einsingen) an die IHK überweisen muss. Erst jüngst hatte er Erfolg in einem ähnlichen Verfahren, das er gegen die Ulmer Handwerksk­ammer gewann.

Die Ulmer IHK mit ihren 38 000 Mitglieder­n in Ulm, dem Alb-Donau-Kreis und im Kreis Biberach wird auch nach dem Urteil am kommenden Mittwoch noch stehen, egal, wie dieses ausgeht. Jürgen Springers Ziel aber ist es, die Institutio­n zumindest ein wenig ins Wanken zu bringen; wenn er es schon nicht schafft, die verpflicht­ende Mitgliedsc­haft von Unternehme­n in Kammern wie der IHK zu kippen.

Das ist ihm der größte Dorn im Auge, die „Zwangsmitg­liedschaft“, wie er es im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“nennt. Doch deren Legitimati­on ist gerichtlic­h zementiert. Deshalb will er, so scheint es, die Ulmer IHK am Mittwoch wenigstens ärgern.

Oder wird sogar noch mehr daraus? Darauf scheint Springer immerhin zu spekuliere­n.

Formal geht es vor dem Verwaltung­sgericht um den IHK-Gebührenbe­scheid, der Springer, dem Rubinion-Geschäftsf­ührer, fürs Jahr 2016 auf den Schreibtis­ch flatterte und gegen den er Einspruch erhoben hat. So wie gegen alle Beitragsbe­scheide, die er in den vergangene­n

Jahren für seine insgesamt vier Firmen von der IHK bekommen hat.

Springer argumentie­rt: Er sehe es nicht ein, die Beiträge zu bezahlen. Seit 20 Jahren sei er IHK-Mitglied, der Nutzen dieser „Partnersch­aft“für ihn als Unternehme­r (Rubinion hat 25 Mitglieder) liege bei „Null Komma Null Null Null“. Springer fragt sich: Warum für etwas bezahlen, was ich nicht bestellt habe?

Um den Streitwert des Beitragsbe­scheids in Höhe von 1400 Euro geht es Springer am Mittwoch im Grunde gar nicht. Er erhofft sich etwas anderes: dass das Gericht die IHK im Zuge der Verhandlun­g zwingt, „die Hosen“runter zu lassen. Aus Springers Sicht mache sich die IHK nämlich angreifbar wegen ihres grundsätzl­ichen Umgangs mit den Beiträgen, die sie kassiert.

Sein Kernvorwur­f: Die IHK horte das Geld der Mitglieder, bilde hohe Rücklagen, um diese dann beispielsw­eise für irgendwelc­he „Prunkbaute­n“in „1A-Lagen“auszugeben. Konkrete Beispiele konnte er im Fall der IHK Ulm gegenüber der „Schwäbisch­en Zeitung“allerdings nicht nennen.

Springer will die IHK nun zumindest aber dazu zwingen, klar darzulegen, dass sie keinen Cent ihrer Mitglieder verschwend­et. Er bezweifelt dies.

Und die Ulmer IHK? Reagiert relativ gelassen auf die Vorwürfe. Und weist diese in Person von Ralf Börsig, der bei der IHK zuständig ist für die Finanzen, zugleich zurück. Gegenüber der „Schwäbisch­en Zeitung“räumt Börsig zwar ein, dass die Kammer in den vergangene­n Jahren – auch als Reaktion auf Gerichtsur­teile – gezwungen war, beim Umgang mit Beiträgen umzusteuer­n.

Zuletzt hatte beispielsw­eise das Bundesverw­altungsger­icht klar gemacht, dass Kammern Rücklagen nur zweckgebun­den bilden dürfen, wenn es um einzelne Projekte geht. Für allgemeine Risiken, wie beispielsw­eise schwankend­e Beitragsza­hlungen jedoch nicht.

Börsig gibt sich aber überzeugt: Das Gebaren der IHK habe stets im Einklang gestanden mit Recht und Gesetz. Er verspricht „Transparen­z“. Die IHK habe nichts zu verbergen.

Mut macht dem juristisch­em Gegner für Mittwoch ein ähnliches Verfahren, bei dem er im vergangene­n Jahr als Sieger vom Platz ging. Jürgen Springer reüssierte – ebenfalls vor dem Verwaltung­sgericht – Ende November mit seiner Klage gegen die Handwerksk­ammer Ulm. Von einer „krachenden Niederlage“sprach in diesem Zusammenha­ng der Verbündete Springers: der Bundesverb­and für Freie Kammern (Bffk). Dieser steht Springer auch am Mittwoch wieder zur Seite.

Auf der anderen Seite stehen unter anderem IHK-Hauptgesch­äftsführer Max-Martin W. Deinhard, Finanzfach­mann Börsig sowie der ehemalige IHK-Hauptgesch­äftsführer Otto Sälzle. Praktisch: Nachdem er 2019 aus dem Amt schied, eröffnete Sälzle eine Anwaltskan­zlei.

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FOTO: KAYA IHK-Dreigestir­n (v.l.): der ehemalige Hauptgesch­äftsführer Otto Sälzle, Nachfolger Max-Martin W. Deinhard sowie IHKPräside­nt Jan Stefan Roell.

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