Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Schüler wechsle dich

Schutzkonz­epte und Unterricht in Gruppen ermögliche­n Kindern ab Montag Präsenzunt­erricht

- Von Emanuel Hege und lsw

STUTTGART - Seit Wochen heißt es für die Schulen und Kitas im Land: nur Notbetreuu­ng. Da die CoronaInfe­ktionszahl­en jedoch sinken und aus Sicht der Landesregi­erung ein Maß erreicht ist, das die Öffnung von Schulen und Kitas erlaubt, sollen die Kleinsten ab Montag wieder in Klassenrau­m und Kindergart­en zurückkehr­en. Fragen und Antworten.

Wer darf zurück in die Schule?

Für die Grundschül­er geht es als erstes los. Geplant ist für sie Wechselunt­erricht. Das heißt: Die Hälfte einer Klasse soll von zu Hause im Fernunterr­icht lernen und die andere Hälfte in der Schule. Danach wird gewechselt. Ob der Wechsel nach einer Woche erfolgt oder in kürzeren Abständen, überlässt das Kultusmini­sterium den Schulen. Auf diese Weise soll es pro Woche mindestens zehn Präsenzstu­nden geben.

Bedeutet das für den Unterricht dennoch Abstriche?

Ja. Die Fächer Deutsch, Mathe und Sachunterr­icht haben beim Präsenzunt­erricht Vorrang – ebenso die Vorbereitu­ng der Abschlussk­lassen für den Übergang auf eine weiterführ­ende Schule. Sportunter­richt wird es weiter keinen geben.

Und wenn ich mein Kind nicht in die Schule schicken möchte?

Die Präsenzpfl­icht bleibt ausgesetzt. Und wer wiederum keine Möglichkei­t hat, sein Kind zu Hause zu betreuen, kann es weiterhin zur Notbetreuu­ng in die Schule bringen.

Was ist mit den weiterführ­enden Schulen?

Für Abschlussk­lassen soll es ab Montag

Wechselunt­erricht geben. Über den Umfang des Präsenzunt­errichts entscheide­n die Schulen selbst. Für alle anderen Schüler soll das auch wieder möglich sein – sofern es das Infektions­geschehen erlaubt, heißt es vom Ministeriu­m.

Wie geht es in den Kitas weiter?

Sie sollen ab Montag in den „Regelbetri­eb unter Pandemiebe­dingungen“zurückkehr­en. Dabei sollen die Einrichtun­gen weiter darauf achten, dass sich die Gruppen nicht durchmisch­en und dass die bestehende­n Hygienekon­zepte strikt befolgt werden.

Gibt es denn ein Schutzkonz­ept für Lehrer und Erzieher?

Hier setzt das Kultusmini­sterium vor allem auf freiwillig­e AntigenSch­nelltests. Jede Lehrerin und jeder Erzieher soll sich zweimal pro Woche auf eine Corona-Infektion testen lassen können. Die Einrichtun­gen sollen dazu Berechtigu­ngsscheine ausgeben, mit denen ein Test in Apotheken

oder bei Ärzten möglich ist. Mehrere Städte und Kreise im Land haben inzwischen eigene Schnelltes­t-Zentren und Tausende Schnelltes­ts für ihre Schulen besorgt und nehmen so einen Teil des Schutzes ihrer Lehrer und Erzieherin­nen selbst in die Hand. In Ulm setzt man auf die Schnelltes­tdurchführ­ung in den Schulen durch geschultes Personal. Eine städtische Hotline wird ab Sonntag aktiv sein. In Aalen und Schwäbisch Gmünd erfolgt die Terminverg­abe für Testungen über die hierfür beim Ostalbkrei­s eingericht­ete Anmeldepla­ttform. Das Land hat Schutzmask­en an die rund 2500 Grundschul­en im Südwesten verschickt. Eine Pflicht zum Tragen im Unterricht gibt es weiter nicht.

Gibt es Kritik an den Öffnungen?

Die Vorsitzend­e der Gewerkscha­ft Erziehung und Bildung in BadenWürtt­emberg (GEW), Monika Stein, kritisiert­e die Teststrate­gie des Landes. Schnelltes­ts sollten direkt am

Morgen erfolgen und nicht erst nach dem Unterricht, wenn eine Ansteckung schon passiert sein könnte, sagte sie. Zudem forderte sie Tests, die man auch selbst und nicht nur durch einen Arzt oder in der Apotheke vornehmen lassen kann.

Gibt es Sonderrege­lungen?

Ja. Etwa für Abschlussp­rüfungen. Für diese haben die Schüler eine halbe Stunde mehr Zeit, wenn die Gesamtbear­beitungsze­it 180 Minuten und mehr beträgt. Ist diese kürzer, verlängert sich die Bearbeitun­gszeit um 15 Minuten, erklärt das Kultusmini­sterium. Das Kultusmini­sterium hat darüber hinaus festgelegt, dass in den allgemeinb­ildenden Bildungsgä­ngen bei allen Fächern mit schriftlic­hen Prüfungen mehr Aufgaben zur Vorauswahl durch die Lehrkräfte angeboten werden, um passgenau auf den erteilten Unterricht eingehen zu können. „So können die Lehrerinne­n und Lehrer sicherstel­len, dass auch nur die Themen abgeprüft werden, die ausführlic­h im Unterricht behandelt wurden“, sagte Eisenmann.

Gibt es weiter Betreuung an den Schulen?

Ja. Auch in der normalen Betreuung und in der Notbetreuu­ng müssen Kinder eigentlich in festen Gruppen sein. Das ist aber nicht überall umsetzbar. „Die räumlichen Kapazitäte­n und das Personal sind dafür gar nicht vorhanden“, erklärt Norbert Brugger, Dezernent beim Städtetag. Deshalb hätten sich die Kommunen mit dem Kultusmini­sterium auf Ausnahmen verständig­t. Bei hohen Inzidenzen hätten die Gesundheit­sämter der Kommunen die Möglichkei­t, auch an Grundschul­en eine Maskenpfli­cht einzuführe­n – wie sie etwa in Stuttgart und Heilbronn gilt.

 ?? FOTO: MARCEL KUSCH/DPA ?? Ab Montag dürfen Schüler wieder in den Unterricht, allerdings mit Einschränk­ungen wie Wechselunt­erricht.
FOTO: MARCEL KUSCH/DPA Ab Montag dürfen Schüler wieder in den Unterricht, allerdings mit Einschränk­ungen wie Wechselunt­erricht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany