Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Kitagebühren: Hoffnung für Biberacher Eltern
Eigentlich sind für fünf Öffnungstage im Februar die vollen Gebühren fällig
BIBERACH - Seit diesem Montag sind die Kindertageseinrichtungen in Biberach erstmals seit Dezember wieder geöffnet. Für den Monat Februar macht das in Summe fünf Öffnungstage. Laut derzeit geltender Regelung sollen die Eltern aber die Gebühr für den kompletten Februar bezahlen. Eine Mutter zeigt sich darüber ziemlich verärgert. Sehr wahrscheinlich ist, dass der Gemeinderat sich schon bald mit dem Thema befasst.
Die Stadt buche für Februar den vollen Betrag ab, obwohl die Leistung nicht voll erbracht werde, kritisiert die Mutter gegenüber der SZ und verweist auf die Tatsache, dass die Kitas drei von vier Wochen geschlossen waren. Den Familien, denen es durch Kurzarbeit eh schon schlecht gehe, ziehe man so das Geld aus der Tasche, „obwohl es einer Stadt wie Biberach problemlos möglich wäre, den Beitrag für Februar zu übernehmen“.
Am 1. Februar hat der Gemeinderat allerdings beschlossen, dass die Gebühren für Kindergärten, Kinderkrippen, Hort, flexible Nachmittagsbetreuung und verlässliche Grundschule für jeden Monat, in denen die Einrichtung voll geschlossen ist, erlassen. Dies gilt sowohl für städtische Einrichtungen als auch für solche von freien Trägern. Im Umkehrschluss
bedeutet das aber aktuell, dass Eltern in Biberach die komplette Kita-Gebühr für Februar bezahlen müssen, auch wenn diese nur eine Woche in diesem Monat geöffnet hat.
Auch mit der Stadtverwaltung hat die Mutter in der Zwischenzeit Kontakt aufgenommen und stößt dort auf offene Ohren. „Im Gemeinderat wurde das zu einem Zeitpunkt so beschlossen, als noch nicht klar war, wann die Kindergärten wieder geöffnet werden“, so die städtische Pressesprecherin Andrea Appel. Damals habe man die Hoffnung gehabt, dass dies schon früher im Februar der Fall sein könnte.
Nun habe sich die Situation in mehrerlei Hinsicht verändert: „So scheint nun klar, dass den Kommunen bis zu 80 Prozent des Gebührenausfalls von Landesseite erstattet werden sollen“, sagt Appel. Außerdem solle an diesem Dienstag eine Vorlage für die Gemeinderatssitzung am 1. März erarbeitet werden, in der für die Pandemiezeit festgehalten werden soll, dass die Gebühren für jeden Monat erlassen werden, „in dem die Einrichtungen überwiegend geschlossen sein müssen“, so die Pressesprecherin.
In der Praxis könnte es dann ähnlich laufen wie bereits mit der KitaGebühr für Januar: Um das Ganze für die Verwaltung möglichst einfach zu machen, wurden die Entgelte für Januar von den Eltern eingezogen, dafür wurde im Februar keine Gebühr erhoben. Nun könnte für den Februar ähnlich verfahren werden, sodass die Eltern im März nichts bezahlen. Vorab braucht es aber den entsprechenden Ratsbeschluss.
Gebührenpflichtig bleibt allerdings die Inanspruchnahme der Notbetreuung. Hierfür wird es keine Ausnahmeregelung geben.