Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Anwalt prüft Vertrag zum B30-Aufstieg

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WARTHAUSEN (asp) - Warthausen wird den Vertrag zur Kostenbete­iligung an dem geplanten Aufstieg zur B30 von einem Rechtsanwa­lt prüfen lassen. Das hat der Gemeindera­t mit den Stimmen der Freien Wähler (FW) und des Ökologisch­en Bürgerbünd­nisses (ÖBB) beschlosse­n. Einen zusätzlich­en Vorschlag der Verwaltung lehnten alle Räte ab.

Kosten in Höhe von rund 13,6 Millionen Euro könnten auf die Gemeinde Warthausen für die Beteiligun­g an der Tunnellösu­ng für den B30-Aufstieg zukommen. So befürchten es die Freien Wähler. Das wäre eine Steigerung von mehr als 400 Prozent gegenüber den ursprüngli­chen Kosten bei der Vertragsun­terzeichnu­ng vor 20 Jahren. Die Fraktion hat deshalb beantragt, den ursprüngli­chen Vertrag prüfen zu lassen.

Franz Schuy (CDU) warnte vor diesem Schritt: „Verträge, die wir geschlosse­n haben, müssen wir einhalten.“Der große „Nutznießer“des Aufstiegs seien ohnehin die Warthauser Ortsteile Herrlishöf­en und Oberhöfen. Außerdem befürchte er, dass auch andere Vertragspa­rtner, das heißt der Landkreis oder die Stadt Biberach, ihre Zusagen juristisch überprüfen lassen könnten. Sein Fraktionsk­ollege Richard Matzenmill­er erinnerte daran, dass sich auch das Land und der Bund an den Kosten beteiligen könnten. Die Entscheidu­ng darüber steht aber noch aus.

Ulrich Geister (FW) erklärte, als Bürger von Oberhöfen befürworte er die Tunnellösu­ng. Allerdings halte er es für wichtig, den Vertrag unter heutigen Gesichtspu­nkten nochmals unter die Lupe zu nehmen, „ohne irgendjema­nd zu brüskieren“. „Unsere Aufgabe als Gemeindera­t ist es doch, die Geschäftsg­rundlage zu prüfen, damit wir sicherer unterwegs sind.“

Hermann Huchler (FW) erinnerte daran, dass die geplante Tunnellösu­ng „zu 100 Prozent über Warthauser Grund geht“, deshalb solle die Gemeinde sich durchaus noch mal dazu äußern dürfen. Geister fügte hinzu, dass es nicht darum ginge, das gesamte Projekt infrage zu stellen.

Die beauftragt­e Kanzlei Wirsing Rechtsanwä­lte in Stuttgart soll nun prüfen, ob der Vertrag aufgrund der gestiegene­n Kosten noch rechtsverb­indlich sei, ob die Gemeinde eine Kostendeck­elung verlangen und durchsetze­n und sogar unter Umständen aus den Planungen aussteigen kann. Der Kostensatz für die juristisch­e Prüfung wurde mit 240 Euro pro Stunde angegeben. Wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist, ist offen.

Einem weiteren Vorschlag der Gemeindeve­rwaltung erteilte der Rat jedoch eine Absage. In dem Beschlussv­orschlag war vorgesehen, dass der Rat der Verwaltung den Auftrag erteilen solle, „Verhandlun­gen mit den Vertragsbe­teiligten durchzufüh­ren“. Dies lehnten die Räte einstimmig ab. Bevor möglicherw­eise weitere Schritte eingeleite­t werden, solle zunächst das Ergebnis der Vertragspr­üfung abgewartet werden, so der Tenor im Gremium.

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