Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Gemeinde erlässt Elternbeiträge bei Kita-Schließungen
Burgrieder Rat folgt ohne Diskussion den Vorschlägen der Verwaltung
BURGRIEDEN - Wegen der CoronaPandemie kommt es in Kindergärten und Kinderkrippen immer wieder zu eingeschränkten Öffnungszeiten oder Schließungen. Durch den Wegfall von Betreuungszeiten werden Eltern erheblich belastet und gefordert. „Wir sind der Auffassung, dass keine Elternbeiträge erhoben werden können, wenn eine Betreuung infolge von Schließungen nicht stattfinden kann", hat Burgriedens Bürgermeister Josef Pfaff in der jüngsten öffentlichen Gemeinderatssitzung betont.
Einmal mehr war es im Kindergarten Villa Regenbogen und in der Kinderkrippe Villa Sonnenschein, beide im Hauptort Burgrieden, vorgekommen, dass einzelne Gruppen aufgrund von Infektionsfällen bei den Kindern oder dem Betreuungspersonal vorübergehend geschlossen werden mussten. Bislang hatte die Gemeinde mit dem Einverständnis des Gemeinderats in solchen Fällen
keine Gebühren erhoben. Bei dieser Regelung wird es auch für die jüngsten Einschränkungen und in Zukunft bleiben.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung fand kommentarlos die Zustimmung des Gremiums. Demzufolge gilt:
Für von der Regierung angeordnete Schließzeiten werden keine Elternbeiträge erhoben, es sei denn, dass eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Im Falle der Einschränkung von Betreuungszeiten wegen Personalmangels werden die Beiträge an die angebotene Betreuungsform und -zeit angepasst.
Für Zeiten der Schließung von Gruppen wegen Infektionsfällen werden keine Beiträge erhoben.
Diese Regelungen gelten auch für die Zukunft.
Den kirchlichen Trägern der Kindertagesstätten in Burgrieden (Sankt Alban) und Rot (Sankt Georg) wird empfohlen, ebenso zu verfahren.