Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Lebenslang­e Haft für Lübckes Mörder

Richter sprechen Mitangekla­gten in wichtigem Punkt frei – Familie vom Urteil enttäuscht

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FRANKFURT (AFP/dpa) - Gut eineinhalb Jahre nach dem rechtsextr­emistisch motivierte­n Mord am Kasseler Regierungs­präsidente­n Walter Lübcke (CDU) hat das Oberlandes­gericht in Frankfurt den Täter zur höchstmögl­ichen Strafe verurteilt. Der Staatsschu­tzsenat des Gerichts verhängte am Donnerstag lebenslang­e Haft gegen den Angeklagte­n Stephan Ernst und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlas­sung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlo­ssen. Auch die Anordnung der Sicherungs­verwahrung nach Verbüßung der Haft behielten sich die Richter für den 47jährigen Täter vor.

Bei der Tat handele es sich um einen heimtückis­chen Mord aus niedrigen Beweggründ­en, befand der Senat. Ernst sei einer „von Rassismus und Fremdenfei­ndlichkeit getragenen völkisch-nationalis­tischen Grundhaltu­ng“verhaftet, sagte der Vorsitzend­e Richter Thomas Sagebiel. Aufgrund eines Hangs zu Straftaten sei er für die Allgemeinh­eit gefährlich. Weitere Straftaten seien zu erwarten. Den Mitangekla­gten Markus H. verurteilt­e das Frankfurte­r Oberlandes­gericht zu eineinhalb

Jahren Haft auf Bewährung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengese­tz. Vom Vorwurf der psychische­n Beihilfe zum Mord an dem wegen seiner öffentlich­en Äußerungen im Zuge der Flüchtling­skrise in rechten Kreisen angefeinde­ten Lübcke sprachen die Richter H. indes frei.

Die Familie des Ermordeten äußerte sich enttäuscht über das Urteil. Vor allem der Freispruch des Mitangekla­gten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe sei für die Familie „nicht nachvollzi­ehbar und schwer zu verkraften“, erklärte deren Sprecher Dirk Metz.

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FOTO: KAI PFAFFENBAC­H/AFP Stephan Ernst (links) kurz vor der Urteilsver­kündung am Donnerstag in Frankfurt.

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