Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Neues Gesetz zur Maklerprovision
Für Tobias Mangold war es zunächst ein Hobby, sich mit Immobilien zu beschäftigen.
LAUPHEIM – Bei Zwangsversteigerungen kaufte er Häuser, die er sanierte und über einen Makler wieder veräußern ließ. „Aus dem leidenschaftlichen Hobby wurde Berufung“, erzählt er.
Der dreifache Familienvater ließ sich über mehrere Jahre zum Fachwirt und Immobilienmakler ausbilden und machte sich dann vor genau zehn Jahren selbstständig.
Alles begann an einem kleinen Schreibtisch seines Wohnhauses in Achstetten. Doch schon bald benötigte das Ein-MannUnternehmen Verstärkung. „Ich habe schnell gemerkt, dass ich jemanden für die Buchhaltung und das Backoffice benötige“, erklärt Tobias Mangold schmunzelnd.
Stetig ist er mit seinem Team auf der Suche nach neuen Ideen. So entstand zum Beispiel vor über drei Jahren ein eigenes Immobilienmagazin für Laupheim und Umgebung oder das Firmenmaskottchen „Fridolin“, ein orangefarbener Frosch, der bei Kindern beliebt und auch als Kuscheltier zu haben ist.
Das Immobilienmagazin kann online angefordert werden und enthält Informatives über den Immobilienmarkt, Auszüge aus dem Portfolio, Suchaufträge und mehr.
Neues Gesetz
In der Immobilienbranche gibt es eine Neuerung. Am 23. Dezember trat ein neues Gesetz zur Maklerprovision in Kraft.
Bei vielen Immobilienverkäufen gelten nun neue Regelungen der Courtage. „Es ist jetzt nicht mehr so, dass die Maklergebühren komplett vom Käufer getragen werden müssen“, erklärt Tobias Mangold.
„Ziel des Gesetzes ist es, private Käufer von Wohnimmobilien zu einem Teil von den dabei anfallenden Nebenkosten zu entlasten.“Allerdings gilt diese Neuregelung nur, wenn der Käufer als Verbraucher handelt.
Für gewerbliche Käufer kann die Verteilung der Maklerkosten individuell vereinbart werden.
Wird ein Makler von Käufer und Verkäufer gleichermaßen beauftragt, kann er künftig nur eine Vergütung von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen.
Vereinbart der Makler mit einer Partei, für diese unentgeltlich tätig zu werden, kann er auch der anderen Partei keine Vergütung in Rechnung stellen.
Erfolgt die Beauftragung nur durch eine Partei, muss diese die Maklergebühr tragen. Vereinbarungen zur Weiterreichung der Courtage an die andere Partei sind möglich, allerdings nur zu maximal 50 Prozent der Kosten und Bestätigung der Zahlung der beauftragten Partei.
Tobias Mangold nennt ein Beispiel: „Der Verkäufer beauftragt die Mangold-Immobilien GmbH und bezahlt beispielsweise sechs Prozent Maklerprovision; es werden drei Prozent davon durch den Makler an den Käufer weitergegeben.“
Neu ist ebenfalls eine neue Formvorschrift für Maklerverträge, die den Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses zum Inhalt hat.
Das Gesetz schreibt hierfür die Textform (es genügt beispielsweise eine E-Mail) vor. Ein Handschlag oder eine mündliche Abrede reichen hierfür nicht mehr aus.
Nach Mangolds Einschätzung wird sich die Immobilienlage im Jahr 2021 nicht großartig verändern: „Für Kapitalanleger bleiben Immobilien nach wie vor gefragt und die Lage dadurch stabil.“
Der Unternehmer rechnet jedoch mit einem nochmaligen Preisanstieg, wenn „Stuttgart 21“fertig ist: „Es ist davon auszugehen, dass Immobilien im Raum Ulm sehr gefragt sein werden, wenn die Fahrtzeit durch den Ausbau der Bahnlinie nach Stuttgart enorm verkürzt wird“, sagt er.
Ob und welchen Einfluss die Corona-Pandemie auf die Branche nehmen wird, bleibt seiner Meinung nach abzuwarten: „Die Situation ist für alle neu. Man kann den Markt nur beobachten. Momentan sehe ich hier keine Veränderung.“
Die große Kreisstadt Laupheim steht wirtschaftlich gut da. Häuser und Wohnungen sind nach wie vor gefragt. Für Tobias Mangold ist es die beste Lage zwischen Ulm und Biberach.
Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben einen hohen Bekanntheitsgrad in Laupheim und viele zufriedene Bestandskunden.
„Wir sind auf dem Markt gut etabliert“, stellt der Firmeninhaber fest und ergänzt: „Aber in Richtung Bayern, möchten wir künftig noch besser Fuß fassen.“ eko