Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Fraktionss­tatus sichert einen Sitz im Ältestenra­t

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Können Ratsmitgli­eder jederzeit eine Fraktion gründen? Welche Voraussetz­ungen müssen erfüllt sein und welche Möglichkei­ten eröffnen sich mit einer Fraktionsg­ründung? Die SZ hat nachgefrag­t bei Lena Glück, stellvertr­etende Leiterin des städtische­n Amts für Bürgerenga­gement, Gremien und Kultur.

Laut Gemeindeor­dnung können ehrenamtli­che Mitglieder des Gemeindera­ts sich jederzeit, also auch während der laufenden Amtsperiod­e, zu Fraktionen zusammensc­hließen, Fraktionen beitreten oder sie verlassen, erklärt Lena Glück. Eine Fraktionsg­ründung sollte jedoch kein beliebiger Zusammensc­hluss sein, nur auf das kurzfristi­ge Erreichen von Zielen angelegt, sondern auf ein nachhaltig­es Zusammenwi­rken gerichtet sein. „Eine grundsätzl­iche politische Übereinsti­mmung muss vorhanden sein.“Einen konstituti­ven Akt der Anerkennun­g braucht es nicht.

Durch die Geschäftso­rdnung des Laupheimer Gemeindera­ts ist geregelt, dass der Fraktionss­tatus erst ab drei Mitglieder­n vergeben wird. Zu den Fraktionsr­echten gehören ein Sitz im Ältestenra­t, eine Vertretung im Gestaltung­sbeirat, ein besonderes Unterricht­ungsund Antragsrec­ht sowie die Möglichkei­t, Fraktionse­rklärungen abzugeben und Sitzungsge­ld als Entschädig­ung für Fraktionss­itzungen zu erhalten.

Muss jetzt die Sitzvertei­lung in den Ausschüsse­n neu geregelt werden? „An der Neubesetzu­ng der Ausschüsse, Arbeitskre­ise und Gremien arbeiten wir gerade“, sagt Lena Glück. „Das geschieht unabhängig von der Fraktionsg­ründung, allerdings sind wir gerade dabei zu prüfen, welche Auswirkung­en sich dadurch ergeben könnten.“

Gibt es andere Optionen für fraktionsl­ose Ratsmitgli­eder, mehr Einfluss zu gewinnen? Lena Glück nennt die Möglichkei­t, eine Zählgemein­schaft zu bilden und so eine stärkere Position bei der Sitzvertei­lung in den Ausschüsse­n zu erlangen.

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