Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Im Kreis Sigmaringen gilt Ausgangssperre
Menschen müssen im Nachbarlandkreis zwischen 21 und 5 Uhr zu Hause bleiben
Gesundheitsamt zur Lage. Der RWert im Landkreis beträgt aktuell 1,3. Dies bedeutet, dass ein Infizierter durchschnittlich 1,3 Personen ansteckt. Es ist also zu befürchten, dass sich die Zahl der Infizierten ohne Gegensteuern innerhalb einer Woche nochmals um 30 Prozent steigert. Um das exponentielle Wachstum zu brechen, ist aber ein Absinken unter den R-Wert 1,0 notwendig.
„Erinnern wir uns zurück: Vor einem Jahr haben wir es nach Studien des RKI geschafft, die erste Welle zu brechen, indem wir unsere Kontakte und die Mobilität um 40 Prozent reduziert haben. Auch jetzt werden wir nur die Chance haben, den Kreislauf von immer mehr Ansteckungen zu durchbrechen, wenn wir unsere Kontakte merklich reduzieren. Jeder von uns sollte sich bewusst machen, wie viele Menschen er in der vergangenen Woche getroffen hat und diese Zahl nochmals reduzieren“, so Hart.
Weil aus Sicht des Gesundheitsamts die spezifischen Maßnahmen in Schulen, Kindergärten und im Handel allein nicht ausreichen, sind seit Donnerstag folgende Einschränkungen notwendig: Es gilt eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Demnach darf das Haus nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Durch die Ausgangssperre erhofft sich das Gesundheitsamt eine grundsätzliche Reduzierung der Kontakte. Sie führen nach einer wissenschaftlichen Studie zu einer Kontaktminderung von bis zu 47 Prozent. „Die Ausgangssperre ist nicht konkret auf ein Datum befristet“, sagt Landratsamtssprecher Tobias Kolbeck auf Nachfrage. Vielmehr müsse die Kreisverwaltung fortlaufend überprüfen, ob diese als allgemeine Einschränkung weiterhin das angemessene Mittel zur Pandemiebekämpfung sei oder ob sich das Infektionsgeschehen nicht auch durch gezieltere Maßnahmen eindämmen lasse. Spätestens aber, wenn der Kreis fünf Tage in Folge unter dem Inzidenzwert von 100 liegt, werde die Ausgangssperre gemeinsam mit der Notbremse für den Kreis aufgehoben. Für private Treffen gilt folgende Regelung: Treffen von zwei Haushalten mit insgesamt fünf Personen sind gestattet. Zuvor durften Haushalte nur eine einzelne Person aus einem anderen Haushalt als Besuch empfangen.
Es gilt außerdem ein Betretungsverbot für öffentliche Spielplätze, Grillplätze und Bolzplätze. Die Erfahrungen zeigen, dass sich insbesondere hier Kinder, Jugendliche und Familien treffen. Da sich das Virus in diesen Gruppen aktuell besonders stark ausbreitet, sind auch hier weitere Kontaktreduzierungen notwendig. Bei religiösen Veranstaltungen und Gottesdiensten müssen jedem Besucher mindestens zehn Quadratmeter Platz im Versammlungsraum zur Verfügung stehen. „Bislang galt für religiöse Veranstaltungen keine konkrete Teilnehmerbeschränkung“, sagt Kolbeck. Diese habe sich bisher lediglich aufgrund der räumlichen Kapazität und unter Berücksichtigung der allgemeinen Abstandsregelung ergeben.
Landrätin Stefanie Bürkle und die Verantwortlichen der Kliniken und des Gesundheitsamts machten in der Kreistagssitzung am Montag deutlich, wie ernst die Lage ist. Die Kliniken seien bereits jetzt an der Belastungsgrenze und es sei damit zu rechnen, dass in den nächsten Wochen noch mehr Menschen, die jetzt an Corona erkrankt sind, einer Behandlung in der Klinik bedürfen. „Wir verimpfen allen Impfstoff, den wir bekommen, wir testen in jeder Gemeinde und in immer mehr Einrichtungen. Aber all das reicht derzeit noch nicht. Wir müssen uns nun alle solidarisch zeigen und auch über Ostern und bei Frühlingswetter unsere Kontakte reduzieren“, so Bürkle. Die Ausgangssperre hatte sie immer als „Ultima Ratio“, als sehr harte Maßnahme bezeichnet, die erst umgesetzt werden soll, wenn spezifische Einschränkungen nicht mehr ausreichen. „An diesem Punkt sind wir nun angekommen. Die Ausgangssperre ist ab sofort auch wirklich notwendig“, sagt Bürkle.