Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Gerichtsbeschluss: „Baupilot“reagiert
Bauplatzvergabe in Öpfingen: Online-Plattform
ÖPFINGEN (reis) - Die Online-Plattform „Baupilot“stuft in ihrem jüngsten Newsletter an Geschäftspartner den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zur Grundstücksvergabe im Öpfinger Baugebiet „Halde“keinesfalls als komplette Niederlage ein. Vielmehr begrüße das Gericht sogar eine zentrale Absicht dieser Form der Bauplatzvergabe wieder.
„Es geht in der Öffentlichkeit bislang unter, dass das Gericht sagt: Einheimischenmodelle können hinsichtlich der Privilegierung von engagierten und ortsansässigen Bürgern bei der Bauplatzvergabe angewendet werden. Diese Aussage gab es bislang von keinem Gericht“, erklärt Geschäftsführer Mathias Heinzler auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Mit besagtem Modell möchte die Kommune Familien aus Öpfingen besonders gute Chancen auf den erstmaligen Erwerb eines Bauplatzes ermöglichen und auch ehrenamtliches Engagement belohnen. Zwar handle es sich bei der Stellungnahme des Sigmaringer
Gerichts um kein Urteil, sondern nur um einen Beschluss, „aber es ist ein großer Schritt“.
Als positiv bewertet er auch, dass das Gericht keine formellen Fehler festgestellt habe und eine
Vergabe über Plattformen wie Baupilot ausdrücklich gewünscht sei, um so eine wettbewerbsund vergaberechtliche Chancengleichheit vor allem für ortsfremde Bewerber überhaupt erst zu ermöglichen. Der Kritikpunkt, dass sich die Gemeinde mit der Beauftragung der Baupilot GmbH eines „fremden Dritten“bediene und dadurch ein starker Eingriff auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bewerber vorliegt, „ist unserer Ansicht nach nicht zutreffend. Denn Baupilot ist kein fremder Dritter, sondern im vorliegenden Fall ein Auftragsverarbeiter
nach Artikel 4 Ziffer 8 DSGVO“, heißt es in dem Newsletter.
Ergänzt werden müsse jedoch der Hinweis in den Vergaberichtlinien, dass schriftliche Bewerbungen von Interessenten ohne Internetzugang oder Computer ebenfalls möglich gemacht werden müssten. „Wir hatten das in unseren Musterrichtlinien drin, es dann aber wieder rausgenommen, weil die schriftliche Form fast nicht mehr gefragt ist“, erklärt Mathias Heinzler. „Diesen Fehler nehmen wir auf unsere Kappe, er lässt sich aber problemlos beheben.“Dasselbe gelte für einige vom Gericht kritisierte missverständliche Formulierungen in den Vergaberichtlinien, etwa was die Bewerbung von Maklern betrifft. Diese und andere inhaltliche Kritikpunkte müsse man bearbeiten, dann sei der Weg für eine Bauplatzvergabe im Sinne der Kommune frei.
Mathias Heinzler über die positive Bermerkung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zur Anwendung des Einheimischenmodells
Der Kritik aus Öpfingen, dass die Firma Baupilot auf ihrer Internetseite und auch bei ihrer Vorstellung im Gemeinderat mit einer „rechtssicheren Bauplatzvergabe“geworben habe, entgegnet Heinzler: „Wir sind ein technischer Dienstleister, der seine digitale Plattform zur Verfügung stellt. Wir haben das schon in zig Fällen erfolgreich gemacht. Unsere Mustervergaberichtlinien sind eine Orientierung für die Kommunen, die die Kriterien an ihre Vorstellungen anpassen.“
Entstanden sind diese Musterrichtlinien mithilfe des Rechtsanwalts und einstigen Ulmer Oberbürgermeisters Ivo Gönner, der auch die Gemeinde Öpfingen bei diesem Thema berät. „Herr Gönner ist unser Jurist, der als ehemaliger OB viel kommunale Erfahrung hat“, macht Mathias Heinzler klar. Dennoch hat Baupilot auf seiner Internetseite aus dem Menüpunkt „rechtssichere Bauplatzvergabe“mittlerweile eine „nachhaltige Bauplatzvergabe“gemacht – „um weiteren Irritationen vorzubeugen“, erklärt Heinzler.
„Diese Aussage gab es bislang von keinem Gericht.“