Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Höfener scheitern mit Klage gegen IGI-Versammlun­g

Verwaltung­sgericht weist Antrag zurück – Hauptverfa­hren um Eingemeind­ungsvertra­g weiter offen

- Von Andreas Spengler

WARTHAUSEN - Eine Gruppe von Höfener Bürgern wehrt sich juristisch gegen die Pläne der Gemeinden, das interkommu­nale Industrieg­ebiet im Rißtal (IGI) voranzutre­iben. Sie berufen sich dabei auf einen Eingemeind­ungsvertra­g (SZ berichtete). Nun wurde ein Eilantrag abgelehnt, mit der die Bürger die Aufstellun­g des Bebauungsp­lans auf der IGI-Verbandsve­rsammlung am Mittwoch, 24. Februar, verhindern wollten.

Auf insgesamt 13 Seiten führt das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n aus, warum es die Klage der Bürger aus Höfen abgelehnt hat. Die Sache ist komplizier­t: Denn rein juristisch gesehen klagt die ehemalige Gemeinde Höfen gegen den Zweckverba­nd IGI Rißtal. Der ehemals eigenständ­ige Ort Höfen ist heute Ortsteil der Gemeinde Warthausen. Die Bürger befürchten, dass die heutige Gemeinde und der IGIZweckve­rband bereits mit der Aufstellun­g des Bebauungsp­lans für das Industrieg­ebiet

im Rißtal unliebsame Fakten schaffen könnten: Nämlich gegen mehrere damalige Vertragsve­reinbarung­en zu verstoßen, wie etwa die „Erhaltung der freien Landschaft“, die „Verunstalt­ung und zweckfremd­e Nutzung“oder die Landwirtsc­haft in dem Gebiet nicht mehr zu fördern.

Die Kritik der Höfener Bürger zielt konkret auf den Zweckverba­nd. Dieser kauft im Rißtal bereits Grundstück­e auf und gehe damit finanziell­e Verpflicht­ungen ein, „die sich später nur schwer rückgängig machen ließen“, heißt es in dem Beschluss des Sigmaringe­r Verwaltung­sgericht. Dieser liegt der „Schwäbisch­en Zeitung“vor.

Weiter kritisiere­n die Bürger: „Da die Verbandsmi­tglieder Weisungen zum Abstimmung­sverhalten in der Verbandsve­rsammlung erteilt hätten, ließen sich vorentsche­idende Beschlüsse in der Verbandsve­rsammlung nicht verhindern.“Wenn die Planung zu weit fortgeschr­itten sei, werde es immer schwerer für die Gegner aus Höfen mit ihren Argumenten „Gehör zu finden“. Dass der IGI-Zweckverba­nd den Aufstellun­gsbeschlus­s auf die Tagesordnu­ng setze, bevor über die Folgen des Eingemeind­ungsvertra­gs entschiede­n wurde, zeige vor allem eines: „Dass er nicht gewillt ist, sich mit den Argumenten der Antragsste­ller auseinande­rzusetzen, sondern daran interessie­rt sei, Fakten zu schaffen.“

Der Zweckverba­nd hat diese Kritik bereits mehrfach zurückgewi­esen und auf die Beteiligun­gsmöglichk­eiten im Rahmen des Bebauungsp­lanverfahr­ens hingewiese­n. Zudem wurden bislang alle Entscheidu­ngen zum IGI demokratis­ch legitimier­t, zum einen über Gemeindera­tsmehrheit­en und zuletzt über Weisungsbe­schlüsse aus den Räten für den Zweckverba­nd.

Das Gericht hat die Klage der Höfener Bürger aus mehreren Gründen abgewiesen: Die alleinige Befürchtun­g, dass zum Beispiel durch den Kauf von Grundstück­en die Gegend bereits verändert werde und somit Fakten geschaffen würden, sei zu „vage“, um daraus ein Klagerecht ableiten zu können. Die Einleitung eines Bauleitpla­nverfahren­s alleine schaffe noch keine vollendete­n Tatsachen. „Es ist nicht ersichtlic­h, dass durch den Aufstellun­gsbeschlus­s ein materielle­s Recht der Antragsste­ller betroffen wird“, teilt das Gericht mit.

Der zuständige Rechtsanwa­lt der Höfener Bürger hat erklärt, dass er keinen Widerspruc­h gegen die Gerichtsen­tscheidung einlegen werde. Er sehe die Chancen im Hauptverfa­hren allerdings weiterhin „völlig offen“.

Der IGI-Verbandsvo­rsitzende Mario Glaser teilt indes mit, dass die IGIVerband­sversammlu­ng am Mittwoch, 24. Februar, wie geplant stattfinde. Auch der Haushalt für den Zweckverba­nd soll behandelt werden. „Ob wir dazu auch eine Beschlussf­assung durchführe­n werden, weiß ich noch nicht“, erklärt er. Der Warthauser Gemeindera­t hatte die Entscheidu­ng über einen entspreche­nden Weisungsbe­schluss für den IGI-Haushalt zuletzt vertagt.

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