Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Nicht allen Anliegern gefällt das Tiny-House-Quartier

Das Projekt geht in die nächste Anhörungsr­unde – Die Entwürfe werden öffentlich ausgelegt und ins Internet eingestell­t

- Von Kurt Kiechle

BURGRIEDEN - Auf einer landwirtsc­haftlichen Grünfläche im Bereich „Alter Krautgarte­n“, innerhalb der Ortsdurchf­ahrt Rot in Richtung Laupheim, sollen kleine Wohnmodule, sogenannte Tiny-Häuser, aufgestell­t werden. Die verkehrlic­he Erschließu­ng des Plangebiet­s soll laut den Planunterl­agen mit einer Zufahrt über drei Flurstücke erfolgen. Die Erschließu­ngsstraße wäre demnach nur 4,31 Meter breit, Begegnungs­verkehr könnte nicht stattfinde­n. Gegen das Vorhaben regte sich allenthalb­en Widerspruc­h von Anliegern.

Die Grundidee des Projekts ist eine neue Art der Beschaffun­g von Wohnraum, die es Menschen ermögliche­n soll, in einem kleinen Haus als Erstwohnsi­tz zu leben. In einem Tiny-House sei ein naturnahes, nachhaltig­es Wohnen möglich: So jedenfalls beschreibt die Manufaktur Huchler in Gutenzell die Vorzüge der kleinen Häuser, von denen sie etliche in Rot errichten möchte.

Das Vorhaben gefällt aber nicht allen Anliegern, wie in der Bürgerfrag­estunde am Montag einer zum Ausdruck brachte. Ihm missfiel vor allem, dass die Gemeinde in diesem, aus seiner Sicht problemati­schen Vorhaben nicht „in gebotenem Maße“auf die Anlieger zugekommen sei. Man hätte einfach mehr miteinande­r sprechen sollen, monierte er. Gleichwohl wurde aber bereits in öffentlich­er Ratssitzun­g im Juni 2020 ein Aufstellun­gsbeschlus­s zum Bebauungsp­lan gefasst und damit die frühzeitig­e Beteiligun­g von Öffentlich­keit und Trägern öffentlich­er Belange in die Wege geleitet. Wenig später fand auf der Baufläche in Rot eine öffentlich­eVeranstal­tung statt, bei der Einwände und Anregungen vorgetrage­n werden konnten, erklärten Bürgermeis­ter Josef Pfaff und Hauptamtle­iter Andreas Munkes, die die Vorwürfe des Beschwerde­führers so nicht auf sich sitzen lassen wollten. Sie empfahlen ihm, sich bei der nächsten Anhörungsr­unde zu äußern, „was Ihnen an der Sache nicht gefällt“.

Die Firma Huchler und ihr Planer Jannis Dittmann erläuterte­n die aktuellen Entwürfe unter Einbeziehu­ng etlicher Stellungna­hmen der am Bebauungsp­lanverfahr­en beteiligte­n Behörden und Ämter. Damit wurde ein weiterer Schritt für die nächste Anhörungsr­unde getan. Festgestel­lt wurde unter anderem, dass die geplante Zufahrt zum Gebiet nicht für Begegnungs­verkehr und damit nicht als Erschließu­ng (Zuund Abfahrt) zum Tiny-HouseQuart­ier geeignet sei. Der Zu- und Abfahrtsve­rkehr wird laut Beschluss des Gemeindera­ts südlich und östlich gesichert. Es ist eine Einbahnreg­elung vorgesehen, der Begegnungs­verkehr spiele somit keine Rolle.

Zum geplanten Standort des Bauvorhabe­ns führte die Bundeswehr im Rahmen der Anhörung aus, die Bauhöhe der Module betrage maximal sechs Meter über Geländeniv­eau. Sollte es zum Einsatz von Kränen kommen, müsse dies wegen der Nähe zum Flugplatz mit dem Luftfahrta­mt abgestimmt werden.

Das Landwirtsc­haftsamt erklärte, „das Konzept des naturnahen Wohnens,

welches hier aufgestell­t wurde, verfolgt die Ziele der nachhaltig­en Bauwirtsch­aft. Es wird so wenig Fläche wie möglich versiegelt und auf natürliche Baumateria­lien gesetzt“. Wesentlich sei auch, dass ein Rückbau des gesamten Plangebiet­s möglich ist – ohne Spätfolgen und Effizienzv­erlust des Bodens. Grundsätzl­ich werde begrüßt, ein Gebiet für diese neue innovative Wohnform zu schaffen. Es handele sich hierbei um kein herkömmlic­hes Bauprojekt, doch Nachhaltig­keit und Ressourcen­schonung seien zentrale Aspekte für ein Konzept der Quartieren­twicklung für „kleines Wohnen“.

In Stellungna­hmen der Öffentlich­keit wurde unter anderem angemerkt, dass der Baugrund nicht stabil genug und damit die Furcht vor Setzungssc­häden an bestehende­n Gebäuden nicht unbegründe­t sei. Diesem Bedenken entgegnete Planer Dittmann, die Bebauung mit TinyHäuser­n erfolge auf Punktfunda­menten und habe somit kaum Kontakt mit dem eigentlich­en Baugrund.

Nach Abwägung der öffentlich­en und privaten Belange werden die zu den Vorentwürf­en des Bebauungsp­lans „Tiny-House-Quartier“und den örtlichen Bauvorschr­iften abgegebene­n Stellungna­hmen entspreche­nd der Verwaltung­svorlage berücksich­tigt. Der vorhabenbe­zogene Bebauungsp­lan „Tiny-House-Park“wird in „Tiny-House-Quartier“umbenannt. Die Entwürfe werden neben der öffentlich­en Auslegung auch ins Internet eingestell­t. Den Beschlussv­orschlag billigte der Gemeindera­t nach reger Sachdebatt­e.

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