Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Zutritt zum Wahllokal nur mit Maske

Bei der Landtagswa­hl am Sonntag ist die Corona-Verordnung zu beachten

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LAUPHEIM (sz/ry) - Am Sonntag ist Landtagswa­hl. Im Wahlkreis 66 Biberach buhlen 14 Parteien mit ihren Kandidatin­nen und Kandidaten um Stimmen.

Rund 15 441 Laupheimer­innen und Laupheimer – so der aktuelle Stand vom Freitag – sind wahlberech­tigt. 5438 von ihnen – das sind rund 35 Prozent – hatten bis Freitagmit­tag die Briefwahl beantragt.

In einer Pressemitt­eilung weist die Stadtverwa­ltung auf die allgemeine­n Hygienemaß­nahmen und Zutrittsre­gelungen hin, die wegen der Corona-Pandemie am Wahlsonnta­g zu beachten sind. So gilt für das Betreten der Wahllokale Folgendes:

Zwischen den Wählern und Wahlhelfer­n muss ein Mindestabs­tand von 1,5 Meter eingehalte­n werden.

Das Tragen einer Maske mit der

Norm FFP2/KN95/N95 oder einer vergleichb­aren Maske (im Folgenden: FFP2-Maske) oder einer medizinisc­hen Maske („OP-Maske“) ist Pflicht. Ausnahmen gelten nur für Kinder bis sechs Jahren sowie aus gesundheit­lichen Gründen bei Vorlage eines ärztlichen Attests oder aus einem sonstigen zwingenden Grund. Letzteres wäre ein absoluter Ausnahmefa­ll, wie zum Beispiel das Erforderni­s einer Mundzu-Mund-Beatmung bei Erster Hilfe, betont die Stadtverwa­ltung.

Das Desinfizie­ren der Hände vor dem Betreten des Wahllokals ist ebenfalls Pflicht.

Personen mit Corona-Symptomen sowie Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einer coronainfi­zierten Person hatten, haben keinen Zutritt zum Wahllokal. Sie können aber bis 15 Uhr am Wahltag die Briefwahl beantragen.

Wählerinne­n und Wähler, die sich ohne Attest oder sonstigen zwingenden Grund weigern, eine Maske zu tragen, sind nach der Corona-Verordnung nicht zur Wahl im Wahllokal zugelassen und erhalten keinen Zutritt. Am Wahltag selbst kann von diesen Personen auch nicht mehr die Briefwahl beantragt werden, da weder eine Erkrankung noch eine Quarantäne­anordnung vorliegt.

Die Stadtverwa­ltung bittet die Wählerinne­n und Wähler, selbst einen Kugelschre­iber zum Ausfüllen des Stimmzette­ls in das Wahllokal mitzubring­en.

Wegen der Pandemiela­ge wird die Ergebniser­mittlung nicht wie sonst üblich auf einer Leinwand im Rathausfoy­er übertragen. Stattdesse­n können die Ergebnisse digital über die Startseite der städtische­n Homepage ab 18 Uhr abgerufen werden.

Wer im Wahllokal Grundschul­e Untersulme­tingen seine Stimme abgibt, dem kann es passieren, dass er von Menschen angesproch­en wird, die im Auftrag des ZDF Wähler befragen. Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Auf den landesweit gesammelte­n Angaben fußt die Prognose zum Ausgang der Wahl, die der Sender unmittelba­r nach Schließung der Wahllokale ausstrahlt.

steht das Wahlamt per E-Mail unter wahlen@laupheim.de oder telefonisc­h unter 07392/704122 oder 07392/704-161 zur Verfügung.

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