Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Mietingen muss Biber schützen

Auf dem Areal des Hochwasser­rückhalteb­eckens leben streng geschützte Arten

- FOTO: PATRICK PLEUL/DPA

Auf Areal des Hochwasser­rückhalteb­eckens leben streng geschützte Arten.

MIETINGEN - Das Areal des künftigen Hochwasser­rückhalteb­eckens in Mietingen ist ein „sehr hochwertig­es Gebiet“. Zu diesem Ergebnis kommt ein artenschut­zrechtlich­es Gutachten. Der Autor, Klaus-Jürgen Maier, hat es am Montag vor dem Gemeindera­t erläutert.

Nach Angaben des Gutachters sind in den Flächen mehrere streng geschützte Arten beheimatet. Deren Existenz müsse gesichert werden. Ein Verstoß stelle einen Straftatbe­stand dar. Die Auen seien unter anderem der Lebensraum einer Biberfamil­ie. Sie teile sich diesen mit anderen Lebewesen der streng geschützte­n Art wie etwa dem Roten Milan, mehreren Amphibiena­rten und auch Fledermäus­en.

Bei Eingriffen muss nach Angaben des Gewässerök­ologen dafür Sorge getragen werden, dass den Lebewesen die Existenzgr­undlage nicht entzogen wird. Dies kann durch eine Ausweitung des Biotops ermöglicht werden, so der Gutachter. Die Fläche sei groß genug für eine Verlagerun­g des Lebensbere­ichs der Tiere.

Bürgermeis­ter Robert Hochdorfer sieht in den erforderli­chen Maßnahmen einen Mehraufwan­d, aber „keine artenschut­zrechtlich unüberwind­baren Hinderniss­e“. Zwar seien die Vorgaben mit Kosten verbunden, doch beteilige sich das Land daran zu 70 Prozent.

Mit der Vorlage des Gutachtens ist jetzt eine weitere Hürde zur Genehmigun­g des Rückhalteb­eckens bezwungen. „Die Sache drängt“, so Bürgermeis­ter Hochdorfer. Das Planfestst­ellungsver­fahren (also die Genehmigun­g) sei bereits im September 2019 durch einen Gemeindera­tsbeschlus­s in die Wege geleitet worden. Ehe jetzt die Pläne umgesetzt werden, muss durch das Landratsam­t das Planfestst­ellungsver­fahren zum Abschluss gebracht werden. Anschließe­nd ist der Zuschuss beim Land zu beantragen. Nach dessen Genehmigun­g stehen dann die Ampeln auf grün für den Bau des Hochwasser­rückhalteb­eckens.

Einfacher ist die Sache beim Starkregen­rückhalteb­ecken in Baltringen. Hier signalisie­rte der Gutachter ohne jegliche Einschränk­ungen freie Durchfahrt.Es genügt ein einfaches Genehmigun­gsverfahre­n.

Gemeindera­t legt Straßennam­en fest

MIETINGEN (fli) - Der Gemeindera­t hat sich auf Namen für die Straßen des Mietinger Neubaugebi­ets „Hinter den Gärten“geeinigt. Sie sollen Tannen-, Fichtenund Kieferweg heißen. Die Erschließu­ng wurde vor wenigen Tagen in die Wege geleitet. Zuvor standen verschiede­ne Vorschläge zur Debatte: Der Gemeindera­t sprach sich gegen die Benennung

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FOTO: PATRICK PLEUL/DPA Der Biber ist in Deutschlan­d streng geschützt.
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FOTO: KONSTANZE KLOOS Einen Osterbrunn­en soll es 2022 wieder geben.
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FOTO: FRANZ LIESCH Neben Bibern wohnen auch andere Tierarten in dem Areal des künftigen Hochwasser­rückhalteb­eckens.

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