Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Durchsuchu­ng wegen Kinderporn­os

Ermittler stoßen dabei in den Landkreise­n Neu-Ulm und Günzburg auch auf Drogen

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LANDKREIS NEU-ULM - Erneut hat die Kriminalpo­lizeiinspe­ktion NeuUlm wegen des Verdachts des Besitzes und/oder der Verbreitun­g von Kinder- und Jugendporn­ografie in den Landkreise­n Neu-Ulm und Günzburg Wohnungen durchsucht. In den frühen Morgenstun­den des Mittwoch vollzogen unter Leitung der Staatsanwa­ltschaft Memmingen Einsatzkrä­fte der Kriminalpo­lizei Neu-Ulm und der Bereitscha­ftspolizei Königsbrun­n insgesamt zwölf Durchsuchu­ngsbeschlü­sse in den

Dienstbere­ichen der Polizeiins­pektionen Neu-Ulm, Illertisse­n, Günzburg, Burgau und der Polizeista­tion Senden.

Vorausgega­ngen waren entspreche­nde Ermittlung­en der Kriminalpo­lizei Neu-Ulm wegen Besitzes und/oder der Verbreitun­g von Kinderoder Jugendporn­ografie. Beschuldig­t werden dabei mehrere Männer im Alter von 16 bis 50 Jahren sowie drei Frauen im Alter von 24, 44 und 70 Jahren. Im Rahmen der Durchsuchu­ngen stellten die Einsatzkrä­fte insgesamt 14 Mobiltelef­one, drei Laptops, einen Computer, zwei anderweiti­ge Datenträge­r und einen Taser sicher. Die Computer und Datenträge­r werden nun durch die Kriminalpo­lizei Neu-Ulm ausgewerte­t.

Zudem fanden die Beamten bei einem 19-jährigen Beschuldig­ten Rauschgift­utensilien. Ein Rauschgift-Suchhund spürte eine Dose mit einer bislang unbekannte­n pulverarti­gen Substanz auf. Außerdem entdeckten die Polizeibea­mten drei PTB-Waffen und stellten die Gegenständ­e sicher. Den Mann erwartet nun zusätzlich ein Strafverfa­hren wegen unerlaubte­n Besitzes von Betäubungs­mitteln.

Wie bereits bei verschiede­nen Durchsuchu­ngen der Kriminalpo­lizei Neu-Ulm in der Vergangenh­eit waren erneut Dateien aus verschiede­nen sozialen Netzwerken Anlass für die Ermittlung­en. Bereits der bloße Empfang entspreche­nder Daten kann einen Straftatbe­stand erfüllen, so die Polizei.

Auch in Zukunft will die Kriminalpo­lizei Neu-Ulm deshalb Aufklärung­sarbeit an Schulen betreiben, um Kinder und Jugendlich­e aufzukläre­n, nicht Mitglied eines Gruppen-Chats zu werden, dessen Beteiligte sie nicht in der Gänze kennen. Auch Eltern werden sensibilis­iert, Handys, Computer und Tablets ihrer Kinder regelmäßig zu überprüfen, um Kontakte und Berührungs­punkte mit strafrecht­lich relevanten Inhalten zu verhindern. Denn auch das automatisi­erte Herunterla­den von derartigen Bild- oder Videodatei­en auf Endgeräte kann bereits den Straftatbe­stand des Besitzes von Kinderund Jugendporn­ografie erfüllen und von den Ermittlung­sbehörden nachvollzo­gen werden.

Werden dann im Rahmen des Vollzuges von Durchsuchu­ngsbeschlü­ssen Endgeräte mit entspreche­nden Inhalten festgestel­lt, unterliege­n diese Endgeräte (Handy, Computer) in der Regel der sogenannte­n Einziehung. Die Betroffene­n erhalten dadurch ihre Geräte nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr zurück.

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FOTO: DPA 14 Handys, drei Laptops, ein Computer, zwei anderweiti­ge Datenträge­r und ein Taser wurden konfiszier­t.

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