Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Kein Platz für Hetze und Häme

- Von Katja Korf k.korf@schwaebisc­he.de

Der Mord an Walter Lübcke ist mit dem Urteil vom Donnerstag juristisch aufgearbei­tet. Doch mit der zu Recht verhängten Höchststra­fe für diesen perfiden, politisch motivierte­n Mord darf diese Geschichte nicht enden. Die Geschichte eines Kommunalpo­litikers, der die Verfassung und die Werte Deutschlan­ds verteidigt­e und dafür sterben musste. Denn dieser Staat gründet auf Prinzipien, die auch christlich­e Wurzeln haben. Das Recht auf Schutz vor Verfolgung gehört zweifelsoh­ne dazu.

Nicht hinnehmbar ist, dass sich Politiker in Deutschlan­d fürchten müssen. Da stellen Corona-Leugner Grablichte­r vor das Haus eines CDU-Bundestags­abgeordnet­en am Bodensee. Da patrouilli­ert die Polizei vor Wohnungen von Abgeordnet­en, um sie zu schützen. Da lockern Fehlgeleit­ete Radmuttern am Auto eines AfD-Politikers in Sachsen. Das sind nur drei Fälle aus der deutschen Realität. Nicht erst seit Ausbruch der Corona-Pandemie steigt die Zahl der Attacken auf Politiker. Das Bundeskrim­inalamt verzeichne­te bereits 2019 mehr als 1450 Fälle, ein Plus um 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Jeder, der sich um ein Amt oder Mandat bewirbt, begibt sich sehenden Auges in die Verantwort­ung. Wer diese trägt, muss Kritik aushalten. Kontrolle durch Opposition, Medien und Bürger ist ebenfalls ein Pfeiler des Rechtsstaa­ts. Doch wer will heute noch Verantwort­ung übernehmen, wenn Häme, Hetze und körperlich­e Attacken drohen? Wer will einen Job machen, der zwar gut bezahlt wird, aber solche Nebenwirku­ngen hat?

Wir können es uns nicht leisten, dass engagierte Menschen sich nicht mehr politisch einbringen. Der Fall Lübcke darf sich unter gar keinen Umständen wiederhole­n. Verbales Zündeln und erst recht körperlich­e Angriffe sind kein legitimes Mittel der Auseinande­rsetzung in diesem Land. Vielleicht hatte Walter Lübcke ja recht. In seiner Funktion als Regierungs­präsident hatte der CDU-Politiker jenen die Auswanderu­ng nahegelegt, die humanitäre Errungensc­haften wie das Asylrecht grundsätzl­ich infrage stellen.

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