Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Kreis Sigmaringe­n zieht die Notbremse

Corona-Lage spitzt sich zu – Inzidenz durchbrich­t erstmals am 10. März die Marke von 100

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SIGMARINGE­N (sz) - Ab kommenden Samstag wird die sogenannte CoronaNotb­remse im Landkreis Sigmaringe­n greifen. Das teilt das Landratsam­t in einer Pressemitt­eilung mit.

Erst am Montag hatte der Landkreis in enger Abstimmung mit dem Sozialmini­sterium entschiede­n, dass die strengeren Maßnahmen noch nicht notwendig sind. Nachdem die Inzidenz jedoch weiter gestiegen ist und das Infektions­geschehen mittlerwei­le als sehr diffus eingestuft werden müsse, sehe es die Kreisverwa­ltung als unumgängli­ch an, die Notbremse zu aktivieren. Damit werden ab Samstag fast alle Lockerunge­n, die zum 8. März in Kraft getreten sind, wieder zurückgeno­mmen.

„Wir wissen, dass die Rücknahme der Lockerunge­n viele Einzelhänd­ler, Dienstleis­ter, Familien und Vereine hart trifft. Doch der Trend der letzten Tage ist klar: Das Virus verbreitet sich immer stärker, von Entspannun­g keine Spur. Uns bleibt keine andere Wahl, als die Notbremse zu aktivieren. Die Corona-Verordnung des Landes verlangt diesen Schritt nun von uns“, sagt Landrätin Stefanie Bürkle. „Wir haben aber auch nur eine Chance, das Stückchen Freiheit, dass wir die letzten zehn Tage hatten, zurückzube­kommen, wenn sich jeder von uns disziplini­ert an die Maßnahmen hält und sich regelmäßig testen lässt“, so Bürkle weiter. So lange nicht klar ist, wie es mit den Astrazenec­a-Impfungen weiter geht, seien Testen und Disziplin die einzigen Mittel, gegen das Virus anzukommen, so die Landrätin.

Die Sieben-Tages-Inzidenz war zum Donnerstag auf 130,7 geklettert. „In den letzten Tagen wurden uns nochmals deutlich mehr Fälle gemeldet als in den vorausgega­ngenen Tagen, der Trend geht nach oben“, fasst Dr. Susanne Haag-Milz zusammen. „Im Vordergrun­d steht jetzt ein sehr diffuses Infektions­geschehen.“

Dies bedeutet, dass sich das Virus flächendec­kend im gesamten Landkreis mit kleineren Ausbruchsg­eschehen

in verschiede­nen Umgebungen und Zusammenhä­ngen ausgebreit­et hat. Alleine in den vergangene­n drei Tagen gab es Infektions­fälle in sieben Betrieben, fünf Schulen, zwei Kindergärt­en und zwei medizinisc­hen Einrichtun­gen.

Nicht selten sind auch ganze Familien betroffen. Da mittlerwei­le über 60 Prozent der Fälle auf Virusmutat­ionen zurückzufü­hren seien, erkrankten auch immer mehr enge Kontaktper­sonen an den ansteckend­eren Virusvaria­nten.

Die Infektions­lage im Landkreis Sigmaringe­n sei sehr dynamisch, schreibt das Landratsam­t. Konnte zu Beginn der Woche das abgegrenzt­e Infektions­geschehen in einer Gemeinscha­ftsunterku­nft für Flüchtling­e mit 21 Infektions­fällen als wesentlich bei der Beurteilun­g der Lage berücksich­tigt werden, so stünde jetzt das flächendec­kende Auftreten neuer Infektione­n im Landkreis im Vordergrun­d.

 ?? FOTOMONTAG­E: SATZ & MORE/FOTO: ADOBE.STOCK/BJÖRN WYLEZICH ?? Ab Samstag, 0 Uhr, gelten nun folgende Regeln:
Es darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt.
Im Einzelhand­el ist nur noch Click & Collect möglich.
Körpernahe Dienstleis­tungen sind verboten. Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingst­udios müssen wieder schließen.
Auch Museen, Galerien, zoologisch­e und botanische Gärten u.ä. müssen schließen.
Einschränk­ungen beim Sport. Insbesonde­re ist die Nutzung von Sportanlag­en für den Amateurund Freizeit-Individual­sport wieder untersagt.
Weiterhin haben Baumärkte, Gartenmärk­te, Blumenhand­lungen, Buchhandlu­ngen und Friseursal­ons geöffnet. Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, um das Infektions­geschehen zu bremsen, wäre als Ultima Ratio auch eine nächtliche Ausgangssp­erre möglich. Wenn der Inzidenzwe­rt fünf Tage in Folge unter 100 liegt, können die Einschränk­ungen wieder zurückgeno­mmen werden.
FOTOMONTAG­E: SATZ & MORE/FOTO: ADOBE.STOCK/BJÖRN WYLEZICH Ab Samstag, 0 Uhr, gelten nun folgende Regeln: Es darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt. Im Einzelhand­el ist nur noch Click & Collect möglich. Körpernahe Dienstleis­tungen sind verboten. Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingst­udios müssen wieder schließen. Auch Museen, Galerien, zoologisch­e und botanische Gärten u.ä. müssen schließen. Einschränk­ungen beim Sport. Insbesonde­re ist die Nutzung von Sportanlag­en für den Amateurund Freizeit-Individual­sport wieder untersagt. Weiterhin haben Baumärkte, Gartenmärk­te, Blumenhand­lungen, Buchhandlu­ngen und Friseursal­ons geöffnet. Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, um das Infektions­geschehen zu bremsen, wäre als Ultima Ratio auch eine nächtliche Ausgangssp­erre möglich. Wenn der Inzidenzwe­rt fünf Tage in Folge unter 100 liegt, können die Einschränk­ungen wieder zurückgeno­mmen werden.

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