Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Höfener scheitern mit Klage gegen IGI-Versammlung
Verwaltungsgericht weist Antrag zurück – Hauptverfahren um Eingemeindungsvertrag weiter offen
WARTHAUSEN - Eine Gruppe von Höfener Bürgern wehrt sich juristisch gegen die Pläne der Gemeinden, das interkommunale Industriegebiet im Rißtal (IGI) voranzutreiben. Sie berufen sich dabei auf einen Eingemeindungsvertrag (SZ berichtete). Nun wurde ein Eilantrag abgelehnt, mit der die Bürger die Aufstellung des Bebauungsplans auf der IGI-Verbandsversammlung am Mittwoch, 24. Februar, verhindern wollten.
Auf insgesamt 13 Seiten führt das Verwaltungsgericht Sigmaringen aus, warum es die Klage der Bürger aus Höfen abgelehnt hat. Die Sache ist kompliziert: Denn rein juristisch gesehen klagt die ehemalige Gemeinde Höfen gegen den Zweckverband IGI Rißtal. Der ehemals eigenständige Ort Höfen ist heute Ortsteil der Gemeinde Warthausen. Die Bürger befürchten, dass die heutige Gemeinde und der IGIZweckverband bereits mit der Aufstellung des Bebauungsplans für das Industriegebiet
im Rißtal unliebsame Fakten schaffen könnten: Nämlich gegen mehrere damalige Vertragsvereinbarungen zu verstoßen, wie etwa die „Erhaltung der freien Landschaft“, die „Verunstaltung und zweckfremde Nutzung“oder die Landwirtschaft in dem Gebiet nicht mehr zu fördern.
Die Kritik der Höfener Bürger zielt konkret auf den Zweckverband. Dieser kauft im Rißtal bereits Grundstücke auf und gehe damit finanzielle Verpflichtungen ein, „die sich später nur schwer rückgängig machen ließen“, heißt es in dem Beschluss des Sigmaringer Verwaltungsgericht. Dieser liegt der „Schwäbischen Zeitung“vor.
Weiter kritisieren die Bürger: „Da die Verbandsmitglieder Weisungen zum Abstimmungsverhalten in der Verbandsversammlung erteilt hätten, ließen sich vorentscheidende Beschlüsse in der Verbandsversammlung nicht verhindern.“Wenn die Planung zu weit fortgeschritten sei, werde es immer schwerer für die Gegner aus Höfen mit ihren Argumenten „Gehör zu finden“. Dass der IGI-Zweckverband den Aufstellungsbeschluss auf die Tagesordnung setze, bevor über die Folgen des Eingemeindungsvertrags entschieden wurde, zeige vor allem eines: „Dass er nicht gewillt ist, sich mit den Argumenten der Antragssteller auseinanderzusetzen, sondern daran interessiert sei, Fakten zu schaffen.“
Der Zweckverband hat diese Kritik bereits mehrfach zurückgewiesen und auf die Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hingewiesen. Zudem wurden bislang alle Entscheidungen zum IGI demokratisch legitimiert, zum einen über Gemeinderatsmehrheiten und zuletzt über Weisungsbeschlüsse aus den Räten für den Zweckverband.
Das Gericht hat die Klage der Höfener Bürger aus mehreren Gründen abgewiesen: Die alleinige Befürchtung, dass zum Beispiel durch den Kauf von Grundstücken die Gegend bereits verändert werde und somit Fakten geschaffen würden, sei zu „vage“, um daraus ein Klagerecht ableiten zu können. Die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens alleine schaffe noch keine vollendeten Tatsachen. „Es ist nicht ersichtlich, dass durch den Aufstellungsbeschluss ein materielles Recht der Antragssteller betroffen wird“, teilt das Gericht mit.
Der zuständige Rechtsanwalt der Höfener Bürger hat erklärt, dass er keinen Widerspruch gegen die Gerichtsentscheidung einlegen werde. Er sehe die Chancen im Hauptverfahren allerdings weiterhin „völlig offen“.
Der IGI-Verbandsvorsitzende Mario Glaser teilt indes mit, dass die IGIVerbandsversammlung am Mittwoch, 24. Februar, wie geplant stattfinde. Auch der Haushalt für den Zweckverband soll behandelt werden. „Ob wir dazu auch eine Beschlussfassung durchführen werden, weiß ich noch nicht“, erklärt er. Der Warthauser Gemeinderat hatte die Entscheidung über einen entsprechenden Weisungsbeschluss für den IGI-Haushalt zuletzt vertagt.