Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Fraktionsstatus sichert einen Sitz im Ältestenrat
Können Ratsmitglieder jederzeit eine Fraktion gründen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Möglichkeiten eröffnen sich mit einer Fraktionsgründung? Die SZ hat nachgefragt bei Lena Glück, stellvertretende Leiterin des städtischen Amts für Bürgerengagement, Gremien und Kultur.
Laut Gemeindeordnung können ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinderats sich jederzeit, also auch während der laufenden Amtsperiode, zu Fraktionen zusammenschließen, Fraktionen beitreten oder sie verlassen, erklärt Lena Glück. Eine Fraktionsgründung sollte jedoch kein beliebiger Zusammenschluss sein, nur auf das kurzfristige Erreichen von Zielen angelegt, sondern auf ein nachhaltiges Zusammenwirken gerichtet sein. „Eine grundsätzliche politische Übereinstimmung muss vorhanden sein.“Einen konstitutiven Akt der Anerkennung braucht es nicht.
Durch die Geschäftsordnung des Laupheimer Gemeinderats ist geregelt, dass der Fraktionsstatus erst ab drei Mitgliedern vergeben wird. Zu den Fraktionsrechten gehören ein Sitz im Ältestenrat, eine Vertretung im Gestaltungsbeirat, ein besonderes Unterrichtungsund Antragsrecht sowie die Möglichkeit, Fraktionserklärungen abzugeben und Sitzungsgeld als Entschädigung für Fraktionssitzungen zu erhalten.
Muss jetzt die Sitzverteilung in den Ausschüssen neu geregelt werden? „An der Neubesetzung der Ausschüsse, Arbeitskreise und Gremien arbeiten wir gerade“, sagt Lena Glück. „Das geschieht unabhängig von der Fraktionsgründung, allerdings sind wir gerade dabei zu prüfen, welche Auswirkungen sich dadurch ergeben könnten.“
Gibt es andere Optionen für fraktionslose Ratsmitglieder, mehr Einfluss zu gewinnen? Lena Glück nennt die Möglichkeit, eine Zählgemeinschaft zu bilden und so eine stärkere Position bei der Sitzverteilung in den Ausschüssen zu erlangen.