Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Die Beschlüsse

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Der steuerlich­e Verlustvor­trag wird auf zehn Millionen Euro verdoppelt. Dadurch können sie mehr Verluste in den Jahren 2020 und 2021 mit Gewinnen aus 2019 verrechnen. Das bringt Firmen liquide Mittel: Sie bekommen einen Teil der Steuern zurück, die sie für 2019 gezahlt haben.

Die Senkung der Mehrwertst­euer von 19 auf 7 Prozent, die am 30. Juni nach einem Jahr auslaufen sollte, wird bis zum 31. Dezember verlängert. Gaststätte­n seien von der Corona-Krise besonders betroffen und hätten während der Schließung­en nicht profitiert, heißt es zur Begründung.

Das Rettungs- und Zukunftspr­ogramm „Neustart Kultur“wird um eine Milliarde Euro aufgestock­t. Damit werden die 2020 bereitgest­ellten Mittel verdoppelt.

Für jedes Kind erhalten die Eltern einmalig 150 Euro. Dies wird nicht auf die Grundsiche­rung angerechne­t. In den Genuss kommen alle Empfänger von Kindergeld. Gutverdien­er profitiere­n letztlich nicht davon, da der Bonus mit dem steuerlich­en Kinderfrei­betrag verrechnet wird, der unveränder­t bleibt. Corona-Zuschuss: Erwachsene­n Empfängern von Hartz IV sowie Grundsiche­rung im Alter und bei Erwerbsmin­derung winkt eine einmalige Sonderzahl­ung von 150 Euro. Damit sollen Mehraufwen­dungen in der Pandemie ausgeglich­en werden. Wann das Geld fließt, steht wie beim Kinderbonu­s noch nicht fest. Grundsiche­rung: Der erleichter­te Zugang zu Hartz IV wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Eigentlich sollte die Sonderrege­lung im März auslaufen, dass angesparte­s Vermögen nicht erst aufgebrauc­ht werden muss. Davon sollen neben Kurzarbeit­ern auch in Not geratene Selbständi­ge profitiere­n. (dik)

 ?? FOTO: TOBIAS HASE/DPA ?? Münzen, ein Geldschein und eine Rechnung neben einer Kaffeetass­e: In Restaurant­s und Cafés soll nach dem Willen der Großen Koalition bis Ende 2022 ein verringert­er Mehrwertst­euersatz von sieben Prozent gelten.
Unternehme­n:
Gastronomi­e:
Künstler:
Kinderbonu­s:
FOTO: TOBIAS HASE/DPA Münzen, ein Geldschein und eine Rechnung neben einer Kaffeetass­e: In Restaurant­s und Cafés soll nach dem Willen der Großen Koalition bis Ende 2022 ein verringert­er Mehrwertst­euersatz von sieben Prozent gelten. Unternehme­n: Gastronomi­e: Künstler: Kinderbonu­s:

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