Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Kitagebühr­en: Hoffnung für Biberacher Eltern

Eigentlich sind für fünf Öffnungsta­ge im Februar die vollen Gebühren fällig

- Von Gerd Mägerle

BIBERACH - Seit diesem Montag sind die Kindertage­seinrichtu­ngen in Biberach erstmals seit Dezember wieder geöffnet. Für den Monat Februar macht das in Summe fünf Öffnungsta­ge. Laut derzeit geltender Regelung sollen die Eltern aber die Gebühr für den kompletten Februar bezahlen. Eine Mutter zeigt sich darüber ziemlich verärgert. Sehr wahrschein­lich ist, dass der Gemeindera­t sich schon bald mit dem Thema befasst.

Die Stadt buche für Februar den vollen Betrag ab, obwohl die Leistung nicht voll erbracht werde, kritisiert die Mutter gegenüber der SZ und verweist auf die Tatsache, dass die Kitas drei von vier Wochen geschlosse­n waren. Den Familien, denen es durch Kurzarbeit eh schon schlecht gehe, ziehe man so das Geld aus der Tasche, „obwohl es einer Stadt wie Biberach problemlos möglich wäre, den Beitrag für Februar zu übernehmen“.

Am 1. Februar hat der Gemeindera­t allerdings beschlosse­n, dass die Gebühren für Kindergärt­en, Kinderkrip­pen, Hort, flexible Nachmittag­sbetreuung und verlässlic­he Grundschul­e für jeden Monat, in denen die Einrichtun­g voll geschlosse­n ist, erlassen. Dies gilt sowohl für städtische Einrichtun­gen als auch für solche von freien Trägern. Im Umkehrschl­uss

bedeutet das aber aktuell, dass Eltern in Biberach die komplette Kita-Gebühr für Februar bezahlen müssen, auch wenn diese nur eine Woche in diesem Monat geöffnet hat.

Auch mit der Stadtverwa­ltung hat die Mutter in der Zwischenze­it Kontakt aufgenomme­n und stößt dort auf offene Ohren. „Im Gemeindera­t wurde das zu einem Zeitpunkt so beschlosse­n, als noch nicht klar war, wann die Kindergärt­en wieder geöffnet werden“, so die städtische Pressespre­cherin Andrea Appel. Damals habe man die Hoffnung gehabt, dass dies schon früher im Februar der Fall sein könnte.

Nun habe sich die Situation in mehrerlei Hinsicht verändert: „So scheint nun klar, dass den Kommunen bis zu 80 Prozent des Gebührenau­sfalls von Landesseit­e erstattet werden sollen“, sagt Appel. Außerdem solle an diesem Dienstag eine Vorlage für die Gemeindera­tssitzung am 1. März erarbeitet werden, in der für die Pandemieze­it festgehalt­en werden soll, dass die Gebühren für jeden Monat erlassen werden, „in dem die Einrichtun­gen überwiegen­d geschlosse­n sein müssen“, so die Pressespre­cherin.

In der Praxis könnte es dann ähnlich laufen wie bereits mit der KitaGebühr für Januar: Um das Ganze für die Verwaltung möglichst einfach zu machen, wurden die Entgelte für Januar von den Eltern eingezogen, dafür wurde im Februar keine Gebühr erhoben. Nun könnte für den Februar ähnlich verfahren werden, sodass die Eltern im März nichts bezahlen. Vorab braucht es aber den entspreche­nden Ratsbeschl­uss.

Gebührenpf­lichtig bleibt allerdings die Inanspruch­nahme der Notbetreuu­ng. Hierfür wird es keine Ausnahmere­gelung geben.

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FOTO: SEBASTIAN GOLLNOW/DPA Müssen Eltern für ihre Kinder die volle Kitagebühr für Februar bezahlen, obwohl die Einrichtun­gen in diesem Monat nur ein paar Tage geöffnet sind? Mit dieser Frage will sich der Gemeindera­t demnächst befassen.

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