Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Gemeinde will Software kostenlos nutzen
WAIN (sisc) - Der Gemeinderat Wain hat sich dafür ausgesprochen, das Angebot der Firma Baupilot anzunehmen, deren Software kostenlos nutzen zu dürfen. Acht Räte stimmten dafür, einer dagegen. Einstimmig war die Entscheidung
darüber, die Software bis auf Widerruf zu nutzen.
Mit der Software vermarktet Wain seit 2013 seine Bauplätze. Durch eine Neuausrichtung wird die Software seit Januar 2020 statt über das kommunale Rechenzentrum nun direkt über die Baupilot GmbH angeboten, bei der Bürgermeister Stephan Mantz Gesellschafter ist. Die Software soll für Wain kostenlos sein, um einen Interessenskonflikt für Mantz zu vermeiden. Gemeinderat Hermann Baur erklärte, er sehe keinerlei Probleme darin, dass Mantz mit der Software etwas zu tun habe. Er schlug darum eine kostenlose Nutzung auf Widerruf vor. Gerhard Berg hielt dagegen: „Ich finde das nicht richtig. Man sollte für die Leistung einer Firma bezahlen, sonst hat es einen komischen Geschmack.“Auch Rätin Sonja Wehr sprach sich zunächst dafür aus, für die Leistung der Firma zu bezahlen. Laut Helga Neuhauser könnte es jedoch sogar eher zu Problemen kommen, wenn Mantz als Bürgermeister für die Software etwas abrechnet. Gemeinderat Jürgen Fleck sagte: „Wenn schon beides ein bisschen ein Geschmäckle hat, nehmen wir lieber die kostenlose Variante.“
Rat stimmt Berichtigung von Grundbuch zu
WAIN (sisc) - Der Gemeinderat Wain hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Änderung des Grundbucheintrags eines Bachlaufs mittels eines Kaufvertrags beschlossen. 1993 war der Bachlauf vom ortsansässigen Holzwerk Baur auf andere Flurstücke verlegt und dort verdolt worden. Weil es sich bei dem Bach allerdings um ein öffentliches Gewässer handelt, muss es laut Wassergesetz im öffentlichen Eigentum der Gemeinde stehen. Die durch die Verlegung des Bachlaufs fehlerhaften Grundbücher sollten nun berichtigt werden. Dazu wurde laut Stephan Mantz im Jahr 2018 der neue Verlauf vermessen. Nun bildet der Bachlauf ein eigenes Flurstück, durch dessen Kauf oder Tausch die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch berichtigt werden können. So erlangt die Gemeinde das öffentliche Eigentum an dem Flurstück. Gleichzeitig verkauft sie die Fläche, auf der der Bach früher verlief, an das Holzwerk Baur.