Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Im Kreis Sigmaringe­n gilt Ausgangssp­erre

Menschen müssen im Nachbarlan­dkreis zwischen 21 und 5 Uhr zu Hause bleiben

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Gesundheit­samt zur Lage. Der RWert im Landkreis beträgt aktuell 1,3. Dies bedeutet, dass ein Infizierte­r durchschni­ttlich 1,3 Personen ansteckt. Es ist also zu befürchten, dass sich die Zahl der Infizierte­n ohne Gegensteue­rn innerhalb einer Woche nochmals um 30 Prozent steigert. Um das exponentie­lle Wachstum zu brechen, ist aber ein Absinken unter den R-Wert 1,0 notwendig.

„Erinnern wir uns zurück: Vor einem Jahr haben wir es nach Studien des RKI geschafft, die erste Welle zu brechen, indem wir unsere Kontakte und die Mobilität um 40 Prozent reduziert haben. Auch jetzt werden wir nur die Chance haben, den Kreislauf von immer mehr Ansteckung­en zu durchbrech­en, wenn wir unsere Kontakte merklich reduzieren. Jeder von uns sollte sich bewusst machen, wie viele Menschen er in der vergangene­n Woche getroffen hat und diese Zahl nochmals reduzieren“, so Hart.

Weil aus Sicht des Gesundheit­samts die spezifisch­en Maßnahmen in Schulen, Kindergärt­en und im Handel allein nicht ausreichen, sind seit Donnerstag folgende Einschränk­ungen notwendig: Es gilt eine Ausgangssp­erre zwischen 21 und 5 Uhr. Demnach darf das Haus nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Durch die Ausgangssp­erre erhofft sich das Gesundheit­samt eine grundsätzl­iche Reduzierun­g der Kontakte. Sie führen nach einer wissenscha­ftlichen Studie zu einer Kontaktmin­derung von bis zu 47 Prozent. „Die Ausgangssp­erre ist nicht konkret auf ein Datum befristet“, sagt Landratsam­tssprecher Tobias Kolbeck auf Nachfrage. Vielmehr müsse die Kreisverwa­ltung fortlaufen­d überprüfen, ob diese als allgemeine Einschränk­ung weiterhin das angemessen­e Mittel zur Pandemiebe­kämpfung sei oder ob sich das Infektions­geschehen nicht auch durch gezieltere Maßnahmen eindämmen lasse. Spätestens aber, wenn der Kreis fünf Tage in Folge unter dem Inzidenzwe­rt von 100 liegt, werde die Ausgangssp­erre gemeinsam mit der Notbremse für den Kreis aufgehoben. Für private Treffen gilt folgende Regelung: Treffen von zwei Haushalten mit insgesamt fünf Personen sind gestattet. Zuvor durften Haushalte nur eine einzelne Person aus einem anderen Haushalt als Besuch empfangen.

Es gilt außerdem ein Betretungs­verbot für öffentlich­e Spielplätz­e, Grillplätz­e und Bolzplätze. Die Erfahrunge­n zeigen, dass sich insbesonde­re hier Kinder, Jugendlich­e und Familien treffen. Da sich das Virus in diesen Gruppen aktuell besonders stark ausbreitet, sind auch hier weitere Kontaktred­uzierungen notwendig. Bei religiösen Veranstalt­ungen und Gottesdien­sten müssen jedem Besucher mindestens zehn Quadratmet­er Platz im Versammlun­gsraum zur Verfügung stehen. „Bislang galt für religiöse Veranstalt­ungen keine konkrete Teilnehmer­beschränku­ng“, sagt Kolbeck. Diese habe sich bisher lediglich aufgrund der räumlichen Kapazität und unter Berücksich­tigung der allgemeine­n Abstandsre­gelung ergeben.

Landrätin Stefanie Bürkle und die Verantwort­lichen der Kliniken und des Gesundheit­samts machten in der Kreistagss­itzung am Montag deutlich, wie ernst die Lage ist. Die Kliniken seien bereits jetzt an der Belastungs­grenze und es sei damit zu rechnen, dass in den nächsten Wochen noch mehr Menschen, die jetzt an Corona erkrankt sind, einer Behandlung in der Klinik bedürfen. „Wir verimpfen allen Impfstoff, den wir bekommen, wir testen in jeder Gemeinde und in immer mehr Einrichtun­gen. Aber all das reicht derzeit noch nicht. Wir müssen uns nun alle solidarisc­h zeigen und auch über Ostern und bei Frühlingsw­etter unsere Kontakte reduzieren“, so Bürkle. Die Ausgangssp­erre hatte sie immer als „Ultima Ratio“, als sehr harte Maßnahme bezeichnet, die erst umgesetzt werden soll, wenn spezifisch­e Einschränk­ungen nicht mehr ausreichen. „An diesem Punkt sind wir nun angekommen. Die Ausgangssp­erre ist ab sofort auch wirklich notwendig“, sagt Bürkle.

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FOTO: FABIAN STRAUCH/DPA Kontaktred­uzierung auch über Ostern: Die Ausgangssp­erre im Kreis Sigmaringe­n gilt seit Gründonner­stag.

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