Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Die Befürworter eines Ratsbegehrens finden keine Mehrheit
Mit 15:11 Stimmen hat der Gemeinderat diese Option in der Rathausfrage verworfen
LAUPHEIM (ry) - Ein Ratsbegehren, mit dem der Gemeinderat einen Bürgerentscheid in der Frage R athaussanierung oder -neubau hätte ermöglichen können, ist vom Tisch. Mit 15:11 Stimmen hat das Gremium am Montag diese Option verworfen.
Vor Weihnachten hatte der Rat die Stadtverwaltung beauftragt, die Rahmenbedingungen für ein Ratsbegehren zu ermitteln. Der Knackpunkt dabei: Die Bürger müssen genau wissen, worüber sie abstimmen. Für eine Fragestellung pro oder contra Sanierung, wie sie manche Ratsmitglieder zur Bedingung machten, bräuchte es laut Verwaltung zuerst einen konkreten Beschluss, welche Art von Sanierung gewollt ist – „Pinsel-“oder Kernsanierung, mit oder ohne Erweiterung –, und belastbare Angaben zu den Kosten. Davon ist man derzeit freilich weit entfernt, weshalb die Verwaltung und eine beauftragte Rechtsanwältin zu der Auffassung gelangten, dass ein Ratsbegehren mit einer solchen Fragestellung unzulässig wäre, „da die Frage nicht hinreichend bestimmmt ist“.
Die Fragestellung des gescheiterten Bürgerbegehrens vom Oktober wäre dagegen zulässig, erklärte die Erste Bürgermeisterin Eva-Britta Wind: „Soll ein neues Rathaus entsprechend den Plänen des Wettbewerbssiegers K9 Architekten gebaut und das alte Rathaus abgerissen werden?“Als Termin für einen etwaign Bürgerentscheid empfahl Wind den 26. September, Tag der Bundestagswahl.
Er habe nicht den Eindruck, dass die Sanierungsoptionen ausreichend untersucht sind, „und ein zukunftsfähiges Raumprogramm liegt ebenfalls noch nicht vor“, eröffnete Erwin Graf (FW) die Diskussion. Gerade hier aber müsse gelte: „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“.
Bis September bleibe genügend Zeit, die notwendigen Daten zu liefern, entgegnete Roland Pecha (CDU). Er verwies auf die mehr als 2000 Unterschriften für das Bürgerbegehren; sie belegten den Willen der Laupheimer Bevökerung, in der Rathausfrage zu entscheiden. „Dies den Bürgern aus der Hand zu nehmen, verstehe ich nicht unter Demokratie“, sagte Pecha. Eine Fragestellung für oder gegen einen Neubau liefere ebenfalls ein eindeutiges Ergebnis.
„Es braucht seriöse Kostenprognosen für beide Optionen“, sagte Iris Godel-Ruepp (fraktionslos). Allerdings: „Auch wenn wir gewählt sind, in wichtige Entscheidungen sollten wir die Bürger einbinden – das ist Basisdemokratie“.
„Der Souverän“– sprich die Bürgerschaft – „hat klar signalisiert, dass er die Entscheidung zur Chefsache machen möchte“, sagte Christian Biffar (CDU). „Davor müssen wir doch keine Angst haben. Das gibt uns Sicherheit
und befriedet.“Die Formfehler, an denen das Bürgerbegehren scheiterte, änderten nichts in der Sache und an der Aussagekraft der Unterschriften.
Der Fraktionskollege Clemens Graf Leutrum verwies ebenfalls auf die mehr als 2000 Unterschriften. Die Bürger wollten entscheiden, „das sollten wir annehmen. Es steht uns nicht zu, zu sagen: Wir sind gescheiter.“Peter-Paul Bochtler (fraktionslos) gab ihm Recht.
Sie sei für Bürgerbeteiligung, erwiderte Anja Reinalter (OL), jedoch vor Ratsbeschlüssen, nicht danach und mit dem Ziel, gefasste Beschlüsse zu korrigieren. Das sei die falsche Reihenfolge, und es sei der falsche Zeitpunkt, weil essenzielle Fragen einer Antwort harrten. Korrekt wäre im Übrigen einzig eine Fragestellung, die den Mehrheitsbeschluss des Rats pro Sanierung vom Juli 2020 auf den Prüfstand stellt.
Martina Miller (SPD) sieht es ähnlich: „Der Rat hat einen Mehrheitsbescheid getroffen. Wir tragen diese Verantwortung und halten Wort.“Das wirke Politikverdrossenheit entgegen.
Auch Mario Fischer (OL) wandte sich gegen ein Ratsbegehren. Er habe im Juli nach bestem Wissen und Gewissen abgestimmt, seither gebe es keine wesentlich andere Informationslage und mithin auch keinen
Am Montag ging es auch um Sanierungsoptionen und Fördermittel; beschlossen wurde, Angebote für eine Machbarkeitsstudie einzuholen. Mehr dazu in der Samstagausgabe.
Grund, die Entscheidung zurückzuziehen.
Eine Zweidrittelmehrheit wäre für ein Ratsbegehren erforderlich gewesen, das sind 19 Stimmen. Nur elf
Ratsmitglieder votierten indes für den Beschlussvorschlag der Verwaltung, diesen Schritt mit der Fragestellung des gescheiterten Bürgerbegehrens zu tun.