Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Schüler wechsle dich
Schutzkonzepte und Unterricht in Gruppen ermöglichen Kindern ab Montag Präsenzunterricht
STUTTGART - Seit Wochen heißt es für die Schulen und Kitas im Land: nur Notbetreuung. Da die CoronaInfektionszahlen jedoch sinken und aus Sicht der Landesregierung ein Maß erreicht ist, das die Öffnung von Schulen und Kitas erlaubt, sollen die Kleinsten ab Montag wieder in Klassenraum und Kindergarten zurückkehren. Fragen und Antworten.
Wer darf zurück in die Schule?
Für die Grundschüler geht es als erstes los. Geplant ist für sie Wechselunterricht. Das heißt: Die Hälfte einer Klasse soll von zu Hause im Fernunterricht lernen und die andere Hälfte in der Schule. Danach wird gewechselt. Ob der Wechsel nach einer Woche erfolgt oder in kürzeren Abständen, überlässt das Kultusministerium den Schulen. Auf diese Weise soll es pro Woche mindestens zehn Präsenzstunden geben.
Bedeutet das für den Unterricht dennoch Abstriche?
Ja. Die Fächer Deutsch, Mathe und Sachunterricht haben beim Präsenzunterricht Vorrang – ebenso die Vorbereitung der Abschlussklassen für den Übergang auf eine weiterführende Schule. Sportunterricht wird es weiter keinen geben.
Und wenn ich mein Kind nicht in die Schule schicken möchte?
Die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Und wer wiederum keine Möglichkeit hat, sein Kind zu Hause zu betreuen, kann es weiterhin zur Notbetreuung in die Schule bringen.
Was ist mit den weiterführenden Schulen?
Für Abschlussklassen soll es ab Montag
Wechselunterricht geben. Über den Umfang des Präsenzunterrichts entscheiden die Schulen selbst. Für alle anderen Schüler soll das auch wieder möglich sein – sofern es das Infektionsgeschehen erlaubt, heißt es vom Ministerium.
Wie geht es in den Kitas weiter?
Sie sollen ab Montag in den „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“zurückkehren. Dabei sollen die Einrichtungen weiter darauf achten, dass sich die Gruppen nicht durchmischen und dass die bestehenden Hygienekonzepte strikt befolgt werden.
Gibt es denn ein Schutzkonzept für Lehrer und Erzieher?
Hier setzt das Kultusministerium vor allem auf freiwillige AntigenSchnelltests. Jede Lehrerin und jeder Erzieher soll sich zweimal pro Woche auf eine Corona-Infektion testen lassen können. Die Einrichtungen sollen dazu Berechtigungsscheine ausgeben, mit denen ein Test in Apotheken
oder bei Ärzten möglich ist. Mehrere Städte und Kreise im Land haben inzwischen eigene Schnelltest-Zentren und Tausende Schnelltests für ihre Schulen besorgt und nehmen so einen Teil des Schutzes ihrer Lehrer und Erzieherinnen selbst in die Hand. In Ulm setzt man auf die Schnelltestdurchführung in den Schulen durch geschultes Personal. Eine städtische Hotline wird ab Sonntag aktiv sein. In Aalen und Schwäbisch Gmünd erfolgt die Terminvergabe für Testungen über die hierfür beim Ostalbkreis eingerichtete Anmeldeplattform. Das Land hat Schutzmasken an die rund 2500 Grundschulen im Südwesten verschickt. Eine Pflicht zum Tragen im Unterricht gibt es weiter nicht.
Gibt es Kritik an den Öffnungen?
Die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Bildung in BadenWürttemberg (GEW), Monika Stein, kritisierte die Teststrategie des Landes. Schnelltests sollten direkt am
Morgen erfolgen und nicht erst nach dem Unterricht, wenn eine Ansteckung schon passiert sein könnte, sagte sie. Zudem forderte sie Tests, die man auch selbst und nicht nur durch einen Arzt oder in der Apotheke vornehmen lassen kann.
Gibt es Sonderregelungen?
Ja. Etwa für Abschlussprüfungen. Für diese haben die Schüler eine halbe Stunde mehr Zeit, wenn die Gesamtbearbeitungszeit 180 Minuten und mehr beträgt. Ist diese kürzer, verlängert sich die Bearbeitungszeit um 15 Minuten, erklärt das Kultusministerium. Das Kultusministerium hat darüber hinaus festgelegt, dass in den allgemeinbildenden Bildungsgängen bei allen Fächern mit schriftlichen Prüfungen mehr Aufgaben zur Vorauswahl durch die Lehrkräfte angeboten werden, um passgenau auf den erteilten Unterricht eingehen zu können. „So können die Lehrerinnen und Lehrer sicherstellen, dass auch nur die Themen abgeprüft werden, die ausführlich im Unterricht behandelt wurden“, sagte Eisenmann.
Gibt es weiter Betreuung an den Schulen?
Ja. Auch in der normalen Betreuung und in der Notbetreuung müssen Kinder eigentlich in festen Gruppen sein. Das ist aber nicht überall umsetzbar. „Die räumlichen Kapazitäten und das Personal sind dafür gar nicht vorhanden“, erklärt Norbert Brugger, Dezernent beim Städtetag. Deshalb hätten sich die Kommunen mit dem Kultusministerium auf Ausnahmen verständigt. Bei hohen Inzidenzen hätten die Gesundheitsämter der Kommunen die Möglichkeit, auch an Grundschulen eine Maskenpflicht einzuführen – wie sie etwa in Stuttgart und Heilbronn gilt.