Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Zutritt zum Wahllokal nur mit Maske
Bei der Landtagswahl am Sonntag ist die Corona-Verordnung zu beachten
LAUPHEIM (sz/ry) - Am Sonntag ist Landtagswahl. Im Wahlkreis 66 Biberach buhlen 14 Parteien mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten um Stimmen.
Rund 15 441 Laupheimerinnen und Laupheimer – so der aktuelle Stand vom Freitag – sind wahlberechtigt. 5438 von ihnen – das sind rund 35 Prozent – hatten bis Freitagmittag die Briefwahl beantragt.
In einer Pressemitteilung weist die Stadtverwaltung auf die allgemeinen Hygienemaßnahmen und Zutrittsregelungen hin, die wegen der Corona-Pandemie am Wahlsonntag zu beachten sind. So gilt für das Betreten der Wahllokale Folgendes:
Zwischen den Wählern und Wahlhelfern muss ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden.
Das Tragen einer Maske mit der
Norm FFP2/KN95/N95 oder einer vergleichbaren Maske (im Folgenden: FFP2-Maske) oder einer medizinischen Maske („OP-Maske“) ist Pflicht. Ausnahmen gelten nur für Kinder bis sechs Jahren sowie aus gesundheitlichen Gründen bei Vorlage eines ärztlichen Attests oder aus einem sonstigen zwingenden Grund. Letzteres wäre ein absoluter Ausnahmefall, wie zum Beispiel das Erfordernis einer Mundzu-Mund-Beatmung bei Erster Hilfe, betont die Stadtverwaltung.
Das Desinfizieren der Hände vor dem Betreten des Wahllokals ist ebenfalls Pflicht.
Personen mit Corona-Symptomen sowie Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einer coronainfizierten Person hatten, haben keinen Zutritt zum Wahllokal. Sie können aber bis 15 Uhr am Wahltag die Briefwahl beantragen.
Wählerinnen und Wähler, die sich ohne Attest oder sonstigen zwingenden Grund weigern, eine Maske zu tragen, sind nach der Corona-Verordnung nicht zur Wahl im Wahllokal zugelassen und erhalten keinen Zutritt. Am Wahltag selbst kann von diesen Personen auch nicht mehr die Briefwahl beantragt werden, da weder eine Erkrankung noch eine Quarantäneanordnung vorliegt.
Die Stadtverwaltung bittet die Wählerinnen und Wähler, selbst einen Kugelschreiber zum Ausfüllen des Stimmzettels in das Wahllokal mitzubringen.
Wegen der Pandemielage wird die Ergebnisermittlung nicht wie sonst üblich auf einer Leinwand im Rathausfoyer übertragen. Stattdessen können die Ergebnisse digital über die Startseite der städtischen Homepage ab 18 Uhr abgerufen werden.
Wer im Wahllokal Grundschule Untersulmetingen seine Stimme abgibt, dem kann es passieren, dass er von Menschen angesprochen wird, die im Auftrag des ZDF Wähler befragen. Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Auf den landesweit gesammelten Angaben fußt die Prognose zum Ausgang der Wahl, die der Sender unmittelbar nach Schließung der Wahllokale ausstrahlt.
steht das Wahlamt per E-Mail unter wahlen@laupheim.de oder telefonisch unter 07392/704122 oder 07392/704-161 zur Verfügung.